612 Speyrischer Lhwnick. .
wollm/ so ist auchdtr Punct vonder^orm des Re. Demnach aber die obberübrtt Unterhändler i""
gimentsersttzen blieben/<^( daß aber Herr Lehman ständigen, Frieden, und cinhll.ig'mWclen/dlc^
,.fiä) h,er»n verstossen habe/ist aus oben zesetzten Ver, wechßlung des Raths der Stadt nützlich bltur.^'
«lt'chnussen/item aus denenWorten derHaußgenos- so hat man solche im ^ahr, ?'' - cu ^esudtt u ^ r
„sen Verzlch.Brieffs/ nemilch/ daß wir bißher ei» Gebrechen / darüber die BürgcrMsst wn « '
»neu halben Rath zu Spcyer besetzt haben / item/ Haußgcnosscn Regiment geklagt, verbess"./.'
„unsern Rechten des halben Raths zu besetzende, klar in einen andern Stand gericht / »emUci / oap ^ '^
..zu ersehen.) <4> und biß uss Jahr 1)47. der gierende Bürgermeister / inmassm von MtlS"
Rath uff 24. Perlenen / nemlich Eilffvon den Dauß> konnnen / alle Innahm und Ausgab t cr E«^'"ß
genoffen, undDrcyzehenvonden Zunfften / bcstan- lcn verwalten/ aber mit der Bescl'cidcnbclt / "p
«.« , ..«^<-,.'n^^..s.i^ c,^^« c,»^-------«. . feiner absonderlich / sondern beyce lu«!e>cb^^
den / und ,eyno dieselbe fast von Jahren zu fahren beschrieben zu finden / als im ^ahr 134s. Johann Psrumbaum der Alte. -^ (Dieser ist bereits im Ichr 1 ?? 1. wie bey derscl. darzu 'zu"e7schcinen'ansa'«,cn lassen sollen, I«n" oben Aerzelchnuß zu sehen / der Alte genant worden/ daß sie reinen Bricff / weder mtt der s ladt, ^ understWJahr 136«, gestorben.)<4> dem Secret^Instegel «ollen besiegeln / crstn^
sollen umbgchm/und hierü^ alle Quartal imH gute Rechnung thun / und dcntRach «ff »h"^,
Ebelin vor dem Munster. Conrad Ybische. Johann Pister. Hug zur Haub. S'gchart. Cunrad Geißhorn. Der Nolttl. Hcnncl von Landau- Bictze Wiel.)eman. Johanns Uellm. Johanns Wachenheimer. Johanns Winter. 5acob Knoltz. Gottschalct von Cölln- Meister Lutzt. Cunrad Zoller. Renncwart- Cunrad Hößeler- Mcrctel zum Rosenbaum. Sigel Gottscbalct. Doloe Retschel- Eberhard „ndelar. Syftio Gchalluff.
Anno 1346. Flioerich Fuchstl. Peter Pilgram der Junge- Ebclin 3vleinsiegel Cunrad Rosenbusch. Johanns Pftumbaum. Albrecht Hcydenreich. Glauß Gotebolt. Meister Cunrad Goldschmied!- Klupffel der IünM. Engelman von Bedingen. Kennet SlruMam- Dolde Retschel. Peter von Landau- Hüntin Retschel. Günter der Tucher. Peter Felder. Kione Bernhoch. Johanns Knoltz. Cunrad Frischbecher. Bertoldt Röseler. Götze Helffandt. Berman
Johann zum Schwttdt- Johanns ^tto-
oem ^?l«ll'Insltgel lollen bcstegeln, ">f.^. zuvor nn Rath verlesen / und zu siegeln bttv>' Vom Jahr -146. findet „-an in folamdm H .
nen , auch sonsten wmia Nacl'lichtung/ w^ " berührten Jahren mit Besitzung des R^tns um. , giments vor Beschassenhert gebabt. Untern .«^ i,4?. stehet in einem glaubwürdigen^'",^? dieser turtzer Bericht : In diesem Jahr sind H Haußgenosscn vom Rath gefangen gelegt' ^"^. ist nichts weiters dabey , weder von Uriachcn ^" von Umbstänoen. Wann man "'lt Verni' ^"^ treffen könte, waruin die Ve, Haftung gtWH' ' möchte aus dem / was folgt / dieselbe hc»'smw " Es hatten die Haußgcnosscn bey i!'»"^",? der ^tadt sich vieler stattlicher FmMlcn «'"^ nommen/ davon zuvor Meldung MIMN, ^ was sie als die Obrigkeit und der Nach ^r ^ '
dem gemeinen Nutzen zum besten vor ^cht Gerechtigkeit üben und gebrauchen sollen/ 0« . den sie ihrer Oesellschafft zugezogen / und dcm ^ ^^ bey eingeführter Vcranderu»,g el'tflemtM"- , nommen. Dieweil aber die ^ü'MML' uc> Anmassung als thätliche / »mrechtmülM >'„, rungcn widcrlp,ochen/ mit ssü, wm^ng. r«p ' ^, solche Freyheiten von Käyser und ^onlgtl ",^ ^^ theilt noch bejiättigt / sondernemein^aw" ^ brigkeitzu Wolfahrt des gemeinenNchni ' ^ dlg seyen; als haben die HaußgerMn ^"'^,^ig
nicht lang vor der Aussruhr bey ^>^j.,'st. da> ^ "ieroten/durchladen und andere^"',' ..
dem
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mit sie ftch von der Stadt gememem Gutga ) liggegen demselben verhalten, iV'(w'cwo>'^^ läugnen / daß Sie auch aus ihrem «""<"^ ^,. gen jederzeit den Römischen Kaystmgch0''"incl'. Dienst geleistet, wie dann Dletnch Slcde'^. beyRalh übergebenen Bttt^S^M K stlnen Vor.Eltcrn angeführt / wtt ""« ^^ sehen ) F/ ihrer angemastcn F"yb "" ' ß, Bestättigung erlangt, alsodafdadurchdtt^ genossen Zber den Rath / «ls/onde ba ^^ und Obrigkeit der Stadtwarcn e.nge, h ^,, Rath aber und gememem Nutzm an h't' ' ^ , ten, Rechten und Einkommen tttfill^ac'»^^,^
ten und Einkommen "w""" ^,,,pile worden. Der Beschluß der KaMch"^'
gien stehet also: „« ,,c>^«
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