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Auf den Diebstahl von Hol; oder Obst wurden strenge Strafen gesetzt, und sollten die älteren Leute, die sich auf diese Weise vergangen haben, gefänglich eingezogen werden', fiel aber ein solcher Frevel einen, jungen Knaben oder Mädchen zur Last, so sollten unter Umständen entweder die Eltern oder Brodhcrrn die Strafe tragen, oder der Thüter wurde in einen Korb oder Schneller gesetzt, worauf man ihn mit fammt dem Käfig iu's Waffer fallen und eine Zeit lang untertauchen ließ,*)
Jeder Eingesessene war verpflichtet, die zu seiner Kenntnis; gelangenden Vergehen anzuzeigen, wenn nicht die ganze Gemeinde sich verantwortlich machen wollte. Als Denun- ciationsgebühren sollten dem Auzcigendeu 6 Albus ausbezahlt werden.**)
Zer MerssVau.
Die Grafschaft ist, gleich dem oberen Siegthale, sehr reich an Metallen, und wird durch den Bergbau hauptsächlich Braun- und Spatheiscnstein, Kupfer, Blei (silberhaltig) und Kobalt gewouuen. Seit etwa 2'/< Jahrhunderten steht der Bergbau unter landesherrlicher Leitung; da aber ältere Urkunden, die uns über das Vorkommen des Bergbaues Aufschluß geben, fast keine vorhanden sind, so ist wohl kaum anzunehmen, daß vor dem Beginn des 16. Jahrhunderts Bergbau von einiger Bedeutung betrieben worden ist.
Der erste Bergbau bestand unstreitig in dem sogenannten Moltcrn (Wühlen), d. i. Aufsuchen der von den Hauptgängen abgeworfenen Geschiebe. Dieser Ausdruck hat sich bis auf die Jetztzeit für die gleiche Arbeit hier und da erhalten, ebenso läßt das Aussehen der Erdoberfläche in der Nähe wichtiger Gisensteiugnnge nntunter auf eine fehr rege Thätigkeit nnferer Vorfahren nach dieser Richtung
*) Vor dein Nickol'schcu Hanse in Iahrhnndeils ein Dnller-Thurm. ") Mono, oder HLeißpfenmg,
)aaden stand bis Ende vor. 8—lU Pfg.
