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unter Nassallische, und durch den Trattat vom 34. Mai 1815 unter Preußische Souveränität. VII. Aus den Fürstlich Wiedischen Be­sitzungen : 1) der Grafschaft Wied-Runkel, und ^') der Grafschaft Neuwied. Auch diese sind gleich den Solmssischen Grafschaften im Jahr 1806 unter Nassauische, und demnächst durch deu Vertrag vom 31. Mai 1814 unter Preu­ßische Laudes-Hoheit gekommen.

Auf Befehl des Köuigl. Justiz-Miuisterium sind alle jene altern deutschen Provinzial- und Partikular-Gesehe und Verordnungen, so weit solche die bürgerlichen Rechts-Verhältnisse betreffen, zum Zweck der Abfassung des Ostrheinischcn Provinzial- Gesetzbuches gesammelt, rcvidirt und zusammenge­stellt worden. Ans diesen verschiedenen Zusammen­stellungen aber wnrdcn demnächst zur bessern Ue- bcrsicht, uud zuuächst zum Gebrauche bei den Vor­trägen, und den Ständischen Verhandluilgen über das Ostrheinische Provinzial-Recht diese Auszüge entworfen, welche neben dem rcchtshistorischen In­teresse auch ein praktisches durch die Nachweisuna, der Quellen des Ostrheinischen Provinzial-Rechtes darbieten.

Es wird zum besseren Verständnisse dienen, wen» über die verschiedenen altern Gesetzgebungen einige nähere Notizen verausgeschickt werden.