deutschen Einwohnern. Nach einem 53-jährigen Kampfe unterwarf der Orden durch Ausdauer und kriegerische Ueberlegenheit ganz Preußen, das er anfangs durch einen Landmeister verwalten ließ.
Im Jahre 1291 ging Accon, der bisherige Hauptsitz des Ordens, an den Sultan Saladin von Aegypten verloren. Daher zog der Hochmeister Conrad von Feuchtwangen nach Venedig und später 1309 nach Marienburg, weil die Lagunenstadt sich durch Eroberung Ferrara's den Kirchenbann zugezogen hatte. (Vgl. Voigt ,Handbuch der Ge- schichte Preußens", I. Band, S. 107 flgd.)
In die Zeit der Eroberung Preußens, welche zugleich auch ein Gewinn für die Kirche war, indem die Ordensritter die Besiegten sehr schonend behandelten, ihre Kranken pflegten und ihnen die milden Lehren des Christentums verkündigten, fällt auch eine Nieder- . lassung des Deutschen Ordens zu Waldbreitbach an der Wied. Zwar besitzen wir kein Dokument über die Einführung daselbst; jedoch ist ihre dortige Tätigkeit für das Jahr 1239 urkundlich bestätigt. Damals nämlich schenkte das Kloster der grauen Schwestern zu Cöln den ihm von dem Qrafen Heinrich von Sayn und seiner Gemahlin Mechtildis überwiesenen »Almosen-Zehnten" in Breitbach an den Deutschen Orden, welcher daselbst eine Comthurei besaß. (VgU „Urkunden-Buch" von Bayer, Görz und Eltester III. 111, Coblenz 1860.) Nun hatte Papst Gregor IX. d. d. Viterbo, am 22. Mai 1237 dem Deutschen Orden das Recht verliehen, zu den Pfarrstellen, über welche derselbe das Patronat oder den Kirchensatz hatte, dem Diözesan-Bischof einen Priester ihres Ordens vorzuschlagen.
Hierauf verlieh die Gräfin Mechtildis, welche auf der Neuerburg residierte, ihr Patronats-Recht über die Pfarrei Breitbach (Waldbreitbach)- 1260 an den Deutschen Orden.
Der Erzbischof Conrad von Hohstaden (auch Hochstaden geschrieben) bestätigte diese Schenkung durch Urkunde d. d. Cöln, am 1. Januar 1261. Ebenso Papst IV., nebst dem Zehnten, am 9. November 1262. Von dieser Zeit an übernahm das Deutsche Ordenshaus in Waldbreitbach die Verwaltung der dortigen Pfarrei. Der Pfarrer wohnte in der Commende. Vgl. Hennes „Codex Diplomaticus Ordinis S. Mariae Theutonicorum" (Urkundenbuch), Mainz 1843, S. 107 und 171.
Da nun der Orden seinem Berufe gemäß der Seelsorge und der Krankenpflege sich mit großer Hingebung widmete, so erhielt er viele Zuwendungen und Beweise der Anerkennung. Aus dem oben zitierten Quellen-Werke von Hennes wollen wir einige Beispiele anführen:
1. Papst Alexander IV. bestätigt die Einführung des Officiums der Prediger-Brüder (Dominikaner-Orden) in den Deutschen Ordenkirchen. Urkunde gegeben im Lateran am 27. Februar 1257.
2. Ludwig, Edler Herr zu Neuerburg, bezeugt, daß Adelheid von Metscheid (Maischeid), Witwe des f Conrad Beyer, Ritter von Hön- ningen, auf alle Anforderungen an das Deutsche Haus zu Breitbach
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