Daß er in einer Urkunde vom 31. März 1246 denLudwig Walbode" von der Neuerburgden Edlen" nennt, ist schon ein Beweis, daß die Walpoden der Neuerburg treue Diener des Kaisers und ihres Kurfürsten waren, die gegenseitig viel miteinander Geschäfte führten und sich besuchten. Ja, die Neuerburger Burgherren erscheinen durch die Titel, die sie erhalten, als besondere Vertrauensmänner der Erz­bischöfe zu Cöln. (Reg. C. Erzb. III. Bd.)

4. Ein Beweis, daß die Gräfin Mechtildis große Frömmigkeit und Gewissenhaftigkeit besaß, ist ersichtlich bei der Erfüllung des letzten Willens ihres Gemahls, des Grafen Heinrich von Sayn, da sie im Januar 1247 zu Blankenberg neue Urkunden ausstellt, wo sie dem deutschen Orden in Breytbach Einkünfte von Gütern zur Tilgung etwaiger Ver­pflichtungen ihres Mannes zur Verfügung stellt und für den prompten Eingang der Verpflichtungen Bürgschaften stellt. (Reg. W.)

5. Am 1. Mai 1250 bekunden Erzbischof Conrad von Hochstaden, Probst, Dekan und |Domkapitel zu Cöln, daß Gräfin Mechtildis dem Erzbischof und der kölnischen Kirche folgende vom Erzstift lehnrührige Güter: die Burgen Wiede usw., Nuenstadt (Neustadt), Aspas (Asbach), mit den Vasallen, Ministerialen, Eigenleuten und allen sonstigen Zugehörungen, sowie folgende Besitzungen, deren Obereigentum zwischen dem Erzbischof und der Gräfin strittig sei, nämlich das Novum Castrum (Neuerburg) in der Pfarrei Breytbach an der Wied, die beiden Villa Breytbach (Wald- und Niederbreitbach) und die anderen vilUe in der Pfarre mit dem Vorbehalt der lebenslänglichen Nutznießung übertragen habe nach Empfang von 600 kölnischen Mark. (Ueber den Geldwert jener Zeit ist es schwer, ein Urteil abzugeben, da die Herrscher vielfach bestrebt waren, wenig Edelmetall zu den einzelnen Münzsorten verwenden zu lassen, damit sie desto mehr Münzen prägen lassen könnten. Es sind daher überall Schwankungen festzustellen beim Wert und Gewichf einzelner Geldsorten.) Letztere (Rente) von 170 Mark wird 6 Jahre lang, auch wenn die Grafin inzwischen verstirbt, aus den Einkünften der kölnischen Kirchen bezahlt, und mit ihrer Einsammlung werden Geistliche betraut. Ueber- Iebt die Gräfin die sechsjährige Frist, so erfolgt die weitere Zahlung durch den Erzbischof. Für die Innehaltung der eingegangenen Ver­pflichtung gibt Erzbischof Conrad Garantien, deren Huter die Aebte von Heisterbach und Nystere (Marienstatt) sind. (R. C. Erzb. III. Bd.

erste Hälfte.) , ,

6 Die Gräfin Mechtildis schenkt am 18. November 1250 dem deutschen Orden wieder die von ihrem verstorbenen Gemahl und ihr von der Abtei Gladbach (im Kölnischen) erworbenen Güter zu Rachtig und Zeltingen. Diese Schenkung ist datiert von der Neuerburg. In dieser Urkunde ist folgender Passus bemerkenswert, da er aufs neue das fromme Gemüt der Gräfin Mechtildis bekundet:

Quia inter alia opera pietatis illud apud Deum acceptius creditur, immo potissimum reputatur, quod pauperibus, püs tocis et creatori

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