Das l. Buch. Tap. IV. 9
MdastdamalsdieStadtSpeyerunterdcrBischöf- babcn/wie dann Eydenheim/Ober<und Unterhau<>
seGcwalcgäiiljlichgcstanden/undihrerGcrechtigkeit scn/und andere Dörffcr mehr den Bürgern zugehö«
am Zoll/ Munl; und andern Einkommen/ gleich riggewesenscynd.
andern -Herrlichkeiten damit entlaubt sey / dieweil Weildann die, Hauptstadt von derVorsiadttlicht
auch ausdrücklich bey dieser Historien vermeldet kommt/auch diese Vun2tic)mere l!l,el2und aus fon-
wird/daß ermcldter >»)ertzoq Conrad die Vögtey über dcrlichcr ^6e«5rwn und Zuneigung zu seinem Vat-
die Städte am Rhein gehabt/ und solche namhafft tcrland von ermeldtem Bischofs geschehen/ er selbst
gemacht / nehmlich Ma»nl; / Oppenheim / Crcutze- auch ihme in solcher Vorstadt keine ImKäxleia» und
nach / Wormbs / Spcyer / Weissenburg und Ger- Gerechtigkeit vorbehalten / darzu die folgende Bi-
Mershcim/ solches aber von des Reichs wegen / ist schösse auch keiner darinnen sich jemals anmaßen
klar / daß solche Städte nicht den Bijchöffm / son- dörffcn / so mag je solche Übergab der Stadt nicht zu
dem dein Römischen Reich unterworssen gewesen Nachtheil ihrer Gerechtigkeiten und Herrlichkeiten
seyn/ daraus dann auch der Ungrund der vorgesetzten gereichen/ sondern hat die Vorstadt das j"« civi^i,
Anicul crschcnm. von der alten und rechten Stadt bekommen.
12. iz. Daß aber Kcwscr Otto der Erste / und 2°. Der zwantzigstc Arcicul aber ist ungezweiffelc nach ihme die zween neckst folgende Käyser den Bi- wahr / aber es mag daraus nicht gezwungen werden/ schössen zu Speyer / solche Übergaben mW Frcyhci- dieweil die Römische Käyser dem Bistyum Spcyer ten / wie in denen zween nächstfolgenden/ nehmlich viele Gcschenckc und Privileg, gegeben : Daß veröden 12.. und i ).Arcicu'n vermeldet lvird/ cunKrmirt halben die Stadt Speyer der Blschöffe Eigenthum uno bestätiget haben sollcn / mag wol seyn / ist ihnen gewesen oder noch sey: Dann eben dieselbe Römi- aber die Uberqab der Stadt nicht bestätigt worden. sehe Käyser nicht weniger mit Freyheiten undGcrech-
14. 1 s. Die zroeen andere nachfolgende Articul tigkeiten gnädlglich die Stadt Speyer auch bcgna- aber/ nehmlich den 14. und 1 s. dieweil sie sich aufein digtt und begäbet haben, nichts werthes Gedicht und Fabul gründen/ mögen 21.2.2. Daß aber im 21. und 2.2. Articuln vor« nichtsschlicßlichs und folgemlichs beweisen/und ma- gegeben wird/ daß die Stadt Speyer auff etlicher chcn auch untüchtig und verdächtig / was etwan son- Käyser ^ egchren und Handlung dem Henigen Rösten verilimilicer in anderen Articulnangezogenunv mischen Reich überlasten / doch vorbehaltlich den fürgebracht ist. Bischöfen ihrer Ober-und Gerechtigkeit / und eben
is. 17.18. i?. Bey dem 16.17. 18. und i?. zu derselbigcn Zeit als das Frantzösische Regiment
Articuln wird abcrmal vergessen der obcmgcdeuten auffdie Teutschen kommen; Indem vergift der un-
Vm'Mlnn und Privilegien im 12,. I ). und 14-Arti- bedachtsame ^nicu>2cc.r seiner vorigen Worte über-
