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Huldigung der Unterthanen in geräuschloser Weise aner­kannt und sicher gestellt wird. Ebenso macht dasselbe sich anheischig, seine Truppenmacht im Lande auf Kosten des Kurhauses zu verstärken, sobald es von diesen: verlangt wird.

Dagegen verspricht das Letztere, alle Schritte einzu­leiten, um die Anerkennung der Lchnhöfe zn diesem Ver­trage herbeizuführen; ferner verspricht es, sich bei Lebzeiten des Markgrafen in keiner Weise in die Verwaltung der Grafschaft einzumischen, uamentlich den zum Theil unruhi­gen und zum Laufen geneigten Westerwäldischen Bauern kein Gehör zu schenken, und zahlt schließlich für diese ihm garantirten Rechte und Ansprüche die Summe von 60,000 Thaler an das Haus Anspach.

Die bedungene eventuelle Huldigung wurde durch den Canzlei-Director Cancrinus zu Attenkirchen im Beisein des Gouverneurs Freiherrn von Pöllnitz und des großbrimni- schcn Nathes von Ompteda zu Altenkirchen am 28. Okto­ber, zu Friedcwald am 29. Oktober, zu Frensburg am 30. Oktober und zu Bendorf am 1. November 1783 abge­nommen. Dieselbe sollte nicht ohne heftige Auftritte vor­übergehen. Wenn der Markgraf sich in dem erwähnten Staatsvertrage ausdrücklich die Bedingung stellte, daß das Kurhaus den Klagen der unruhigen Unterthanen des Wcstcr- waldcs kein Gehör schenken dürfe, so sollte er schon bald von dem zähen Charakter derselben einen neuen Beweis er­halten. Als nämlich der Act der Huldigung in Attenkir­chen auf ruhige Weise vollzogen war, und man sich zu gleichem BeHufe nach Friedcwald verfügte, gab sich sogleich eine allgemeine Widerspenstigkeit der dortigen Unterthanen zu erkennen, die nicht mehr huldigen wollten, bis ihre alten Privilegien und Rechte von dem Hause Lüneburg anerkannt seien. Nur unter den schwersten Bedrohungen waren die­selben zu bewegen, sich auf dem Schlöffe zu Friedewald einzufinden; doch auch da liefen viele noch wieder fort.