erhielt und von nun an zu Westerburg residirte, wahrend ein anderer Sohn dieses Siegfried IV., auch Siegfried genannt, Erzbischof von Cöln wurde.

Die Nachkommen von Siegfried VI. regierten meistens gemeinschaftlich in der Grafschaft Runkel und diese hatte sich gegen das Ende des 14. Jahrhunderts, besonders unter Graf Dietrich III. sehr gehoben.

Nach dessen in dem Jahre 1403 erfolgten Tode regierten auch seine Söhne Friedrich, Sieg­fried I. und Dietrich IV., bis um das Jahr 1430 gemeinschaftlich, wo beide erste unvermählt und kinderlos starben, und der letztere allein regierender Herr der Grafschaft Runkel wurde.

Dieser Graf Dietrich IV. hatte, wie schon oben erwähnt, sich in dem Jahre 1427 mit der Erb­gräfin Anastasia von Wied vermählt, und hierdurch sogleich einen Theil der Grafschaft Wied erhalten, bald hiernächst aber war dieselbe, sammt der Herr­schaft Iscnburg unter dessen Sohn Friedrich, ganz mit der Herrschaft Runkel vereiniget worden.

In den in dem Jahre 1449 von Niklas Dern- bach, sodann in dem nämlichen Jahre am 25. Sep­tember bei gehegtem Gericht zwischen Runkel und Vilmar nach dem Ausspruch gemeiner Landfolgung von 15 Ortschaften aufgesetzten Weißthümern ist des Hauses Ruukel damalige Freiheit, Gericht uud Herrlichkeit um das Schloß Vilmar nachgewiesen, und es kann die damalige Verfassung uud Ver­waltung jener der Grafschaft Neuwied ziemlich ähn­lich gehalten werden.