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Grafschaft, sich in jeder Hinsicht mehr zu entwickeln, an.
Beide genannte Regenten erließen hierauf hinzielende Gesehe, Verordnungen und Bestimmungen.
Die Grundlagen einer angemessener» Verfassung uud Verwaltung sammt vielen zeitgemäßen Einrichtungen sind indessen meistens der Regierung des Grafen Friedrich Alexander (von 1737 bis 1791) zu verdanke».
Die oberste Landcsbehörde bildete jetzt die Regierungs-Canzlci in Neuwied, welche alle Lau- desverwaltuugs-Sachen und die Justiz in höherer Instanz zu besorgen hatte.
Nun waren die nächsten Unterbehörden der Kanzlei die Beamten in ihre» Amtsberingen und es bestanden fünf Aemtcr, der Stadt-Magistrat oder das Stadtschultheißen-Amt Neuwied uud die Aemter Bieber, Rengsdorf, Grenzhausen uud Selters.
Demnächst wurde» die Aemter Bieber und Rengsdorf iu einem Amt, in dem Amt Hcddesdorf, so wie die Aemter Grcnzhausen und Selters in dem Amte Grenzhausen vereiniget.
Sie hatten die Verwaltung^- und Iustizsachen in erster Instanz gleichfalls zusammen zu besorgen, so wie in den Kirchspielen die Schultheißen, welchen noch Schössen zur Seite standcu, in der nämlichen Weise die Organe derselben abgaben.
Von den zwölf Kirchspielen, in welche das Land gechcilt war, hießen die Kirchspiele Heddes-
