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gesessenen zum Wegebau anzuspornen, und heißt es in einem seiner Schriftstücke n. A.:

Die bisher üblichen Frohnden werden die Wege nie in guten Stand bringen, noch darin erhalten. Schlechte Wege aber sind ein doppelter Nachthcil; unsere Fuhrleute wissen warum. Zeit uud Kosten auf die Verbesserung der Wege verwendet, sind darum sicher nicht verlorenes Kapital, Verstanden ihr Herren Gemcinderäthe und Vorsteher?! Seht, welch' erbärmliche Gesichter eure Ochsen schneiden! Helft ihnen! Es ist anch dies ein Verein gegen Thier- quälerei.^

Mit dem fortschreitenden Van der Straßen ist auch dem Kreise eiu vermehrter Vostenlanf geworden. Ursprung- lich waren es nur die Landbotcn, später eine wöchentlich dreimal von Siegen über Kirchen, Wissen, Roth und Atten­kirchen an den Rhein fahrende Post, welche den Verkehr vermittelte, und wie ein wahres Wunder wurde es begrüßt, als mit dem 1. Januar 1852 eiu zwcispännigcr Wagen täglich zweimal die Straße von Kirchen über Frendeuberg nach Olpe nnd zurück fuhr.

Die Gerichts- oder Rechtsangelegenheiten bis in die letzte Hälfte des Jahres 1849 bcforgtcn die vier Instiz- ämter zn Altenkirchen, Schönstein (Friedcnsgericht), Freus- burg und Fricdcwald. Wie die Verfassung aller Justiz, ämter des ostrheinischcn Theils des Regierungsbezirks Cob- lenz, war auch ihre Verfassung eine cigcuthümlichc, abwei­chend in Gesetz- und Gerichtsverfahren von denen aller übri­gen Landestheile, da weder das allgemeine preußische Laud- recht, noch das französische Recht ciuäex Napoleon galt, vielmehr das gemeine, (römische) Recht in seinen Be- stimmungcn entscheidend dastand.

Mit der letzten Hälfte des Jahres 1849 erhielt die alte Gerichtsuerfllsfnng eine wesentliche Umgestaltung in der Form, daß das Iustizamt Schönstein mit Frensburg ver­einigt, Flensburg und Friedewald aber zn Gerichtscommis- sionen des Kreisgerichts zu Altenkirchen umgewandelt wurden.