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dorf, Feldkirchen und Bieder wegen des darin statt­findenden Weinbaues die Weinkirchspiele und diese sammt den Kirchspielen Altenwied, Rengsdorf, Hon- nefcld und Auhausen die untern Kirchspiele.

Die obern Kirchspiele sind die Kirchspiele Grenz­hausen, Alsbach, Selters, Nordhofen und Rücke- rod, welches letztere eiue Zeit lang in zwei Kirchspiele, Rückeroth und Dreifelden getheilt war.

Nachdem der Fürst Johann August Karl nicht nur alle seit 1662 und spater noch eingeleitete sehr verderbliche Streitsachen zwischen der Landesherr­schaft uud den Unterthancn und Eingesessenen der Kirchspiele Heddesdorf, Feldkirchen, Bieder, Rengs­dorf, Anhaust», Rückcroth, Dreyfclden, Nordhofen, Grenzhauscn und Alsbach endlich durch den auch mehrere privatrechtliche Bestimmungen enthaltenden Landesvergleich definitiv beigelegt, sondern auch die öffentlichen Abgaben genau bestimmt, die Frohn- dienste auf wenige beschränkt und frühere Ver­gleiche über streitige Waldungen bestätiget hatte, ge­langte die Grafschaft Neuwied in Folge der Rhei­nischen Bundes-Acte von, 12. Juli 1806 unter Herzoglich Nassanische Hoheit.

Was die Neuwiedischen Gesetze und Verord­nungen im Allgemeinen bctrift; so sind die mei­sten besonders in dem zuletzt abgelaufenen Jahr­hundert von den Neuwiedischcn Grafen und Für­sten selbst erlassen worden.

Die Verordnungen erschienen anfangs meistens bloß geschrieben und erst späterhin mehrfach im Druck.