DasVN.BuchLap.cxxM. 957
>. Ewzlchung alles /auch bey der Iuden-Gartküchen Aussauff und Feuersnotyen / dem Herkommen "
,. gefalimomUngclos/oder dcKnBefrcyung/ An» nach / auch so viel dieNothdurfft erfordere/von "
>. richlUngdcrGlückshasen/Oartküchcn/Clen/Maß dtro Bürgem oder andern Personen zu ordnenz"
.. und Gewicht / Schutz- oder Poltten-Geld von So sind der Erbb. Frcy-uud Reichs-Städt Be<"
,. denen frembdenKwmcm/ Fechtern/Spielern/ vollmcichtigte und Deputirte Mit solcher seiner" -
.. Gpielleuten und unzüchtigen Weibern, Ersorde- Reichs -Erb-Ma> schien Erklärung zu frieden "
., rung Zolls / oder «„dem angemalten Rechtens gewesen / haben sich auch gedachter Statt we- «
., von denen Vi6u,lien und dergleichen / wie däS gm erbotten/ daß auff Allergnä^igiieS Begehrm "
,. Namen haben mag/so von demReichs E rb.Mar- der Käyserlichen Majestät oder deroc«mmiss^«.
.. schallen bißhero gesucht / angerichtet / zugelassen iii. dem jenigen / so deßwegen von der Käyserll« «
,. oder eingezogen werden wollen/belangen thut/ solle chm Maiestät/oder de» o cummilsuric,. Beselck "
». solches alle« hinsühro vom Erb Marschallen un» haben wird / Sie jederzeit derowegm nothwe^»«
,, tcrlassen/ und er sich dessen ferner nicht anzumas- oigen Bericht geben / zu Erholung nächst obgc-»«
..sen haben / jedoch »on gedachte» Frey «und dacbtcr und von dem HermReichs Erb-Mar-"
,. Reichs»Städten ihm Rclchs.Erb Warschauer; schallen angedeuteten Bescheids aber eben nicht"
»> nach Elntunfft, der Käyserl. Majestät/ oder Dcro verbunden seyn / auch in begebend. M Tumult/ "
„ dummUKln und also vöuigenslnhang oesReichs- Aufflauffen und Feuers - Nöthen deM Reichs-"
'. Tages in recamsculÄM drssel, alllS und zu gut« Erb-Marschallen jederzeit Leut/ der Nothdurffs«
» licher H'niegung deren dieser Puncten halben nach/zu seiner Wohnung zu ordnen uid ve> folgen "
.. blschcro gehabten Stritten/ein lausend Gülden zu lassen/jedoch hierdurchihm keine 5ot Massigkeit"
»zu sechsz,g Krcul^r / gemeiner Reichs« Nah. über die Ihrige eingeräumt haben wollen. "
,.lung/w:t d!can,edemOltgengund gebiM» ^., ^.. ^
>. liatcct werde«,. Der bißhero bey Venen Reiche- Tag^N sint'«»
tig gewesener Begleitung der Stand / wie auch «
». Zum vierdten/die bey jedem Reichs-Tag noth- der Malerischen Persohnen weg» n / ist es zum «
>. wendige Tap Ordnung solle durch den Käyjcrli« Sechsten dahin verglichen/daß der Rticns.Erb- ^
.. chen Hof- Mmlchallm / die Chur« Sächsische Marschall sich dcssn hinsühro nicht mehr an« "
.. Rath i>npl dem Rclchs'El b.).<ca, schalten / und zunehmen oder zu unterziehen/diß jedoch »HMe an "
», der Stadt / da der Reichs Tag gehalten wird/ seiner Obrigkeit und Rechten nichts pr«juälciren "
,. hierzu Verordneten / gleiches zu chun / vergli- solle» «
.. chm / gemacht un^ außgefertigct / auch o»e h,er- H^ vor das Siebende die Besichtigung der«
..außm-stehlndeStritt/.ntritbesagtcrgelamp^ Rath Stuben.auch Weg und A"gV^
.. Auo.cntz entlehnen/so dann ,eder Uberttetter ^ader Rnchs.Tag zu halten/belangen thm"^ "
.. derselben von scmerObng e,t, benaml.chen der der Hell Reichs-Erb-Marschall sich erttärt/ daß «>
.. Stand/ leren Gesandttn/ und frembder Bott- „ dißOrths von eines Rachs ött Aadt Her-''
.. schafften Gtsmd undD'cncr von dem Reichs- ordnelen allein Berichts, und wie in einem 0)er-«
.. E.b.Marschall N/dle Bmger undanoercF^nbde a^.,„, ^Anstellung ftglich zu machen/woh .«
.. aber von der^bm ^:adt Obr.gke.t erst ich und Anende Er.n.iemngln zu thun ab?nicktSm "
., allo abgestraft w.'dm/daß man nicht Ursach ^h^ begehre/auff daß/ wann dMlls env3s <t
.. lM/wege« dessen Unterlassung sich zu beschweh. al,g,^„ ftl„ / bey der Käyserlichen Majestät"
.. ren. und ocnen Ständen / er entschuldiget seyc / da«"
AlS zum sünsstcn der Reichs- Erb-Marschall mit vielgedachte der Stadt Dtputlrte zu frieden "
.^ .. ... ^ .^ ^
. ^däunt man " .,....,». ..^. . ^ . ^ . ^. ^..- .... ^'schchen solle/ sie«
., ErbMärscl'allcn-Amprs anzunehmen oder nach- auch wohlleyden mögen/ daß der Erb Marschall "
„ zufragen nicht begehre / jedoch aber wann die die Besichtigung deren Ort jederzeit in'Beyseyn "
. Käyferliche Majestät von ihm oder andern einem eines Raths Verordneten fürnehme / und seine" ,. Rcichs-Erb Ma> schallen deßhalbenBerichts be- Erinnerungen (doch nicht Befehls-Neift) thue/« ^. geh«, und daß er solchen von der StadtVer- welche sie tederzeit gerne anhören/ und wann sie" ,. ordneten einziehen svlte / befthle / scye man deme gut befunden/ >n Acht nehmen wollet "
" ^"iy^^^ ^ ^n derPersonen/sovon^rkenOtten "
" "erdm / immV leydcn möge / daß sich emschleichen wollen/ist es dahin gerichtet/daß «
" Nmahls i. R^ dt.^nigen Stadt / dar- der Stadt Obngke.t d.e Versehung thun solle/ - " nnen ein Rc chN / sich anfangs dam't sie mcht emgelassen/auch d.e ^^^
gleich bey der KälMichen Majestät oder Dero «n den Stadt - Thoren öffentlich angeschlagen « "(Iomn»lis^iu Berichts oder Bescheids erhole/ob werden. ,.' dm ch denHof oder Reichs Erb'Marschallen/oder Gleicher Gestalt sollen auch durch der Stadt«
weme sonsten ^hre Ma,< st. oder Dero Gummis- V.^sh^t.p jederzeit Verzeichnussen deren/ ,n der "
' l2riu5 solche Bericht von der Stadt Verordneten Stadt inücirt uns sterbenden Personen gemacht "
.' jederzeit erfordern lassen wolle : Et »versehe sich und dem Marschallen zugeschickt werden / oder«
.. aber / es werde jldeStadt/ da dieReichs-Ver- Mag er sie durch seine Diener erfordern und go.««
,. lammlung »st/ ihme im iutragenden Tumult/ holen lassen. ^
