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nachdem sie sich am 21. Mai 1661 in zweiter Che mit Herzog Johann Georg zu Sachscn-Eiscnach vermählt hatte. Zu Altenkirchen, AlmcrZbach, Daaden, wurde ein Simul- taueum für Lutherische eingeführt, die Kapelle zu Hilgcn- roth zu einer lutherischen Kirche erhoben nud die refor- mirten Prediger aus Kirchen, Frcusbnrg und Gcbhards- hllin völlig verdrängt. Nur in Mehren vermochten sich die Neformirtcn in ihrer Selbstständigkeit zu erhalten.

Trotz Beschwerden, wiederholter Vermittlungen aus­wärtiger Mächte, zu Gunsten der Ncformirten sprechender Gutachten und selbst die Entscheidung der Reichsgerichte, erhielten sich diese Zustände zwischen Lutheranern und Nc- formirten. Letztere wurden im Ganzen nach den Grundsätzen der Consistorilll-Verfassuug behandelt; die freiere Entwick­lung der Prcsbvterial-Verfassung blieb ihucu versagt. Eine Negierungs-Canzlci zu Attenkirchen, der auch der dortige lutherische Inspector als Mitglied beigegeben war, verwaltete die Consistoralien.

Die Ernennung der Geistlichen erfolgte durch den Landesherrn, ohne Bethciligung der Gemeinden; jede Ge­meinde hatte einen Kirchenuorstand, der aus den Geschwo­renen und Ortsschöffcn der zum Kirchspiel gehörigen Ocrter zusammengesetzt und von der Negicruug bestellt wurde.

Unter der Regierung ihres Sohnes Johann Wilhelm entstanden Verordnungen unter Abstellung einzelner kirch­licher Mißbräuche; auch führte derselbe im Jahre 1710 einen verbesserten Kalender ein. Sendschöffen mußten über die gute Ordnung wachen. Die Verhältnisse der Neformirtcn zu deu Lutheraueru waren jetzt meistens durch die an­erkannten Grundsätze der Simultanie befestigt. Ergingen auch öfter uoch darüber erfolglose Klagen, so wurde doch hin und wieder durch die Rheinischen Smwden Hülfe ge­wahrt. So veranstaltete auf Bitten des Predigers Göbel zu Almersbach die Bergische Synode eine allgemeine Collecte.