DasVN.Buchsap.^XXltl, M

« aber in gemein dasjenige thun und handlen/was dero bey jeden Reichs.VtrsaMMlungMi^benen''

" die oba^zogcm / weyland Käyser Rudolffm Frey.und Re.chs.Stadten erschnnen^Re.chs'

" des Andern / ChristmildcrGedächtnuß w ^n° Standm / oder derselben / w»e auch F embd r / «fünffzehenhunder achtzig drey aufgegangene c^om-

.. willig . und darauff ^n° funffzehcnhl'Ndert und Ge,andttn belangen thut / „i verabschiedet /«

.. achtzig vier/ verglichen und außgcfe>tigtesc°m. daß solch^ Recht einzusunrengleichwohlen l)em«

., ^«mik erfordern chut; AIS haben höchst' und NcichS-Marschalle/als dessen Amptes anhängig/"

., hochqedachtihre^ürftlicheDurchleuchtundGm. allein verblelben/ zu jeden gelten aber /wann m«'

.. den zuforderst höchst-ermeldier Käyserl.Majest. zu einer Reichsstadt e,ne Reichs. Versaminlung "

. Unterthänigstcn Ehren/und dann den crlncldten angestellet/ und solch Einfurircn vorgenommen

.. 'Partheyen zu sondcrbahren Gnaden solcher c°m- werden will / und es zuvor durch jeden Reichs. «

>. miMon sich gchorjamlich beladen / die vielange- Marschallenderselben Stadt/ Rath undObrig- «

,. zoaene Partheyen den tt October n.ichsthin (all, kcit verkündiget / darauß von demselben jemand -

„ dieweilen wegen vorgefallener Verhinderung und aus deren Mittel verordnet werden /welche der"

.. tbnls der Partheyen eingewendeten Entschuld!» Besichtigung und Beschreibung der tosamenter /"

,. gungcn es eher nicht seyn können) allhero nach Einquartiren und EiNfumen / beywohnen / und "

,. AugspUl-g vor dn o 5ul,äe!cz;i>te und zu End diß wofern jemand aus denen Bürgern oder Einwöh-"

., unterzeichnete dummMrien und R»»th vertagt / nern derselben Stadt hierinnen beschwert werden "

„ uno auff der Partheyen benantlichcn der Wohl« wollen/solches ahnden/und daß es geändert wer^ «

,. gcbohlnen Heim / Herm Marlmiliani/ Landgra- de / begehren / der Reichs»Marschall auch nach ^

„ fm zu Stülinaen «. als letztmahls würcklich be» billigen Dingen abstellen / hingegen da auch ein.«

» dienten Reichs « Erb Marschallin / und' dann oder der ander Burger bey dem gebührlichen Ein«"

.. Herl Philipscn/Hcrm zuPappcnheim und Gra- furiren sich idm Reichs.Marschallmunzi'mlichen "

" vcnchal/auff Röthcnstein und Kalhin/ als dieser widersetzen/oder sich eine Nochdurfft /dali mehr "

.. zeit Aeltcsten für sich selbstcn und Gewalthabern koftmcnter / Stellungen oder anders / zü Unter-" .. der abwesmdcn Mit'lnceleMrtcn^nÄten/Hcrln bringung der Stand oder bcmeldter Bottschaff- "

,. zu Pappcnhcim/Reichs - Erb«Mai schallen/und trn / Gesandten und ihres 6omi«ts zugerichtet«

» dann wegen der Erbb. Frey-und Reichs-^rcidt/ werden müstcn / bescheinen würde / sie Verord- "

>. d"> verordnete und gevollmächtigte Anwäldc der nete/ von gedachten Raths wegen / dieselben zur"

.. Stadt Reamspura / Augspurg/ Nm nberg und Gebühr anhalten / und bey ihnen verschaffen de," .. Ulm s als welche nach laut ocs bey jüngst den Reichs-Marlchall aber denselben nichts gebiethen "

, lMm Augusti ^u Ulm gchall^ncln Stadt> Tag solle.

