Die Unwahrheit der Erzählung von dem Tode der Mechtildis von Landsberg und der Wiederverheiratung des Grafen Heinrich mit Mechtildis von Wied-Neuerburg ergibt sich aus folgendem:
„Die Urkunde über die Schenkung des Ortes Nister an das Kloster Marienstatt ist von dem Grafen Heinrich III. und seiner Gemahlin Mechtildis vollzogen in Blankenberg am 27. Februar 1221; dies war also nicht ganz 4 Wochen vor Schluß des Jahres 1221 nach Cölner Rechnung. Soll Mechtildis dennoch in diesem Jahre gestorben sein,, so müßte sie sich sehr beeilt haben. Sie scheint bei Vollziehung der Schenkung wenigstens noch nicht sich zum Sterben angeschickt zu haben; denn sie hatte im Schloß Blankenberg (Sieg) zu Gast den Erzbischof von Cöln und 19 namentlich aufgeführte Prälaten, Geistliche, Grafen und Ritter und außerdem noch Laici quamplures."
Sodann bestätigt der Erzbischof Theodorich von Trier 1222 in- dictione XI die Verlegung des Klosters Marienstatt an den Ort, quem Henricus comes et uxor ejus Mechtildis, ipsis contulerunt. Wäre die Mechtildis, die die Schenkung mit vollzogen hatte, inzwischen gestorben, und eine andere als Gemahlin des Grafen an ihre Stelle getreten, so dürfte dies doch wahrlich in der Urkunde nicht ignoriert sein. Nachdem nunmehr, wie ich hoffe, der versprochene Beweis geführt ist, daß Mechtildis nach ihrer Abstammung keine Wied-Neuerburgerin und auch keine Wiederin oder Neuerburgerin, sondern eine geborene von Landsberg ist, dabei allerdings nach ihrem Besitze auch Gräfin oder Herrin von Wied und Herrin von Neuerburg genannt werden kann, erübrigt nur noch eine kurze . Nachricht über ihren Vater zu geben, und möge dies mit den Worten des Geheimrat Schmidt in dem mehrzitierten Werke geschehen. Derselbe sagt: „Dieser Tirrich oder Dietrich, Markgraf von Landsberg, kann leicht verwechselt werden mit seinem gleichzeitigen Anverwandten Dietrich dem Bedrängten, indem derselbe nicht bloß ebenfalls als Markgraf von Landsberg vorkommt, sondern nicht minder eine Gemahlin aus dem landgräflich- thüringischen Hause (eine Tochter des Landgrafen Hermann) hatte, die den nämlichen Namen Jutta führte. Der hierher gehörige Dietrich ist derselbe, welcher auch unter dem Namen eines Grafen von Sommer- seburg vorkommt, sowie Dietrich der Bedrängte dagegen unter dem eines Grafen von Weißenfels erscheint. Beide waren die Söhne zweier Brüder. Beide trifft man in einer merkwürdigen Urkunde von 1190 und neben ihnen auch unter andern des ersteren Bruder Conrad, Markgraf von Landsberg. Da weder Conrad noch sein Bruder Dietrich männliche Nachkommenschaft hinterließ, so kam hierdurch die Markgrafenschaft an Dietrich den Bedrängten. — Hörn von dem Markgrafen- tum Landsberg S. 84. Chronic. Mont. Seren p. 87. edit Mader.
Nach dieser gewandten Beweisführung des Pfarrers Hermes müssen wir endlich noch den Schluß ziehen, daß unsere Gräfin Mechtildis sehr alt geworden ist. Reck S. 57 ist derselben Ansicht. „Es ist
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