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nachdem sie sich am 21. Mai 1661 in zweiter Che mit Herzog Johann Georg zu Sachscn-Eiscnach vermählt hatte. Zu Altenkirchen, AlmcrZbach, Daaden, wurde ein Simul- taueum für Lutherische eingeführt, die Kapelle zu Hilgcn- roth zu einer lutherischen Kirche erhoben nud die refor- mirten Prediger aus Kirchen, Frcusbnrg und Gcbhards- hllin völlig verdrängt. Nur in Mehren vermochten sich die Neformirtcn in ihrer Selbstständigkeit zu erhalten.
Trotz Beschwerden, wiederholter Vermittlungen auswärtiger Mächte, zu Gunsten der Ncformirten sprechender Gutachten und selbst die Entscheidung der Reichsgerichte, erhielten sich diese Zustände zwischen Lutheranern und Nc- formirten. Letztere wurden im Ganzen nach den Grundsätzen der Consistorilll-Verfassuug behandelt; die freiere Entwicklung der Prcsbvterial-Verfassung blieb ihucu versagt. Eine Negierungs-Canzlci zu Attenkirchen, der auch der dortige lutherische Inspector als Mitglied beigegeben war, verwaltete die Consistoralien.
Die Ernennung der Geistlichen erfolgte durch den Landesherrn, ohne Bethciligung der Gemeinden; jede Gemeinde hatte einen Kirchenuorstand, der aus den Geschworenen und Ortsschöffcn der zum Kirchspiel gehörigen Ocrter zusammengesetzt und von der Negicruug bestellt wurde.
Unter der Regierung ihres Sohnes Johann Wilhelm entstanden Verordnungen unter Abstellung einzelner kirchlicher Mißbräuche; auch führte derselbe im Jahre 1710 einen verbesserten Kalender ein. Sendschöffen mußten über die gute Ordnung wachen. Die Verhältnisse der Neformirtcn zu deu Lutheraueru waren jetzt meistens durch die anerkannten Grundsätze der Simultanie befestigt. Ergingen auch öfter uoch darüber erfolglose Klagen, so wurde doch hin und wieder durch die Rheinischen Smwden Hülfe gewahrt. So veranstaltete auf Bitten des Predigers Göbel zu Almersbach die Bergische Synode eine allgemeine Collecte.
