dem Flecken Belldorf, welcher früher eil» eigenes Amt bildete, und nunmehr dem König!. Justiz-Amte Hanuncrstcin zugctheilt ist. Diese Landestheile waren im Jahre 15l)Ü untre Nassauische Regierung gekommen und sind durch den Vertrag vom 31sten Mai 1815 (Anhang zur Ges.-Samml. vom Jahr 181« S. 31) an die Krone Preußen abgetreten worden.

II. Aus den vormals Kurkolnischen Be­sitzungen:

dem Königl. Justiz-Amte Linz; der s. g. Herrlichkeit Lahr, welche dermale,» dem Justiz-Amte Attenkirchen einverleibt ist; den beiden Fürstlich Wicdischen Justiz-Aem- tern Neucrburg und Alteuwied; nnd

der dem Grast. Hause Hatzfeld zugehörigen Herrschaft Schönstem ^), welche ein Justiz- Amt bildet. Diese Ländertheile siud durch die im Jahr 1803 erfolgte Sacularisation unter Nassauische Hoheit gekommen.

III. Aus den vormals Kurtrierischen Be­sitzungen:

den Justiz-Aemtern Chreubreitstein, Vallcn- dar und Hammersteiu;

den Kirchspielen Horhausen uud Peterslahr, welche dermalen dem Justiz-Amte Attenkirchen einverleibt sind;

') Mit dieser verbunden ist die Herrschaft Wildcnburg, welch« früher mit dem Großhcrzogthum Berg vereinigt war.