Wied in der Nähe von Roßbach. Da die Grafen von Isenburg überall zerstreut Besitzungen hatten, mag die Befestigung auf dem Alsau bei Roßbach ihnen ebenfalls eine unangenehme Brille ge­wesen sein für etwaige dortige Besitzungen. Reck behauptet in einer Fußnote S. 73, daß ein Forststück zwischen den Dörfern Goldscheid und HolligArnsnück" hieß. In den Annalen des Vereins für Nassauische Altertumskunde usw. wird im 38. Bd., 1908, in einer Fußnote auf S. 116 gesagt, der Ort Alsak soll bei Eisbach, nördlich von der Neuerburg zu suchen sein.) Heinrich v. Isenburg, Godart,, Graf von Sayn, Gerlach, Sohn des Heinrich von Isenburg ver­sichern, mit gegebener Treue, mir und derselben Mechtilde, ehe­maligen Gräfin Witwe von Sayn, Rorich von Rennenberg, Ludwig Walpode v. der Neuerburg, Konrad v. Breisach, Ludwig v. Wied,, daß sie ohne deren Vorwissen keine weiteren Bauten, als die schon errichteten, weder selbst noch durch ihre Freunde, mit deren Rat noch Hilfe, noch von sonst jemand, zu errichten, so lange Mechtild lebt, oder diese Güter in Händen hat. Würde dennoch jemand solche Bauten beginnen, so sollen sie dieses ohne Hinterlist mit ihrer ganzen Macht verwehren helfen. Ich, Bischof Konrad, gebe mit guter Treue zu: will Herr Gerlach eine Wohnung im Dorfe Hönningen errichten, so' ist dies unbeanstandet. Herr Heinrich stellte zu Bürgen: die Herren von Milendank, Friedrich, Burggraf von Hammerstein, Werner von St. Gereon, Gerhard, Graf v. Neuenahr und Halber (Albert), Sohn Diederichs von Dreisbach. Herrn Gerlachs Bürgen sind: Ich, Bischof Konrad,, Heinrich, sein Vater, der Herr v. Milendank. Würde einer dagegen, handeln, was Gott nicht wolle, so sollen dessen Bürgen, sobald die­selben gemahnt werden, sich nach Linz begeben, um es vor Wiederinstand­setzung nicht zu verlassen. Könnte aber einer der Bürgen wegen Krankheit das Einlager zu Linz nicht leisten, so sei ihm erlaubt, dieses in Andernach zu leisten. Dagegen geloben Mechtild und ich, Bischof Konrad, daß sie die Herren von Isenburg und von Sayn nicht weiter mit irgendeiner Befestigung verbauen will, als die Bauten bis jetzt errichtet sind, noch solche mit irgendwelcher Hinterlist durch andere mit ihrem Rat, noch auf ihr Geheiß ausführen zu lassen, und zwar so lange Mechtild lebt und sie dieses Land besitzt. Im Falle aber jemand derartige Bauten unternehmen wollte, so soll ich, Bischof Konrad, dieses verwehren helfen. Ueber diese Abmachung haben gelobt Herr Rorich von Rennenberg, Herr Ludwig, Walpode von der Neuer­burg und Herr Konrad ron Breisach, daß sie dieselbe (Mechtild) nicht mit irgendeiner Befestigung verbauen sollen, damit sie weder an irgend­einem ihrer Rechte, nocn an ihren Leuten und Gütern verunrechtet werde. Geschieht dieses doch, so sollen sie dieses Unrecht vor mir anbringen; wird dann diesem mit rechtem Rat nicht entgegen­gehandelt, so sollen die genannten drei Männer von ihrer Befürwortung (Bürgschaft) befreit sein. Daß diese Punkte stetig seien, daran habe ich mein Siegel, das Domkapitel mit Wissen des Priors, Herr Heinrich. 116