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unter Hermann geschlagenen Münzen enthalten zuerst sein getroffenes Bild, nnd die Wappen der Kölnischen Herrschaften vollständig. ""

Dieses katholischgeistlichen Ncichssürstcn Uebcrgang zn der euangelischprotcstantischen Christenheit de- gleitete seine ganze nächste Blntovcrwandtschaft; Wieb schloß sich seitdem in kirchlicher Beziehung an Nassau- Dillenburg, und an das lehneherrliche Kurhaus Psalz enger an. Ungeachtet aller heimlichen und zulel't s> gar gewaltsamen Vcr,uche der Jesuiten, welchen Kurtrier 158N zu Koblenz einen Sil; in dem Haust der Ci^ sterzienser-Nonnen, die auf den Niederwörth weichen mußten, und von dem Zolle zu Enqers jährlich 1000 Gmden anwies '), um sür die papstliche Macht zu arbeiten, wurde doch nur die Kirche in Isculurg i'.d'das Dorf Engers wieder in Rückfall gebracht. Der verbesserte Religionszustand that den Untertbancn der Grafen von Wicd wohl, und diese trachteten, so viel es nur die äußerst widrigen Zeiten zuließen, durch Anstellung tüch- tiger Geistlichen, deren Gehalt freilich in dieser Periode kaum zureichte, und durch Stiftung von Dorfschulen an die vormals nicht gedacht worden war, eine heilsamere Bildung des Volks mit einem Sinne zu crzwck- ken, dessen prciswürdige Freiheit sich nach dein dreißigjährigen Kriege immer vollkommener erwies. Seit der Reformation in den Wiedischen Herrschaften lös'tcn sich die alten Verbindungen auf, in welchen die Kirchen dersel­ben in den Herrschaften Dicrdorf und Nunkcl, zu Heddesdorf, Nicdcrbicbcr, Wicd, von den katholischen Behörden zu Engers und Dictkirchcn, Fcldkirchen von St. Thomas, Oocrbicber und Krcuzkirchcn von den Klöstern Wül- stroberg, das 1521 aufhörte, und Nomcrsdorf; Honncfeld und Rengsdorf seit 1252 '>, von dem Stifte ^t. Eastor zu Koblenz, abgehangen hatten. Nach der Aufhebung des Klosters Besselich in der Herrschaft Nunkcl fiel der Hof zu Hüllcnberg, der diesen: Kloster und dem von Maricnstatt zugehört hatte, an Wicd, auch das Haus weiblicher Religiösen zu Nockenfcld nebst dem Hofe Grcnzclberg, gicng ein. An dcr Kirche zu Nordhofcn crhielt Nassau-Dillenburg das Patronatrccht; die Pfarreien der St. Georgskirche zn Wied und Biebcr wurden anfanglich dem Beamten der letzten übertragen. Aber unter dem Grafen Johann Wilhelm wurde zu Gravcnwied ein wissenschaftlicher Pastor angestellt, und eine höhere Schule errichtet, an welcher er Reetor scyn konnte. Dcr Graf Hermann I. ließ für die Kirche des Kirchspiels Feldkirchen 1589 die, noch jetzt gangbare, große Glocke gießen, und die Schule verbessern.

Die Grafen von Wicd crhicltcn von Iohann's IV. Söhnen an in evangelischen Gymnasien, oder von Hauslehrern, wissenschaftlichcrc Bildung, als sie zuvor in dem weltlichen Stande zu erlangen gewesen war. Ob außer dem Erzbischofe Hermann (S. 1535) noch andere seines graflichen Geschlechts bis auf Friedrich, auch in dem frühcrlcuchtctcn Mannerbunde dcr Frcimaurcrbrüdcrschaft ihrcn Gcist übcr die Befangenheit ihrer Zeiten emporgebildct haben, laßt sich nicht beweisen; aber Hcrmann's Vcrmachtniß von Gütern zu Nieder- bieber an Arme jener Brüderschaft?) wurde längere Zeit geachtet und erhalten.

Die Schulen wurden, wie jenseits des Stroms von Jesuiten, so diesseits in dem Wiedischen in pro­testantischem Geiste vermehrt und verbessert. Zu der neuen Schule des Kirchspiels Feldtirchen wurde auch die Jugend des Dorfes Irlich gezogen, bis sie Trier wieder zurücknahm, und dcr Schullchrer von Feldkirchen 1629 Plittershagen, bezog, wie auch dcr Pfarrer, in Irlich Einkünfte. Irlich versagte sie ihnen l(>36 da Mang die Einwohner dcr Schultheiß Gangfurt aus Fricdrich's Beseht zur Leistung ihrer Schuldigkeit. Die Diener der Kirche und Schulc zu Wicd bckamcn jahrlich Korn und Wein aus dem Hofe zu Nothhauscn. In die Schule zu Wicd gicngcn die Kinder von Mclsbach. Bei dcr Wahl dcr Lehrer hatte dcr Inspcctor zu Hcd- dcsdorf, nach ausdrücklichem Willen des Grafen, auf Lehrhaftigkcit und Sitten zu sehen.

Bei diesem cdlcn Strcbcn dcr Wicdischcn Herren nach einem besseren Mcnschcnzustande mußte es auch folgen, daß die Leibeigenen bereits seit dcr letzten Halste des sechzehnten Jahrhunderts thcils uncmgetdlich, theils für die geringe Erlegung von 5 bis 12 Thalern, freigelassen wurden, und einen Loszettcl erhielten. In auswärtige Dienste zu gehen, wurde ihnen nur auf Bitte und unter Bedingungen erlaubt. Ein Tlcil dcrstli

5) «nui,!,. ll^r. I'r. 6ij>I. 1°. III. ?) Arch, zu Neuwied.

L) Günther, llaä. üi^I. II , ^. 146.

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