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ben bl.eb noch nach bem Westfälischen »Frieden in „seinem sehr erleichterten Zustande. Inder katholischen Nachbarschaft war es nicht so; da wurden auch die Juden noch verfolgt. Wiednche Unterthanen der protestan- tnchcn Kirche, die ihre Kinder in katholischer Herren Dienste ließen, wurden um 20 und mehr Gulden gestraft Wie schwer cH aber den Landesherren war, mit ihrem protestantischen Glauben und Geist« ihr Volt von der Gewalt, und den Gräueln des Aberglaubens, und sich selbst von dem Lieblinaswa'me vieler Großen und Gelehrten, m dem sechzehnten und sicbcnzchnten Jahrhunderte, zu befreien, ich meine, von dein Glauben an Zaubere,,, Hmnverbrechcn, und von der 'Astrologie, das mögen nur einige Beispiele zeigen. Graf Hermann I mußte 1583 ein nachdrückliches Verbot abergläubischer Gebrauche, so wie der ärgerlichen Fastnacht^ und Maispicle, ergehen lassen, und 1562 berichtete das geistliche Ministerium der Grafschnst an den Grafen Wilhelm IV., wie viele Ucbel lind Mangel seit der Ausrottung des Papstthums nocb in dci' Gemeinden .herrschten. Die Geistlichen in der oberen Grafschaft, zu Runkel und Dicrdorf, baten inständig, der Graf möchte öftere Visnationen Ausschreiben und allc Acrgernissc ahnden,lassen. Unter den grassesten^ Ausgeburten der finsteren Vorzeit war der Glaube an Zaubereien und Hexcnwcsen noch im Schwünge, nicht" allein in der katholischen.Herrschaft von Trier, sondern auch in unserem protestantischen Eilande. Hatten doch selbst d>v Reformatoren, vornehmlich Luther, den Glauben an den Fürsten der bösen Wesen, bestärkt. Seit dcrEr- dem Papste Innoccnz VIII. 1484 und Leo's X. 1521, welche die Aufspürung und Hinrichtung aller, die der Zauberei und Hexerei beschuldigt würden, befahlen: dauerten die Murinen Blut- gerichtc über zahllose Unglückliche bis an das achtzehnte Jahrhundert in Teutschland fort, insbesondere auch in dc-n Trier'schen Kirchcnbereich,, wo in der letzten Hälfte des sechzehnten Jahrhunderts d« Greuel fanatischer - Gewinnsucht an Tausenden von Verurt.heiltm über alle Beschreibung giengen, obgleich der treffliche Friedrich Spee, ein Jesuit, der 1635 in Trier starb, in einem wichtigen Buche wider diese Unmenschlichkeit eiferte. Angeklagte, welches Geschlechts, Standes, Alters sie auch waren, wurden auf der Folter zu Geständnissen von Bündnist mit dem Teufel und von Verbrechen gezwungen, an die sie niemals gedacht hatten.
Aus den Haufen von Hexenprotocollen und Acten auch in den Archiven zu Neuwied und Runkel bemerken wir nur Weniges, um zugleich des milden und klugen Verfahrens der Grafen von Wicd in diesen Handeln zu gedenken. Johann IV. und seine Söhne Hermann I. und Wilhelm IV. entschieden bereits in vielen Hcrenvroccsscn gelinde. 1693 wurde eine Person aus Dicrdorf, Gutsch Traim, beschuldigt, sie scy ,'eit 19 Jahren von der heiligen Dreifaltigkeit abgefallen, habe sich mit dem Satan, unter dem Namen Ha- neftder, fleischlich verbunden, mit schwarzem Gifte Menschen und Vieh umgebracht, die schwarze.'! Blattern beschworen, Fruchtfclder verderbt, und den Herentanz besucht. Die Richter verurthcilten sie zum Fcucr- der Graf Wilhelm hörte ihres Mannes Vcrtheidigung und gab sie los. Eine andere aus Brückrachdorf sollte im Bunde mit dem Hanefcder das Abendmahl entweiht und die Hostie (die immer noch .aus der älteren Kirche gebraucht wurde) aus dem Munde genommen haben. Zu Anhäufen wurde um 160U ein Hirte, wegen Zauberei und Beschwörung des Wolfs mit Mönchsrcimcn, damit er nicht schade, verhaftet, und zurechtgewiesen. 1<I29 schrieb Graf Hermann II. unter einen Hexenbcricht: Er wolle I^^pon-uin trüber einholen,
und setzte hinzu: I^oliciter vivit, nni dene «r liäeltte-r vivn. ,(üun«cia inen« lecn.i iamge rnenllaci,-!, riäet. Graf Moritz Christian begnadigte andere. Friedrich erließ scharfe Verordnungen gegen den Hexenunfug. Zu diesem Unwesen gesellten sich unter Friedrich's Regierung die Künste der Zigeuner, welche in Wald- . höhlen, namentlich bei Härder: sich sollen aufgehalten haben.
Graf Hermann II. hieng als gelehrter Freund der Sternkunde, leidenschaftlich an,der, übrigens an sich unschuldigen, Trugkunst, aus,dem Stande der Planeten und Thicrkreisstcrnc gegeneinander zur Zeit d^r Geburt seiner Kinder, ihr Schicksal, ihre Talente, Gemüthsarten, Handlungen und ihren Tod zu erforschen nach den Regeln, die seit den Beobachtungen der alten Chaldäer, festgesetzt waren. Um die Stellung der Gestirne zu bestimmen, bediente sich der Astrolog des Horoskops, welches in einer kleinen Schrift,hcrmann's gezeichnet ist, aus drei einander einschließenden Quadraten bestehend, so, daß die inneren mit ihrm Spilien >'e Mitte d?r Seiten der äußeren berühren, und die vur äußersten Dreiecke durch fenkreckte Linien getneilt
