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1279,

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Die verwittwcte Gräfin Isalda verlegte nun ihren Sitz von Braunsbcrg auf das Hofgut Nothhauscn bei Niederbicbcr an der Wied, und hieß in Romcrsdorfschcn Urkunden Frau von Nothhausen ").

Der Graf Salcntin I. auf Isenburg und Heinrich II. von Isenburg (S. 1277), der seinen Sitz in der Burg Grenzau hatte (S. 1243), willigten ein, und verzichteten auf alle Ansprüche, als der Erzbischot Hein­rich von Trier das Hofgut zu Langcndorf (S. 1260) an die Abtei Sayn für den Hos zu Urmütz (Durrcmunze) vertauschte. Salcntin I. vertauschte zu gleicher Zeit Hofgüter zu Hcimbach gegen andere an Nomersdorf -°).

Heinrich's II. Bruder Graf Gcrlach I. von Isenburg-Limburg (S. 1243) und Sohn, Graf Ludwig von Isenburg-Büdingen (S. 1260), erklärten jetzt, daß sie bereit scyen, mit ihrem Anverwandten Gottfried von Eppstcin wegen des demselben angchörigen Rechts an ibrer Herrschaft Clecbcrg eine Abthcilung zu tref­fen °l). Dieser Erbstrcit ist oben 1257 und 1268 schon dargelegt worden; er war also 1263 nicht völlig ge­schlichtet worden, und kam auch jetzt noch nicht zu Ende.

Graf Gcrlach I. von Isenburg-Limburg hatte seit geraumer Zeit mit den Bürgern der Stadt Lim­burg in Streit und Fehde gelebt, so, daß diese ihm die Thorc verschlossen, seinen Schloßbau hinderten, die Burg selbst einnahmen und andere Unbilden zufügten. Durch vermittelnde Herren, namentlich durch Sälen- lin I. von Isenburg, wurde die Erbitterung jetzt beseitigt. Die Limburg« Bürgerschaft versprach, ihrem Herrn nicht mehr den Einzug und Auszug durch ihre Thore zu wehren, seinen Schloßbau nicht zu stören, ihm die vorigen Rechte und Gefälle zu erweisen, und noch 1U0U Mark Schadenersatz zu zahlen. Gerlach daqeqen ver­sprach Verzeihung der Beleidigungen, und ihre Freiheiten nicht zu beeinträchtigen, die sie besonders durch scine Vorschriften wegen des Uebcrbaues und der Entfernung der Häuser von der Burgmauer, beschrankt gcsühlt hat­ten. Außer Salentin l. waren noch Schiedsrichter zugegen, Friedrich von Leiningcn und wahrscheinlich auch Heinrich I. von Westerburg, Gcrlach's I. Schwiegersohn (S. 1270).

Graf Heinrich I, von Westerburg war in diesem Jahre auch Vermittler in einer Streitsache zwi- sehen den Grafen Gerhard von Dictz und Hartrad von Mehrenberg, welche beide von ihren Stammmüttcrn Arnstcinsche Güter besaßen (S. 1139). Er unterschrieb ferner ein gegenseitiges Versprechen zwischen dem Erzbischof Werner von Mainz, und den Grafen von Sponheim und Sayn, Heinrich und Johannes. Bei­de Thcilc waren zu hartnäckiger Fehde entbrannt gewesen, die in einem mörderischen Treffen bei Kreuznach

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für den Erzbischof war entschieden wor

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In der Geschichte dieses Kampfs wird als Geliebte und Gemahlin des Grafen Iobannes oder Hans von Sponheim eine Mrica von Wied genannt 22); ,h^ geschichtliches Daseyn aber und ihre Abkunft ermangeln noch der Nachweisung.

Die gräfliche Wittwc von S <")N Mcchtild bestimmte jetzt ihr 1263 für das Erzstift Köln er­richtetes Vermächtnis der Güter Scchten, Gilsdorf und der Zehnten zu Asbach, da der Bischof Albert von Würzburg und der Minoritenbrudcr Gcrard zu Andernach Ansprüche an sie gemacht hatten, genauer dahin, daß jene Güter der Hauptkirchc zu Köln gehören sollten °').

Der Erzbischof Siegfried von Köln, Graf von Nunkel und Westerburg, war inzwischen 1278 mit seinen verbündeten Feinden in offenen Kampf getreten. Wilhelm von Jülich drang mit seinem Sohn und 400 Rittern in Aachen ein, wurde aber erschlagen. Der Erzbischof frohlockte darüber in einer Messe mit den Worten:Herr, nun weiß ich, daß du mich aus den Rachen des Löwen befreit hast," und nahm so­fort das Jülich« Laud ein; der Papst Martin IV. aber und die Verbündeten vermochten ihn 1279 das

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19) Günther, G<sch, v. N°mer§dosf Mnstr.

20) Saynsche Urkunden-«Zopi?», Mnscr. inid Vi-cnvor, HiuiZl. ?rev. Günther, Nrk, von Romcrid. Mnscr.

21) Fischer, Urk. ^. I.IV. Schmidt's G.sch. v. Hessen, Th. II-

22) Lro,v<?r, Hünal. 'IVev,

23) S. die Schrift: Michel Mort der Kreuznacher. Leipz- und Elberftld 1805.

24) rarillg. Leleii Kliiser. 1^ XX. Lnlllii.