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Gerichten im Urtheilsprechcn, lind bei den Uuter- thanen in» Verstand und ungleicher Deutung cr- meldtes Landbrauchs mit nicht geringem derselben
Nachthcil daraus erfolget sind ------------- so haben
Wir mit sammenhaften zeitigen vorgehabten Räch u. s. w. u. f. w.
Als Quellen des Partikular-Rechtes folgen hiernach die von den Solmssischen Grafen und Fürsten gegebenen Special-Verordnungen, wie solche in
v. KamptzProv.-Recht. Th. 3. S.465 und 469 verzeichnet sind.
Von dem Jahre 1806 an, wo die Solmssischen standesherrlichen Besitzungen dem Gesammt- Herzogthume Nassau inkorporirt wurden, kommen ferner die Nass. Verordnungen, in wie fern solche neu erlassen oder aber in den neueu Landescheilen zur Publicatio» gebracht wordeu sind, zur Anweu- duug. Auch hiervon findet sich das Verzeichniß in der angezogeneu Schrift.
