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Vierte Hauptabtheilung.

Geschichte der Grafen von Isenburg - Grcnzau jüngerer Linie, und von Wied und Runkel,

Herrn zu Isenburg.

Fünfzehntes Kapitel.

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1 7.

1456. Die Grafen von Isenburg-Grcnzau, Salentin und Gcrlach, Reinhard von Lciningcn-Wcsterburg,

und andere, nahmen in Koblenz an einer Vereinigung von Grafen, Rittern und Städten, zum Schutz des Erzstifts Trier, Anthcil '). Es waren zwischen dem Erzbischof Johannes und den Grafen Dietrich IV. zu Runkel, Bernhard von Solms und Frank dem Alten von Kronenberg, nebst ihren Erben, über ihre An- thcile an den Herrschaften, Städten und Schlössern Limburg, Molsbcrg und Brechen ernsthafte Irrungen entstanden. Diese Grafen hatten dem Erzbischof die Besitznahme verwehrt, bis dieser den Burgfrieden, den

t4S7. sein Borfahr Urban und der Landgraf Ludwig von Hessen errichtet hatten, in allen Thcilcn beschwöre, und einem jeden von ihnen den ruhigen Besitz ihrer Vicrthcile an jenen Gütern zusicherte °). Die völlige Schlichtung dieses Streits geschah nach zwei Jahren.

Graf Dietrich IV. von Nunkcl, und sein Sohn Friedrich I. Graf von Wied, Herr zu Isenburg, bekleide­ten in dieser Zeit die Ehrcnstellcn als Amtmänner zu Andernach. Als solche leisteten sie, nebst dem Burg­grafen Johann zu Nhcincck, Arnold von Bruel, Arnold von Kcttich, Arnold von Geislar, und andrer Rit­terschaft, Schössen und Bürger zu Andernach, dem Walpottcn von Bassenhcim, Bürgschaft über siebenhundert Gulden, welche dieser zu fordern hatte, und verschrieben ihm zur Pfandschaft die Dörfer Mifscnhcim und Na-

mcdy mit allen Zugchörungcn ^).

Fricdrich's Großoheim, Graf Wilhelm II. zu Wied, unterzeichnete ein Vcrmächtniß cigenthümlichcr

Besitzungen in der Morenbach an die Abtei Sayn «).

Für den jungen Grafen zu Isenburg-Grenzau, Gcrlach II., den Sohn Gerlach's I., Salcntin's V. Enkel, war eine Vermahlung mit Hildegard, der unmündigen Tochter des Grafen Arnold von Sirk, Herrn zu Monkelcr und Mcinsbcrg, verabredet worden, zwischen Gerlach's II. Vater und Großvater, der Hilde­gard Großvater Arnold von Sirk, nebst dessen Sohne Philipp, Domprobst zu Trier. ZurHynlichgabe" versprachen diese 3,000 Gulden, und der Erzbischof Jacob zu Trier, Graf von Sirk, hatte dem Bräutigam die Vclchnung mit Grcnzau zugesichert. Hinterließe Gcrlach II. mit Hildegard Kinder: so sollten diese die Grenzauischcn Lehen erben, und Hildegard dieselben zum Witthum, und den lebenslänglichen Genuß der 3,000 Gulden behalten. Gcrlach sollte seiner Gemahlin auch das Schloß Bruch nebst 300 Gulden jährli­chen Renten zum Witthum anweisen, oder das Haus zu Hcimbach, wenn Gerlach's II. Mutter Jutta die­ses ihr Witthum verließe 5).

1) NautK. Ni«t. I'rsv. 3) Fischer, N°. cnv.

2) Fischer, Urk, X5II. 4) Urkundcnauszüge von der Abtei Sayn.

5) Fischer, No. 5XI.IV.