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In dieser Verfassung hielt sich die lutherische Kirche bis zum Tode des Grafen Heinrich im Jahre 1606. Anna Elisabeth, die Tochter des Grafen Hermann, erbte das Land, und übte deren Gemahl, Graf Wilhelm zu Eayn-Wittgcn- stein, die Herrschaftsrechte aus. Schon ciu Jahr vor seinem Tode, im Jahre 1605, wurde ihm von seinem Oheim die Negierung übertragen,
Graf Wilhelm war eifriger Caluinist, und sein erstes Bestreben bestand darin, den von seinem Vorgänger bevorzugten Glauben, und die mit der Ausübung desselben verbundenen Einrichtungen, abzuschaffen, und den reformirlen Glauben im Lande einzuführcu, was er auch mit der äußer- steu Consequenz und Strenge durchführte. Zwar hatte er dem alten Grafen Heinrich vor dem Antritt der Herrschaft das eidliche Gelöbnis; ablegen müssen, seine neuen Untertanen in ihren Privilegien und Rechten zu schützen, fühlte fich aber in Neligionssachcn hierdurch nicht gebunden, uud der greise Graf mußte es noch vor seinem Tode erleben, wie das Werk, welches er mit so viel Begeisterung in's Leben gerufen hatte, durch eiuen andern wieder zerstört wurde.
Graf Wilhelm war ein energischer Mann, der keinen Widerspruch duldete und von seinen Unterthanen blinden Gehorsam verlangte; in diesem Sinne führte er die Ein-' setzung des reformirten Gottesdienstes in folgender Weise aus: Zwei reformirte Geistliche, Johannes Iakobus Hcr- mllnnus uud Neichardus Seiscnbethns, beide aus Hachen- burg, waren die Werkzeuge, welche seinen Plan in's Leben setzen mußten. Diese beiden Männer hatten den Kopf voll von Neformlltionscntwürfen. und ihr Herz war von jenem Feuereifer erfüllt, der die Geister jener Zeit kennzeichnet; dabei übten sie einen großen Einfluß auf ihren Herrn, den Grafen aus.
Im Jahre 1606 erschienen sie in der Grafschaft, um ihre Absichten zu verwirklichen. Zu diesem Zwecke ließen
