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lutherischen und reformirten Gemeinden wurden die evan­gelischen Gemeinden des Kreises zum Synodalbczirfc Nltcu- kirchcn vereinigt und Kreissyuodeu abgehalten.

Zie evangelische Gemeinde Zaaden und die llatyolische Ocmeinde Seldorf.

Bis zum Jahre 1793 waren die Katholiken Herdorfs auf der linken Seite der Heller in die evangelische Pfarr­gemeinde zu Daaden derart eingevfarrt, daß sie alle aotus ,ni>ü8tsria1i8 von den lutherischen Geistlichen vornehmen lassen und denselben dafür die üblichen Gebühren entrichten mußten. In jenem Jahre erließ unterm 2. März der Ans- bach'sche Graf Christian Friedrich Karl Alexander die Con- cessionsacte, in welchen den Katholiken gestattet wurde, einen eigenen Weltgeistlichen zu halten, der dem Ncgenteu der Grafschaft Sanu behufs der von demselben zu ertheileuden Bestätigung jedesmal vräsentirt werden mußte. Dieser Geistliche durfte die aotuz mmizterilüiz vollziehen, so jedoch, daß die Gebühren nach wie vor dem lutherische» Geistlichen zuflössen, der bereits in einem im März 1792 geschlosseneu Vertrag auf die Selbstausübung verzichtet uud als Aner­kennung seiner früher geleisteten Dienste von den Katholiken eine Karoline als Douceur erhalten hatte.

Veranlassung zu dein erwähnten Concessionsact gab der bereits im Jahre 1791 vorgenommene gemeinschaftliche Aufbau der dortigen Kapelle. Diese war bis dahin aus­schließliches Eigenthum der Evaugelischen und keinem Geist­lichen, als den beiden Daadenern, zum Gebrauche «erstattet gewesen. Ihr zerfallener Zustand machte indessen einen Umbau nöthig, der den wenigen Evangelischen eine kaum zu tragende Last aufbürden mußte, uud so hatten sich denn dieselben, von der Saunischen Regierung dazu gedrängt, - nach einigem Strauben entschlossen, mit ihren katholischen Ortsgenossen gemeinsame Sache zu machen.