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Clemens Wenceslaus D.G. Archi-Episcopus Trevirensis, S.R.I. Per Galliam & Regnum Arelatense Archi-Cancellarius Ac Princeps Elector, Episcopus Frisingensis & Ratisbonensis, Administrator Prumiensis Perpetuus, Coadjutor Episcopatus ... Cum juxta sacrosancti Concilii Tridentini monitum nihil sit, quod alios magis ad pietatem & Dei cultum assidue instruat, quam eorum vita & exemplum ... Decretum Confluentiae apud Officialatum 27ma Julii 1768
Klemens Wenzeslaus <Trier, Erzbischof>
;
Kopp, J. P.
[S.l.], 1768
Demnach Ihrer Churfürstl. Durchleucht zu Trier u. Unserem gnädigsten Herrn unterthänigst hinderbracht worden/ wie so wohl die Magistraten in denen Stätten/ als Ambtleuth in denen ihnen anvertrawten Ambtspflegen/ auch die Vorstehere der Ambts Gemeinden an ihrem Orth nebst denen zum Behuff des Landts Rotthursst mit Churfürstlichem gnädigstem Vorwissen durch dero General Einnehmere ausschreibenden Simpelen nach selbstigem Ermessen mehrere Simpla und andere neben Auflagen in sich vorstellenden Stätt- und Ambts auch particular Gemeinden Angelegenheiten ... Ehrenbreitstein den 21. Juli 1722.
Franz Ludwig <Mainz, Erzbischof>
[S.l.], [1722]
Etsi homo vitam suam in seram senectam ultra Centenos & ultro annos quandoque protrahat, nihilòminùs tamen de ea quantumvis longa lamentatur .... Sic volat homo ad domum aeternitatis. Hôc luculentô ipsemet documentô subsigillavit, quando alato agalmate gentilitio vita verè conformis aliger Anno 1739. 23. Jun. in Arce Hennen aetatis suae ex hac vita avolavit Perillustris Ac Gratiosus Dominus, D. Ravanus Ludovicus Ernestus, L.B. De Clodh, D. in Hennen, Lands-cron ... Requiescat In Pace.
Cloth, Raban Ludwig Ernst von
[S.l.], [1739]
Im Jahr nach der Gnadenreichen Geburt Unsers Heylands Jesu Christi ein tausend sieben hundert sechssig fünf den ersten Octobris ... ist ... in einem ... Alter von 41. Jahren, 7. Monat sanft und gottseelig dem Herrn entschlafen Weyland Die Hochwürdige Reichs-Frey-Hochwohlgebohrne Freyfräulein Bernardina Dorothea Maria Adolphina Freyin von Clodh, Des Kayserlichen Freyadlich-Weltlichen Stifts zu Medelen Sifts-Dame und Capitularinn ... Im Frieden ruhe.
Cloth, Bernardina Dorothea Maria Adolphina von
[S.l.], [1765]
Im Jahr nach der Gnadenreichen Geburt Unsers Heylands Jesu Christi ein tausend sieben hundert sechssig fünf den ersten Octobris ... ist ... in einem ... Alter von 41. Jahren, 7. Monaten sanft und gottseelig dem Herrn entschlafen Weyland Die Hochwürdige Reichs-Frey-Hochwohlgebohrne Freyfräulein Bernardina Dorothea Maria Adolphina Freyin von Clodh, Des Kayserlichen Freyadlich-Weltlichen Stifts zu Medelen Sifts-Dame und Capitularinne ... Im Frieden ruhe.
Cloth, Bernardina Dorothea Maria Adolphina von
[S.l.], [1765]
Indeme die allgemeine gute Policey allerdings erforderet, daß billig ein jedes Land vor die Verpflegung seiner armen krancken Unterthanen selbsten behörige Sorge trage, seinen Benachbarten aber damit nicht zum Last falle, wie doch zeithero verschiedentlich zu beobachten gewesen ... wodurch ... die Gefahr, daß nach Beschaffenheit der Kranckheit ganze Ortschaften leicht angesteckt werden könten ... Ehrenbreitstein in Consilio Electorali Aulico den 16ten Martii 1762.
Mähler, F. J.
[S.l.], [1762]
Nachdeme leider, zu vernehmen: Daß die durch offentliche Zeitungen bekannt gewordene schädliche Heuschrecken, sich denen herwarts liegenden Reichs-Landen näheren, auch in die Fürstl. Wirtzburgische und Chur-Mayntzische zum Theil würcklich eingefallen seyen, mithin besorglich ein gleiches Unglück die Ertz-Stifftisch-Trierische Landen betreffen dörffte ; Und dahero Ihro Churfüsrtl. Gnaden zu Trier ... der Nothdurfft bekunden, die derhalben eingegangene Nachrichten, und dargegen vorzukehren stehende Mittel, vermits nachgedruckter dreyer Extracten ... vorläuffig bekannt machen zu lassen, damit allenthalben die Vorsorge in Zeiten darnach genommen, und all nöthiges veranstatet werden möge ... daß gegenwärtiges in beyden Haupt-Städten Trier und Coblentz, wie auch allen Ertz-Stifftischen Aemtereren zu Jedermanns Wissenschafft und Nachachtung, ohne Verzug, gewöhnlicher maßen verkündet und affigiret werden solle. Ehrenbreitstein in Consil. Elect. Aul. den 13. Septembris. 1749
Meess, F. A.
