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Kunden jeder Art, so ocrß schließlich jeder Gefahr lief, ge- fänglich eingezogen zu werden, wenn er sich ohne Paß aus seinem Kanton entfernte.

Die Näuber hatten längst für ihre rechtsrheinischen Un- ternehmungen eine Reihe sicherer Herbergen ausgemacht, ebenso wie sie nach Verlassen des linksrheinischen Bodens für gelegentliche Beutezüge immer noch ihre Beziehungen und Herbergen in Köln, Neuß. Krefeld, Aachen, Meersen, Lüttich etc. beibehielten. "Rechtsrheinische Iusluchts- unt» Kunöschaflshäuser boten z. B. Pafsrath in Düsseldorf ein gewisser F. in Elberfeld, Daniel in Solingen, Sellerbeck, in Mülheim a. d. Ruhr, Spielmanns Mathes in Deutz, ein ab- gelegenes Wirtshaus in Porz, das Pützchen bei Bonn, Afrom in Bendorf etc. Alle diefe «Koäiemer" Häuser boten gelegentliäie Unterkünfte, waren aber nicht zum Aufenthall größerer Banden geeignet. Zdeelle Borbedingungen bot t>a- gegen Neuwied. Der Ort lag günstig am AHein und wurde, als 1798 die Douancn vom rechten auf das linke Rhein- ufcr verlegt waren, mehr als sonst von Frankfurter Reisen- öen besucht. Dann aber stieß das Fürstentum Wied an Länder verschiedener Herrn, ein Umstand, der auch Meer- sen einst zu einem so ideellen Räubernest gemacht hatte.

Hauptsächlich zog aber die Räuber die gemütliche Poli- zei des Fürsten von Wied an. Um das ncugegründele Stadt- chen recht volkreich und besucht zu machen, gingen die Lan- desHerrn von dem Grundsatze aus, jedem Fremden unbe- dingt Schutz zu geben. Diese humane und den Handel und Mandel Neuwieds hebende Maxime ließ, denn die Polizei, von Neuwied in allen Fällen lieber zu gelind als zu scharf