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daneben auch nach Gebühr und Pflicht sich eines gottseligen, tapferen und eingezogenen Lebens, anderen zum guten Erempel und sich selbst zu zeitlicher und ewiger Wohlfahrt, jederzeit befleißigen werden. Sodann wird unter Anderem Folgendes angeordnet: Die Predigten an Sonn- und Festtagen sollen ini Sommer um sieben, im Winter um acht Nhr beginnen, und nur» eine Stunde, der Nachmittags-Gottesdicust nur eine halbe Stunde andauern. Zu den Festtagen gehörten außer den christl. Hauptfesteu: der Dreiköuigstag, Maria Reinigung, Maria Empfängnis; :c. Unbnßfcrtige konnten nach erfolgter, aber nutzlosen Ermahmung in den Kirchen­bann gethan werden. Ihre Wiederaufnahme sollte erst nach erfolgter öffentlicher Kirchenbuße und Absolutio» erfolgen.

Copulntioucn durften uur uach erfolgtem dreimaligem Aufgebot, in der Kirche selbst, vollzogen werden; keine Be­erdigungen durften vor Ablauf uou 24 Stunden nach ein­getretenem Tode stattfinden; die im Kirchenbann Gestorbenen sollten ohne alle Ecremouieu begraben werden. Die Pfarr- > Herren sollten sich aller unehrlicher Handthicrung, wie auch des Wein- nnd Bierschanks, Kaufmannschaft, Verkaufs auf Wucher und dergleichen Handel enthalten. Alle Erwachsenen und Kinder sollen dem Gottesdienste bei Geldstrafen, die in die Armenkasse fließen, fleißig beiwohnen.

In jedem Pfarrsprengcl soll eine Schule errichtet werden, in welcher Unterricht im Lesen nnd Schreiben, im Katechismus und Dccliniren zu crtheilen ist.

Das Consistorium wurde zu Hachenburg errichtet und sollte vierteljährlich nach einer besonderen Instruktion über Streitigkeiten in Ehe- und Kirchensachen ausschließlich ent­scheiden. Bei jeder Gemeinde sollten wenigstens 2 Kirchmeister gewählt werden, denen die Verwaltung des Kircheugutes und die jährliche Rechnungslegung vor den landesherrlichen Näthen und Superintendenten aufgetragen werden. Nöthig erscheinende Vcstimmuugen sollten bei den jährlichen Visitationen und Snno- dcn erörtert und erlassen werden, die Abänderung der Kirchcn- ordnung selbst aber war dem Lcmdesherrn vorbehalten.