[S.l.], [1749]
Schon mehrmalen ist der allgemeine Befehl an die dahiesige Burgerschaft, und sämtliche Einwohner durch offenen Trommelschlag bekannt gemacht worden, daß die Gastwirthe nicht allein, sondern ein jeder Burger und Einwohner, wenn ein fremder bei ihnen einkehret, dieses mittels Einschickung eines Nachtzettels auf die Burger Hauptwache dem Burgermeister Amt anzeigen solle ... Koblenz den 13ten November 1792
Bourmer, P. A. H.
[S.l.], [1792]
Von Gottes Gnaden Wir Clemens Wenceslaus erwählter Erzbischof zu Trier, des heiligen Römischen Reichs durch Gallien, und das Königreich Arelaten, Erz-Canzlar, und Churfürst, Bischof zu Augspurg, Freysingen, und Regenspurg, gefürsteter Administrator zu Prüm ... Demnach Uns nicht ohne die bitterste Empfindung zu vernehmen vorgekommen, wasmaßen bey denen in Unseren Erzstiftischen Landen Geldausleihungs-Contracten, wider alle christliche Liebe, auch gegen die sonst hochverpönte Reichs-Satzungen, das schändliche Laster des Wuchers in aller Uebermaße ganz ungescheuet ausgeübet werde ... geben in Unserer Residenz Ehrenbreitstein den 31ten Octob. 1768
Klemens Wenzeslaus <Trier, Erzbischof>
[S.l.], [1768]
Von Gottes Gnaden Wir Clemens Wenceslaus erwählter Erzbischof zu Trier, des heiligen Römischen Reichs durch Gallien, und das Königreich Arelaten, Erz-Canzlar, und Churfürst, Bischof zu Freysingen, und Regenspurg, Administrator der gefürsteten Abtey Prüm ... Nachdeme wir bereits unterm 1ten dieses Unseren gesammten Unterthanen mildest durch offentlichen Druck zu erkennen gegeben, wie sehr Uns die Wohlfahrt Unseres Erzstifts und Befestigung dessen Flor und Aufnahme in allen Stücken überhaupt, zu Herzen liege ; So ist es ins besondere ein wesentlicher Gegenstand Unserer Landesfürstlicher Vorsicht, wodurch alle Mißbrauch und Nebenweeg in Justitz und Gnaden-Sachen beyseitiget werden möge ... Ehrenbreitstein den 5ten Merz 1768
Klemens Wenzeslaus <Trier, Erzbischof>
[S.l.], [1768]
Von Gottes Gnaden Wir Clemens Wenceslaus Erzbischof zu Trier ... Entbieten Unserer Erzstiftischer Geistlichkeit und untergebenen Christglaubigen Unseren Gruß und Erzbischöflichen Seegen! Wir finden uns durch eben starke Bewegnißen, so Unsere Herren Vorfahrere Franz Georgen, und Johann Phipippen Erzbischöfe, und Churfürste zu Trier loblicher Gedächtniß zur Minderung, und engerer Bestimmung deren angehäuften Feyertägen in denen Französisch- Lotharingisch- und Luxemburgischen Theilen der Erzstifts veranlaßet, um somehr, nnd heftiger angetrieben ein gleiches durch den ganzen Umfang Unseres besagten Erzstifts vorzunehmen, als dasselbe mit Protestanten fast angränzend, und vermenget ist, auch fürnehmlich die benachbarte und andere teutsche Erz- und Bischöfe zu einer solchen Verfügung in Ansehung deren Feyertägen entschlossen sind ... Geben in Unserer Residenz Ehrenbreitstein den 13ten Novembris 1769
Klemens Wenzeslaus <Trier, Erzbischof>
[S.l.], [1769]
Von Gottes Gnaden Wir Frantz Georg Ertz-Bischoff zu Trier ... Thuen kund und fügen hiermit Gnädigst zu wissen: Demnach Amtmann, Burgermeister, und Rath unserer Stadt Coblentz uns ... zu erkennen gegeben, wie nothwendig es seye... ein solche Verordnung zu Stande gebracht würde ... hauptsächlich dahin abziehle, womit denen in das heylsame Policey-Wesen neuerlich eingeschlichenen, und sich täglich anzuhäufen beginnenden vielen verderlichen Mängel und Gebrechen einiger maßen gesteueret und vorgebogen- ins besonder aber die allgemeine Stadt-Gaßen durchgehends von allem l. v. Koth, Unrath, Mist und Unflattereyen jederzeit rein und sauber gehalten ... werde ... Ehrenbreitstein den 25. Februar. 1749
Franz Georg <Trier, Erzbischof>
[S.l.], 1749
Von Gottes Gnaden Wir Johann Philipp Erz-Bischof zu Trier ... fügen hiermit jedermänniglich Unserer Erz-Stiftischer Untertahnen zu wissen: Demnach durch den vorgewesenen langwierigen Krieg Unsere Chur-Landen starck an Leuthen erschöpfet worden, auch wir zu Unserem und deren eigenen Dienst entschlossen seynd eine besondere Land-Milice errichten zu lassen ... Ehrenbreitstein den 5. Julii 1763
Johann Philipp <Trier, Erzbischof>
[S.l.], [1763]
Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heil. Reichs Stadt Franckfurth am Mayn thun kund und hiermit zu wissen; Demnach sich eine geraume Zeit her/ gegen die zwey jüngere so wohl/ als auch andere/ zwischen Uns und denen hiesiger Orten im Müntzwesen correspondierenden Herren Ständen/ aufgerichtete Recessen/ und bevorab gegen die darinn/ wegen Verführung des gemüntzt- und ohngemüntzten Gold und Silbers ausser bemeldter Herren Ständen Landen/ so heilsamlich gethane Vorsehung und deswegen ausgegangene scharffe Edicta ... Publicatum den 29. Mart. 1715.
Frankfurt am Main
[S.l.], [1715]