Darnach wurde eine weitere Vertheilung, als in die erwähnten zwei Theile, für alle Zeiten für unzulässig und bloß der jedesmalige Mannsstamm für successionsfahig erklart, derGraf Ludwig in Geld abgefunden und die Grafschaft Neuwied dem Gra­ft« Johann Wilhelm, — die Grafschaft Wied- Runtel aber dem Grafen Hermann II. überlassen.

Da indessen des erster» einziger Sohn und Nachfolger, der Graf Philipp jun., schon 1038 starb, so kam der älteste Sohn des 1631 verstor­benen Grafen Hermann II., der Graf Friedrich, welcher von 1631 bis 1638 bereits Regent der Grafschaft Wied-Rnntel gewesen war, in der Graf­schaft Neuwied zur Regierung.

Unter den Nachkommen desselben blüheten beide Linien fort, Wied-Ruutel jedoch nur bis zum Jahre 1824 und indem von der Grafschaft Wied- Runtel nachher noch besonders die Rede sein wird, ist vorerst von der Grafschaft Neuwied Folgendes weiter anzuführen.

Gegen das Ende des 16ten Jahrhunderts findet sich in der Grafschaft Neuwied eine Canzlci, welche 5«Wied, (Unter-) Altwied, ihren Sitz hatte, erwähnt.

Um die Mitte des siebenzehnten Jahrhunderts hatte die Canzlei in dem Schlosse zu Braunsberg ihren Sitz und die Befehle von dieser und von den Grafen ergingen gerade an die Schultheißen.

Nicht lange nachher werden neben den letzter» auch Landschulthcißen, Amtsvcrwalter und weiter Bürgermeister und Vorsteher genannt.

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