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gemeinen Näubernot in Gestalt des neuernannten General- kMniissars für die vier linksrheinischen Departements j. Zcanbon St. Andre, der sich als erste Aufgabe die Ber-

ttlgung des räuberischen Gesindels gestellt hatte und diese Aufgabe schließlich auch mit ebensoviel Energie wie Klug- heit löste. Unterstützt wurde der GeneralKoinmissar in seinen Bemühungen durch den öffentlichen Ankläger im Noer- departement, Herrn Keil, dessen Veröffentlichungen wir diese Einzelheiten verdanken und «der den Räuberbanden cin besonderes, umfangreiches Studium widmete. Durch ein- heitliche Mahregeln auf dem ganzen französischen Ufer, Auf- bieten von Militär, Besetzen verdächtiger Ortschaften und besonders gefährdeter Gegenden verschwand rasch das ver- brecherische Gesindel vom linken Rheinufer. Auch Schin- derhannes wechselte auf die andere Seite und besuchte seine nassauische Heimat, in der er früher schon gelegentliche Gast- rollen gegeben hatte. Hier ereilte ihn denn auch sein Schicksal.

Ieanbon St. Andre gab sich mit der Säuberung des französischen Gebietes nicht zufrieden. Um das Abel an der Wurzel zu fassen und den Verbrechern auch ihre rechts- rheinischen Schlupfwink«! zu nehmen, übte er an der Hand einer von Keil verfaßten Denkschrift durch den französischen Residenten in Frankfurt auf die deutschen Regierungen einen derartigen Druck aus, dafz diese ihre bisherige Lässig- Keit aufgaben und sich zu energischen Maßregeln, Sistierung aller verdächtigen Personen und planmäßigen Slreifzügen aufrafften. So durchstreifte am 31. Mai 1602 der Kur- tricrifche Amtsverwaller Fuchs aus Limburg a. d. Lahn mit