I.VlIl
wegen Minderjährigkeit noch bis znm Jahre 1676 unter Vormundschaft, da dieser aber selbst die betrübten Verhältnisse der oberen Grafschaft mehr verschlimmerte als verbesserte, auch leine männliche Nachkommen hinterließ, so hatte Graf Friedrich von Neuwied in dem Jahre 1683 dieselbe in dem Wege der Nebereinkunft an sich gebracht. Des Grafen Friedrich ältester Sohn, Georg Hermann Rheinhard, war bereits 1690 gestorben, und als nun die obere Grafschaft zu Gunsten der minderjährigen Kinder des letzter« administrirt worden war, kam von den letztem der Graf Maximilian Heinrich in dem Jahre 1700 zur Regierung, der indessen fchon am 16. Dezember 1706 mit Zurück- lassung eines minderjährigen Sohnes des Grafen Johann Ludwig Adolph starb.
Die hierdurch abermals uöthig gewordene vormundschaftliche Verwaltung, welche ausnahmsweise, und vorzüglich mit und durch die Vormundschaft, liche Canzleiordnung vom 5. Dezember 1709 und durch die Polizeiordnung von 1730 sehr wohlthätig auf die innere Verbesserung des Landes zu wirken suchte, dauerte bis zu dem zuletzt gedachten Jahre.
Mittlerweise hatte sich Graf Johann Ludwig Adolph am 14. Augnst 1726 mit der Gräfin Christine Louise von Ostfriesland und Krichingen, Tochter des letzten 1744 verstorbenen Fürsten Karl Edgard von Ostfriesland vermählt.
Durch diese Vermähluug gelangte die Grafschaft Krichingen im Westreiche zwischen Lothringen
