Fünfte Hauptabtheiluttg. 1699 1322.

Geschichte der neueren Linie Wied-Runkel und Wied - Neuwied.

Zwei und zwanzigstes Kapitel.

16 9 9 17 3 8.

1599. Der älteste Sohn des Grafen Georg Hermann Reinhard zu Wied, Johann Friedrich Wilhelm

(S. 1680) verließ am 30. März die Welt, und nun war Maximilian Heinrich völlig berechtigter Erbe der Grafschaft Wied-Runkel (S. 1681, 1698).

Inder nieder» Grafschaft wurde nun die Kurpfalzische Sequestration, nach gehöriger Rcchnungsab- hörung, aufgehoben. Ehe dieß geschah, wandte sich die lutherische Gemeinde in Neuwied, die ebenfalls in dem Subsequcster von Frays keinen Gönner zu haben schien, und in der Vcffentlichkeit ihres Kirchenwescns, trotz den landesherrlichen Zusicherungen, noch unsicher stand, an Kurpfalz. Zu ihren Gunsten kam (d. 11. Febr.) von diesem Hofe ein Schreiben an von Frays, das ihn anwies, der Gemeinde den freien Gebrauch ihrer bereits fertigen Kirche, in welcher auch schon fremde Prediger das Amt verrichtet hatten, unbehindert zu lassen, und daß ihre Verstorbenen fernerhin auf dem Kirchhofe der Rcformirtcn ihre Ruhestätte, die man bei Auf­tritten, schmählich für beide Theile, auch in diesem Jahre noch verweigerte, erhalten sollten. Zugleich erließ der Kurfürst an diese Gemeinde die Bevollmächtigung, einen eigenen Prediger, und einen schon angenomme­nen Iugcndlchrer, der auch in der Lateinischen Sprache Unterricht gab, auf ihre Kosten zu halten. Dennoch aber brachte es Frays dahin, daß dieser Lehrer wieder abgehen mußte, der Gemeinde das Recht, ihren Geist­lichen vorzustellen, nicht zugestanden, und dieser, Namens Wirth von Odcnspiel, bewogen wurde, abzugehen.

Die vormundschaftliche 3Kgicrung zu Wied - Neuwied, unter dein Gcncralfcldmarschall, Grafen von der Lippe, übernahm nun die Verwaltung der Grafschaft allein, und die Huldigung von den lange streitig 1709. gewesenen Dörfern Meyschcid. Nach dem Beschlüsse des evangelische:, Fürstcnvercins in Negensourg wurde jetzt auch in dem Wiedischen Lande der neue Kalender eingeführt.

Der lutherischen Gemeinde in Neuwied bestätigte die Regierung jetzt einen Prediger, Nicdcrhof, den sie durch das oberbergische geistliche Ministerium hatte prüfen und ordinircn lassen; es wurde ihm aber ver­boten, eine besondere Gemeindeschule zu halten, zu dem Gottesdienste und zu Leichenbegängnissen die Glocken der rcformirten Kirche läuten zu lassen, und auferlegt, sich einer jährlichen Kirchcnuntcrsuchung durch den rc­formirtcn Pfarrer zu unterwerfen. Diese Zumuthungen mißfielen ihm, und er legte nach einem Jahre die Stelle nieder ").

1) Vrch. zu N«mv,