DasVN.Buchsap.^XXltl, M
« aber in gemein dasjenige thun und handlen/was dero bey jeden Reichs.VtrsaMMlungMi^benen''
" die oba^zogcm / weyland Käyser Rudolffm Frey.und Re.chs.Stadten erschnnen^Re.chs'
" des Andern / ChristmildcrGedächtnuß w ^n° Standm / oder derselben / w»e auch F embd r / «fünffzehenhunder achtzig drey aufgegangene c^om-
.. willig . und darauff ^n° funffzehcnhl'Ndert und Ge,andttn belangen thut / „i verabschiedet /«
.. achtzig vier/ verglichen und außgcfe>tigtesc°m. daß solch^ Recht einzusunrengleichwohlen l)em«
., ^«mik erfordern chut; AIS haben höchst' und NcichS-Marschalle/als dessen Amptes anhängig/"
., hochqedachtihre^ürftlicheDurchleuchtundGm. allein verblelben/ zu jeden gelten aber /wann m«'
.. den zuforderst höchst-ermeldier Käyserl.Majest. zu einer Reichsstadt e,ne Reichs. Versaminlung "
. Unterthänigstcn Ehren/und dann den crlncldten angestellet/ und solch Einfurircn vorgenommen
.. 'Partheyen zu sondcrbahren Gnaden solcher c°m- werden will / und es zuvor durch jeden Reichs. «
>. miMon sich gchorjamlich beladen / die vielange- Marschallenderselben Stadt/ Rath undObrig- «
,. zoaene Partheyen den tt October n.ichsthin (all, kcit verkündiget / darauß von demselben jemand -
„ dieweilen wegen vorgefallener Verhinderung und aus deren Mittel verordnet werden /welche der"
.. tbnls der Partheyen eingewendeten Entschuld!» Besichtigung und Beschreibung der tosamenter /"
,. gungcn es eher nicht seyn können) allhero nach Einquartiren und EiNfumen / beywohnen / und "
,. AugspUl-g vor dn o 5ul,äe!cz;i>te und zu End diß wofern jemand aus denen Bürgern oder Einwöh-"
., unterzeichnete dummMrien und R»»th vertagt / nern derselben Stadt hierinnen beschwert werden "
„ uno auff der Partheyen benantlichcn der Wohl« wollen/solches ahnden/und daß es geändert wer^ «
,. gcbohlnen Heim / Herm Marlmiliani/ Landgra- de / begehren / der Reichs»Marschall auch nach ^
„ fm zu Stülinaen «. als letztmahls würcklich be» billigen Dingen abstellen / hingegen da auch ein.«
» dienten Reichs « Erb Marschallin / und' dann oder der ander Burger bey dem gebührlichen Ein«"
.. Herl Philipscn/Hcrm zuPappcnheim und Gra- furiren sich idm Reichs.Marschallmunzi'mlichen "
" vcnchal/auff Röthcnstein und Kalhin/ als dieser widersetzen/oder sich eine Nochdurfft /dali mehr "
.. zeit Aeltcsten für sich selbstcn und Gewalthabern koftmcnter / Stellungen oder anders / zü Unter-" .. der abwesmdcn Mit'lnceleMrtcn^nÄten/Hcrln bringung der Stand oder bcmeldter Bottschaff- "
,. zu Pappcnhcim/Reichs - Erb«Mai schallen/und trn / Gesandten und ihres 6omi«ts zugerichtet«
» dann wegen der Erbb. Frey-und Reichs-^rcidt/ werden müstcn / bescheinen würde / sie Verord- "
>. d"> verordnete und gevollmächtigte Anwäldc der nete/ von gedachten Raths wegen / dieselben zur"
.. Stadt Reamspura / Augspurg/ Nm nberg und Gebühr anhalten / und bey ihnen verschaffen de," .. Ulm s als welche nach laut ocs bey jüngst den Reichs-Marlchall aber denselben nichts gebiethen "
, lMm Augusti ^u Ulm gchall^ncln Stadt> Tag solle.
