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dorf, Feldkirchen und Bieder wegen des darin stattfindenden Weinbaues die Weinkirchspiele und diese sammt den Kirchspielen Altenwied, Rengsdorf, Hon- nefcld und Auhausen die untern Kirchspiele.
Die obern Kirchspiele sind die Kirchspiele Grenzhausen, Alsbach, Selters, Nordhofen und Rücke- rod, welches letztere eiue Zeit lang in zwei Kirchspiele, Rückeroth und Dreifelden getheilt war.
Nachdem der Fürst Johann August Karl nicht nur alle seit 1662 und spater noch eingeleitete sehr verderbliche Streitsachen zwischen der Landesherrschaft uud den Unterthancn und Eingesessenen der Kirchspiele Heddesdorf, Feldkirchen, Bieder, Rengsdorf, Anhaust», Rückcroth, Dreyfclden, Nordhofen, Grenzhauscn und Alsbach endlich durch den auch mehrere privatrechtliche Bestimmungen enthaltenden Landesvergleich definitiv beigelegt, sondern auch die öffentlichen Abgaben genau bestimmt, die Frohn- dienste auf wenige beschränkt und frühere Vergleiche über streitige Waldungen bestätiget hatte, gelangte die Grafschaft Neuwied in Folge der Rheinischen Bundes-Acte von, 12. Juli 1806 unter Herzoglich Nassanische Hoheit.
Was die Neuwiedischen Gesetze und Verordnungen im Allgemeinen bctrift; so sind die meisten besonders in dem zuletzt abgelaufenen Jahrhundert von den Neuwiedischcn Grafen und Fürsten selbst erlassen worden.
Die Verordnungen erschienen anfangs meistens bloß geschrieben und erst späterhin mehrfach im Druck.