.' amMbten Abschieds / von allen acidcrn Erbb. Zum Andern / der Juden Verglai'tenS/Cin-«

> ^ev'und Reichs'Stäten zu solcher Handlung losiren undGartküchen/ wie auch der Obrigkeit«

' Vollmacht und Gewalt empfangen) Gehorsames wegen über dieselben/ ist es dahin abgeredet/daß "

.^ mcheinen / ihnen nachstangezogene dommillion der Reichs» Erb - Marschall alle ^«chaion «

„ eröffnet / uno die dalinnen angedeutete gütliche über die bey denen Reichs > Tagen ankommende««

,. Handlung mtzwischen denselben vorgenommen/ Juden in c^»!.und criminal. Sachen/ eintzig «

M!t cmbsigcm^Ic:ß etliche 3age gepflogen/und sie und allein haben und behalten/was aberdieZeit«

' endlich mit lvijsindcn Dingen / emmüthig in sol- ihrer der Juden Verg'aiccns und EinlassnS an-"

>' cken inren SlNttiqkelten folgender Massen vcr° trifft / solle weder er der Reichs-Erb'Marschall/"

'. cinbabret/ jedoch von ihnen Partheyen sämmtlich noch der ^>tadt Obrigkeit / da die Neichs.Vcr.«

.. solcher Vergleich auff der Römischen Kaiserlichen sammlung gehalten wird/ selbige vor des Ncichs-«

« MalMt w'.sc's Allcrgnäoigsten Herm conl.r. Marschallen / oder seines Ampts»Verwesers An-"

.. Marion und dann von dem obvcrmeldten HtttN kunfft an/blß zu der Römischen Käyserlichen Ma-«

.. Reichs' Erb - Marschallen auff des Durchleuch- lestat oder deren c^mmilsarim Einzug / sondern "

.. tl'allen ^ockacbohrnen Fürsten und Herm/Oerm allein mehr wohlgemcldter Ncichs-Erb^Marschall '<

.. JoKann Georgcn/Hertzogcn zu Sachsen/ Gülch, oder dessen Ampts.Verwcser / nach Ankunfft Ih-«

Äeue un^crq/als des Heil. Römischen Reichs rer Käyserlichen Majestät oder derendommilU.«°

". E,H < MarstbaUcn und Chmsürsten lc. und der tu . biß zu dero Abzug vcrgleiten; jedoch unab- «

.. sämmtlichen E' b < Marschallen Herm zu Pap- bruchig oesscn/so sonsten wegen Durchlassung und "

.. vcnbeim lc der Stildt Abgeordneten und Depu» Vergleitung der Juden auff den Neichs« Ver, «

tirten aber auff ihrer Herren und Obem/auch s^^Wen/. bey den Erb^

Frey - und Ncichs» >«

!.' a'e'sammtcn Erbb"Ney^ Und Reichs- Stadt Kan- ^ta'dtenPetkommenS/sie Juden auch mit nächst 'i

.. «catl°n(wclchcjederThcilsauffslängstmnerhalb obangezeigten Zuthun oder Beyseyn deren / ven "

,. vier Monaten von Dato dieses Abschieds zu Ihrer derselben Stadt «aths wegen Zugeordneten/ an'«

., fürstlichen Durchleucht in Bayern Cantzley zu e«n abgelegen Ort der Stadt einlosiren/ darneben °«

.. NberstndeN/ oder sich sonsten seines Gemüths er- dero Namen / die er ve> gleitet. deM Stadt' Nach««

., klaren/also und dergestalt/auffven Fall in solcher zur Wiffenschafft anfügen solle/ denen auch ohne "

., qeit / dieselbe nichterfolgcn solle / alsdann von seine Verwilligung weder bepTag noch Nacht/«

.. sich selbsten P^ l«ili«rl> gehalten werden solle) ausser ihrem Quartler zu gehen verswtet/und da '«

.. aesiellet worden. . sie je beyNacht außzugehen haben würden/sie jeder-«

« UndErstlich/sovielvasentzwischeNobbemetteN Mvoneinen»ChristenvonundzuihrerWohnuna''

.. Partheyen bißhero strittig gewesene Einsumm/ begleitet/ so sie auch des UniblguffenS in der«

Eeeeee SM