.' amMbten Abschieds / von allen acidcrn Erbb. Zum Andern / der Juden Verglai'tenS/Cin-«
> ^ev'und Reichs'Stäten zu solcher Handlung losiren undGartküchen/ wie auch der Obrigkeit«
' Vollmacht und Gewalt empfangen) Gehorsames wegen über dieselben/ ist es dahin abgeredet/daß "
.^ mcheinen / ihnen nachstangezogene dommillion der Reichs» Erb - Marschall alle ^«chaion «
„ eröffnet / uno die dalinnen angedeutete gütliche über die bey denen Reichs > Tagen ankommende««
,. Handlung mtzwischen denselben vorgenommen/ Juden in c^»!.und criminal. Sachen/ eintzig «
M!t cmbsigcm^Ic:ß etliche 3age gepflogen/und sie und allein haben und behalten/was aberdieZeit«
' endlich mit lvijsindcn Dingen / emmüthig in sol- ihrer der Juden Verg'aiccns und EinlassnS an-"
>' cken inren SlNttiqkelten folgender Massen vcr° trifft / solle weder er der Reichs-Erb'Marschall/"
'. cinbabret/ jedoch von ihnen Partheyen sämmtlich noch der ^>tadt Obrigkeit / da die Neichs.Vcr.«
.. solcher Vergleich auff der Römischen Kaiserlichen sammlung gehalten wird/ selbige vor des Ncichs-«
« MalMt w'.sc's Allcrgnäoigsten Herm conl.r. Marschallen / oder seines Ampts»Verwesers An-"
.. Marion und dann von dem obvcrmeldten HtttN kunfft an/blß zu der Römischen Käyserlichen Ma-«
.. Reichs' Erb - Marschallen auff des Durchleuch- lestat oder deren c^mmilsarim Einzug / sondern "
.. tl'allen ^ockacbohrnen Fürsten und Herm/Oerm allein mehr wohlgemcldter Ncichs-Erb^Marschall '<
.. JoKann Georgcn/Hertzogcn zu Sachsen/ Gülch, oder dessen Ampts.Verwcser / nach Ankunfft Ih-«
Äeue un^crq/als des Heil. Römischen Reichs rer Käyserlichen Majestät oder derendommilU.«°
". E,H < MarstbaUcn und Chmsürsten lc. und der tu . biß zu dero Abzug vcrgleiten; jedoch unab- «
.. sämmtlichen E' b < Marschallen Herm zu Pap- bruchig oesscn/so sonsten wegen Durchlassung und "
.. vcnbeim lc der Stildt Abgeordneten und Depu» Vergleitung der Juden auff den Neichs« Ver, «
tirten aber auff ihrer Herren und Obem/auch s^^Wen/. bey den Erb^
Frey - und Ncichs» >«
!.' a'e'sammtcn Erbb"Ney^ Und Reichs- Stadt Kan- ^ta'dtenPetkommenS/sie Juden auch mit nächst 'i
.. «catl°n(wclchcjederThcilsauffslängstmnerhalb obangezeigten Zuthun oder Beyseyn deren / ven "
,. vier Monaten von Dato dieses Abschieds zu Ihrer derselben Stadt «aths wegen Zugeordneten/ an'«
., fürstlichen Durchleucht in Bayern Cantzley zu e«n abgelegen Ort der Stadt einlosiren/ darneben °«
.. NberstndeN/ oder sich sonsten seines Gemüths er- dero Namen / die er ve> gleitet. deM Stadt' Nach««
., klaren/also und dergestalt/auffven Fall in solcher zur Wiffenschafft anfügen solle/ denen auch ohne "
., qeit / dieselbe nichterfolgcn solle / alsdann von seine Verwilligung weder bepTag noch Nacht/«
.. sich selbsten P^ l«ili«rl> gehalten werden solle) ausser ihrem Quartler zu gehen verswtet/und da '«
.. aesiellet worden. . sie je beyNacht außzugehen haben würden/sie jeder-«
« UndErstlich/sovielvasentzwischeNobbemetteN Mvoneinen»ChristenvonundzuihrerWohnuna''
.. Partheyen bißhero strittig gewesene Einsumm/ begleitet/ so sie auch des UniblguffenS in der«
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