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den Hörigen und dem höheren und niederen Adel das Feudal- wcfen entwickelt hat. Wir wollen nunmehr versuchen, uns über die Art und Weise, in welcher diese Zustände auch iu unserer Gegend Wurzel geschlagen haben, nähere Belehrung zu schöpfen.

In der Grafschaft Sann-Altcntirchen sah man seit den frühesten Zeiten fast ausschließlich iu dem LandcZfürstcn auch zugleich deu Feudalherrn, und eine ansässige Nittcr- schaft, wie sie in anderen Gaue» bestand, kam neben dcm- felben nicht auf. Die adligen Rittergüter Thal, Widdcr- stciu, Maudcn und einige andere find hierbei von keinem wesentlichen Einflüsse, und nur das edle Geschlecht derer von Selbach verdient es, daß seiner besondere Erwähnung geschieht, da es einst angesehen in der Grafschaft war uud in derselben ein Schloß besaß, von dem noch jetzt auf dem Selbachskopfe bei Daaden die Neste der Fundamentmaucrn zu sehen sind.

Die Abgaben, welche die Insassen an deu Landesherrn, oder in der Amtssprache ausgedrückt, angnädigste Herr­schaft" zu entrichten hatten, bestanden aus Diensten der verschiedensten Art, uud es würde eines eigenen Lcrikons bedürfen, sie dem Leser nach der Ncihe vorzuführen. Iu der Zeit, als noch das Eifcn die Welt regierte, war das Geld eine fchr seltene Waare, uud Kaiser uud Könige waren oft schlechter mit ihm bestellt, als der Schreiber der Ge­schichte und zuweilen der sehr geneigte Leser. Die Abgaben des Landes bestanden daher damals mcisteus in Natural- Lieferungen, die zu bestimmten Terminen an die Vögte und Staatsbeamten abgeliefert wurde». Erst später, als die Kriege und der Luxus, dem sich die Fürsten ergaben, diese zu größeren Geldopfern zwang, verwandelte man dieselben in Geldrenten, doch behielten diese ihre alten Benennungen bei, wodurch die Letzteren bei vorangeschrittenen Zeiten oft komisch genug klangen. Manche dieser Abgaben trugen auch schon von vornherein etwas sehr drolliges zur Schan.