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11. Wllchtholz, im Amte Attenkirchen aus ungefähr durch­schnittlich 370 Karren bestehend, als Besolduugstheil der Geistlichen und Beamten. 12. Hunde-, Vogt- und Futter- Hafer, und 13. Nauch- und Schatzhafcr u. s. w. Diese Grundabgaben wurden ursprünglich in natura entrichtet, später jedoch größtentheils in Geldrenten verwandelt.

Gehen wir nun zu den Frohndieusten über, so begegnen wir folgenden Verpflichtungen:

1. Die Stadt Altenkirchen' mußte alljährlich das Herr-, schaftliche Heu auf den Wiesen fertig stellen und einfahren-, die Landgemeinden hatten sich gegen eine ziemlich hohe Iahrcs- abgllbe in Geld von dieser Last frei gemacht, doch mußten sie außerdem jährlich 5 Tage Handarbeit leisten, wofür die erwachsene Person täglich 4 Kreuzer Lohn erhielt.

2. Die Stadt Friedewald, bevorrechtet durch den kaiser­lichen Freibrief von 1324, war von manchen Lasten, die auf den übrigen Einfassen ruhten, befreit; doch wurde ^'ie noch zu manchen persönlichen Diensten herangezogen. Sic hatte ausschließlich die Verpflichtung, die Depeschen und amtlichen Correspondcnzen des Amtes auf das nächste Dorf zu befördern; auch mußten die Bewohner bei den Schloß- bauten von Morgens 5 bis 8 Uhr Frohndienste thuu, und beim Fischen in den herrschaftlichen Weihern mitwirken, wofür der sogen. Gesclleufisch verabreicht wurde. Ebenso lag ihnen die Erhaltung der Stadtthore und Mauern ob, wofür sie gewisse Grundstücke zur Benutzung hingewiesen erhielten. Dagegen war sie von Entrichtung des Dienst- geldcs befreit.

Die Landbewohner mußten von Morgens 8 Uhr bis Abends 6 Uhr bei den Schloßbauten Frohudienste verrichten, auch waren sie dazu verpflichtet, die amtlichen Correspon- denzen in entferntere Orte zu trageu u. s. w.

Aus Vorstehendem mag sich der Leser eineu kurzen Ucberblick über das Feudalwesen verschaffen, wie es sich