Er erlebte indessen die Ausführung nicht, und verpflichtete deshalb seine fünf Söhne, die Grafen Wilhelm Ludwig,, Johann, Georg Ernst Casimir und Johann Ludwig hierzu, worauf diese schon in dem Jahre 1615 die Polizeiordnung, dann aber am 1. Mai 1616 die Gerichts- und Landesordnung erscheinen ließen.
In dem Jahre 1711 wurden sämmtlich vorgenannte Ordnungen, die in mehreren benachbarten Ländern Eingang fanden, unter Iohaun Wilhelm, Friso-Prinz von Oranien und Fürst zu Nassau, Grafen zn Katzenellenbogen durch Georg Ernst Winkler zu Wetzlar unverändert aufs Neue abgedruckt.
II. Grafschaft Wi et» - Runkel.
Mit Zuverlässigkeit kann man erst Siegfried I. (1100) als Stammvater der Herren von Runkel und somit auch der Herren von Westerburg nennen, deren gemeinschaftliche, jedoch nicht aneinander hängende Besitzungen in dem Niederlahngau gelegen waren, und deren in dem Mittelalter erbauete Stammburg Runkel zwischen Weilburg und Limburg an dem linken Ufer der Lahn auf einem Fel- senabhange ruhet.
Die Nachkommen von Siegfried I. regierten anfangs gemeinschaftlich, bis in dem Jahre 1270 eine, jedoch nicht vollständige, Theilung zn Stande kam, wonach Siegfried VI. die Runkelschen Besitzungen, — ein Sohn von Siegfried IV., Heinrich I. dagegen die Westerburgischen Besitzungen
