Es wird hier am Orte sein, über die Verfassung des sächsischen Voltes, und über das Verhältnis; zwischen.Herrschaft nnd Unterchanen einige Aufschlüsse zu erthcileu. da sie zur richtinen Bcurtheiluug der ans ihr hcruorgcgangcncn Feudalherrschaft, welche bald eine so gewaltige AuZdchuung und Starte gewinnen sollte, sehr we,cutlicheu Aul,u)Iu,; bieten Als die deutschen Stämme in deu schauern der Wildnis; noch regellos umhcrzogeu, und un Kampfe mit ihrem Geschlechte uud deu Thiereu des Waldes ihre K raste erprobten, da galt nur eiu Recht für den rauhe,, Ratur- söhn, das Recht der Starte, nud der >apser,tc feiueö Voltes war seiu König und Anführer (Herzog). Von einer auserlesenen Schaar umgcbeu. dem Kerne des Stammes, führte er sein Volt zu Sieg und Beute aus. .D,e,c Ver- bältuisse änderten sich, als der Krieger sich aus den, Boden den er mit seinem Blute erkämpft, mederllen und das ^chwcn mit der Pflugschaar vertauschte. . ^ .-, .,:.
Doch die Achluuq uor der Weisheit uud ^apsert >t seines Anführers, die ihn, auf ftiuen Zügen vorgeleuch et halte, und der jetzt die Rolle übernahm, Mi Land vor de» Einfällen fremder'Stämme zu bewahren verlieh de,n,elbe» anch für die Folge eine Macht, die sich bald als alle. e festere Gestalt annahm, zu einem
deu Rechte ausbildele, und den Ansnhrcr alles eroberte Land als sein uubeschränttcs Eigenthum "»'chcn lief;
So lam es denn, daß sich das Volt bald m zwei große Stämme absonderte, uud nannte man den einen den Stand der Freien und den andern den ^tand der n stenn (Rechtlosen).' Beide »heilten sich wieder m zwei U.tterab- lheiluugeu; ans den Freie» entstanocn d>e edelen ^re,en (Adelige. Edeliuge). welche später in d^cr Geschichte al. Grafen und Herzöge anftrctcu. uud d>e Geme:»src>cu ooer solche, die von den Edclcn Güter zu Lehen cmpftngen, zum .^cerbauu gehörten uud zu sonstigen Diensten verpflichtet waren; sie'waren die Vasallen des Herzogs, und der spätere, gemeine oder Lehnsadel leitet uon ihnen seinen Ur-
