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Die Gcrichtscommissiouen behandelten streitige Schuld- und Prozcßsachen bis zum Betrage von 50 Thalcrn; grö­ßere Dbjccte gingen an das Krcisgericht zu Altcnkirchcn. An der Spitze des letzteren stand ein Kreisgcrichts-Director, der zugleich die Controle über die Gerichtscommiffioncn ausübte.

Die bis zum Jahre 1852 in Flensburg bestandene Landschreiberei wurde aufgehoben, und sind deren Funktio­nen der dortigen Gerichtscommission übertragen worden. In demselben Jahre sind die Bürgermeisterei Gebharbshain und der linksrheinische Theil der Bürgermeisterei Wissen von der Gcrichtscommission Flensburg abgelöst worden.

Von den in der Grafschaft Sayn-Altenkirchen ursprüng­lich augescssencn adeligen Geschlechtern ist nicht mancher Name übriggeblieben. Gewiß haben Viele im Lauf der Zeiten einen bürgerlichen Namen angenommen, während andere Familien ausgestorben sind. Die Familien von Gevertzhagen und von Geuertzhagen-Lützerode, die Ursprung- lich ihren Stammsitz in der fetzigen Bürgermeisterei Geb­harbshain hatten, werden noch in diesem Jahrhundert er­wähnt, und starb der letzte männliche Sproß derer von Lützcrobe als Neichsfreiherr und Königl. Sächsischer Kam- merherr im Jahre 1862 zn Dresden. Eine Familie von Weschpfennig führt schon seit einer Reihe von Jahren einen Prozeß mit dem preußischen Staate. Dieselbe glaubt ein Anrecht auf einen bedeutenden Compler der staatlichen Wal­dungen zu haben. Ob und aus welchen Gründen uermö' gen wir nicht zu beurthcilui.

Ein Stein nach dem andern bröckelt ab von den Denk­mälern der Vergangenheit. Dazwischen erheben fich statt der bewehrten Thürme und zackigen Mauern mächtige Schorn­steine, und getrieben von der Kraft des Dampfes eilen lange Wagcnreihcn, schwerbeladen mit Gütern aller Art, durch die bevölkerten Thälcr. Kein Fluß, kein Berg vermochte