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aus den Urzuständen deutscher Einrichtung hergeleitet, und bis zn Anfang dieses Jahrhunderts geltend gemacht hat. Die meisten geringeren Abgaben sind aber daruuter nicht angegeben, auch sind die vielen Dienste nnd Leistungen nicht erwähnt, welche der einzelne Unterlhan für besondere Zuweisungen auszuführen hatte, abgesehen von den ^Abgaben der Gewerbetreibende», wozu unter Anderem auch tuendes Henkers zu Attenkirchen zu zählen ist, der jährlich 4'/^ Gulden an den herrschaftlichen Schatz abzugeben hatte.
Wollte man diesen Abgaben und Dienstleistungen des Volkes die Zuwendungen der Herrschaft gegenüberstelle», so würde das wohl für letztere ein recht beschämendes Resultat ergeben; doch darf man diese Zeit nicht mit der heutigen vergleichen, denn der Adel sah es als ein Vorrecht seiner Geburt au, vom Schweiße der Untcrthanen zu leben.
Eine gründliche Einficht in den damaligen Stand der Dinge gewährt uus ein Vertrag, den das Dorf Helmenzeu im Jahre 1693 mit der damaligen Hcrrschaf abschloß.
Das arme Dorf Helmenzen war in den 1690er Jahren darnm eingekommen, von der Zahlung des Dienstgeldcs befreit zu werden, welche Vergünstigung ihmMiter folgenden Bedingungen zugebilligt wurde.
Erstlich mutzten die Hclmenzer auf dem Oclferberg das hohe Gericht nebst Galgen, Nad und Strickleitern nnd Allein, was dazu gehört, baue» und aufrichten, auch das Brennholz bei Erccution der Heren (dies ist die einzige Spur, welche sich bisher über das Hereuwcscn in der Grafschaft hat auffinden lassen. Der Oelfcrberg bei Attenkirchen ist noch heute den Bewohnern in der Nähe uuter dem Namen „Galgenberg" bekannt, und ein fauler Sumpf bezeichnet die Stelle, wo man ehemals die unschuldigen Opfer eines finsteren Wahnes dem furchtbarsten Tode preisgab), und anderer Malefiz-Personen herbeischaffen, das Holz zu all diesem wurde den Bauern aus dem herrschaftlichen Walde verabreicht.
