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schließen- Eine Wanderung über den Hnndskopf von Off- Hansen ans zeigt nns eine sehr große Anzahl dieser Durch- wühlungcn oder Molkanten.
Der auf diese Weise gewonnene Eisenstein wurde auf sogenannteil Tret- oder Drehbütten geschmolzen, doch sind leine weiteren Spuren als Schlackcnhaufen und einzelne kleine Eisenkuchcu, meistens in der Nähe eines Baches oder Flusses, übrig geblieben.
Im Jahre 1550 ertheilte Kaiser Maximilian II. den Grafen von Sann die Erlaubnis!, Bergwerke zu bauen, nnd goldene und silberne Münzen zu schlagen - Kaiser Rudolph II. bestätigte diese Erlaubnis; im Jahre 1585. Schon früher, im Jahre 1556, erließ Graf Sebastian von Freusbnrg aus eine Vergordnung. «
Der im Jahre 1591 mit der sannischen Erbin, Anua Elisabeth, Tochter des Grafen Hermann, vermählte Graf Wilhelm III. von Wittgenstein, erließ im Jahre 1603 von Hachenburg aus eine Verordnung für das Hüttenwesen, in Bezug auf Bcrgban aber die Verfügung, daß der Berg- mcister alle viertel Jahr die Bergwerke und das Maaß besichtigen solle, auch zugleich mit dem Waldförster das nölhige Vanholz anweisen sollte, weil jener nnd nicht dieser darauf zw sehcu habe, daß Leibes- und Lebensgefahr verhütet werde.
Unter der Herrschaft Sachfen-Eifenachs (1661 bis 1741) scheint der Bergban mit regerem Eifer betriebe» wordeu zu sein, wie dies ans einzelnen Rechnungen und Berichten hervorgeht. So wurde unter Johann Wilhelm das sächsische Bergrecht eingeführt uud danach bei Beleh- nuugen, Erbucrmcssnngen:c,, verfahren. Desgleichen wurden Verhaltungsmaßregeln für einen beslelltcu Berguerwalter von Herzog Wilhelm Heinrich, dem letzten seines Stammes, erlasse» uud Commisfare in die Grafschaft geschickt.
Unter Anspachischer Negierung (1741) wurde der Bergbau mehr noch beachtet, uud als uuucrsiechbare Quelle landesherrlicher Einkünfte betrachtet. Erlassene Bestimmungen
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