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sie überall die Kirchen- und Schilldiener, sowie die Pfarr- gcuosfeu zusammenrufen, trugen ihnen die neue Lehre vor, uud, nachdem sie (nach ihren eigenen Worten) dieselben getreulich ermahnet, den Sachen mit Anrufung göttlichen Namens fleißiger nachzudenken, Gott dem Herrn die Ehre und der offenbaren und gezeigten Wahrheit das Zeugnitz zu gcbeu, forderten sie „uud solches zu bezeugen" ihre Zuhörer auf, den christlichen Befehl, darin der gnädige Herr Graf allein anf die heilige Schrift, als der alleinigen Negel unseres Glaubens und Lebensweise hinwies, zu unterschreiben. Ein Erlaß des Grafen, der seinen Unterthanen bei schwerer Strafe gebot, auf den refonnirten Glauben zu schwören, verlieh ihren Predigten den gehörigen Nachdruck.
Die große Menge zeigte sich willig und war geneigt, die neue Lehre gegen den lutherischen Glauben umzutauschen. Nur das Kirchspiel Hamm blieb zum größten Theile standhaft, hatte aber dafür auch die schwersten Prüfungen und Verfolgungen zu erleiden.
Um diese Fügsamkeit der Bewohner der Grafschaft in Ncligionssllchen richtig beurtheileu zu können, muß der Leser einen Blick auf die damaligen Zustände werfen.
Zwar war durch den Frieden von 1555 den Parteien freie Neligionsübung zugestanden, doch beschränkte sich diese Freiheit nur auf die Fürsten und hohen Herren, welche den Frieden abschlössen; das Volt dagegen war ganz der Willkür seiner Gebieter anheimgegeben, und es mußte sich gefallen lassen, so oft es die Ueberzeugung oder Laune seines Herrn verlangte, seinen Glauben wie ein tägliches Gewand umzutauschen, denn der Grundsatz, daß man in Sachen des Gewissens Gott mehr gehorchen müsse wie den Menschen, gehörte damals zn denjenigen verbotenen Sachen, für welche in der peinlichen Halsgerichtsordnung verschiedene Paragraphen vorgesehen waren.
