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Graf Wilhelm war, wie gesagt, ein Mann von kurzer Stirne; er gebot seinen Unterthanen „bei Verlust von Hab und Gut" deu reformirteu Glauben anzunehmen und schweigend gehorchten sie. Um ihnen alle Erinnerungen au die kaum aufgegebenen Gebräuche abzuschneiden, verbot er ferner bei schwerer Strafe, außer Landes zn gehen, um dem lutheri schen Gottesdienste beizuwohnen, und auch diesem Befehl ward pünktlich Folge geleistet. Mit den Kirchen- und Schuldienern verhielt es sich dagegen ganz anders. Sie weigerten sich sämmtlich, durch ihre Unterschriften die Annahme des neuen Glaubens zu bekennen, indem sie sich ihrer Anhänglichkeit an den greisen Grafen Heinrich erinnerten und auf eine so derbe Weise das demselben gegebene Versprechen nicht brechen wollten. Die beiden Prediger sandten hierüber einen Bericht an ihren Gebieter ein, welcher folgendcThat- fachen enthält, nnd dem der Letztere die mit gesperrter Schrift gedruckten, charakteristischen Worte an den Nand als Mandat beifügte.
Zuerst klagen die beiden Geistlichen darüber, day chre Amtsbrüder nebst den Schnldienern (heut zu Tage Elemen- tarlehrern) sich weigerten, den landesherrlichen Befehl zn unterzeichnen.
„Muß Anstand haben bis die Mannschaft
beisammen ist."
Was die Gesinnung derselben betraf, fo hatte nur em einziger Geistlicher, der zu Höchstenbnch, erklärt, daß er zur Annahme der neuen Lehre bereit sei; die Pfarrer zu Kirchen und Kirburg fühlten fich zwar von derselben ergrissen, wollten sich aber vorher noch näher in derselben unterrichten. Die Pfarrer zu Noßbach, Mehren, Virnbach und Hamm schwiegen stille und erbaten sich Bedenkzeit; die Schuldiener waren mit wenigen Ausnahmen fügsam, nur der zn Hachenburg wagte es, zu widersprechen.
„Den allen ist nicht zu, trauen und wohl am Besten, daß ein Termin gesetzt w erde, wenn sie sich trollen sollen."