culn (da dann die Käyscrliche Diplome die Stadt mals vielfältig und gcmtz gröbltch. Dann wie ob-
Spencl<!ivic2iem^e!ncci>i2m ncnncn)undkommt angezeiget / ist diese Stadt dem Römischen Reich
man wiederum auff die Fabul von zweyen Dörfflein ' schon zun Zeiten )ul" ^s,li5 vor CHristi Geburt
I^em«!5 und Speyer/ weil aus Venen erst die S ladt zugethan gewesen / und darum ^'ß„ttH ttememrn
speyer erschaffen / deren Schöpffer und Anfänger gcnant worden: So ist auch die Käyscrliche Hoheit
BischossRüdigcr ein Bürger aus der Stadt Spey- und desRömischcn Reichs Regiment aufdit SaÄ)-
er/vom Geschlecht dwhutzmannen soll gcwescn seyn, scn kommen/ bald nachdem der Stamn'.^mli ivi
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auch/ ehe einiges Bisthum am Rhein gestiffttt/ ja ehe sin gefolgct / der erste Teutsche Käyser: Dieser aber das Königreich entstanden / ist unvonnöthen aufsol- hatregiert/ cbe Bifchoff Rüdiger/ dem in diesem Ge- chc Gedichte ferner zu aittworten : Allein möchte dichte die Erbauung der Stadt Spcyer zugeschrie- man gerne hören / w) der Käyser Conrad der Zwey- bcn wird/ wol voris6. Jahren : Über dieses ist-die te/ den herrlichen Tempel/ darinnen so viele Könige Abtheilung des Königreichs Franckreich und des und Königinnen gelegt / und er verordnet hat / daß Teutschen lange zuvor gemacht gewesen / zwischen alle Käyser so zwischen den ^Ipikuz und dem o«a- I_uäov,cl pü Söhnen. "o sterben / hin begraben werden sollcn / hinein ge- D ieweil dann diesem allem also / und im wenig- bauet habe / und wo solche gewaltige regierende Bi- sien nicht mag widersprochen werden/ wie will dann MffeilmnGiKund Capitel vor BischoffNüdgers dißGedicht bestehen/und sonderlich/ daßzurZeitdcr Regierung gehabt; dannnicht wolglaublich/ daß Abtheilung der dreyer Gebrüder ^,<iav<ci i'ü Söh- sie in einem offenen Dörffegnvohnet/ und dic Käys. ncn/ die Stadt Speyer auff Begehren und Unter- Cörper und dero r,p'taf>l,ia in einem unverwahrten Handlung der Römischen Käyser / dem Reich von Flecken hätten sicher seyn mögen: Es vermeynt aber den Bischöffcn überlasten sey / und doch solche Über- der Fabulant diesem seinem Gedichte und nichtigen lassung lange nach Bischoff Rüdigers (welcher die Angeben / mit des Bisckoffs Rüdigers Nahmen ei- Stadt erstlich zur Stadt gemacht und erbauet hallen Schein zu machen/ dieweil derselbige das Dorfs/ bcn soll) tödlichem Abgang solle geschehen seyn: Alt-Speycr genant / zur Stadt von seinen, l>«ri- Wie will es sich auch mit einander reymen / daß d,e munio geschcnckt / und gegeben / und m die Ring- Römische Käyser zu derselbigcn Zeit / als die Thei- mauer ssebracht hat; Dann es der Zeit viel statt!,- lung der Reiche geschehen / hatten begehren können/ chcr Geschlechter zu Svcycr gehabt / die Gercchtig- dem Reich die Stadt zu überlassen / da doch des ä» keitund Eigenthum auff dem Lande hatten/ welche ticul-mten Angeben nach/ d,e Stadt Speyer noch Hernachmals die Blschöffe an sich von ihnen erkaufst keine Stadt/ sondern zwey kleine Dörfflein gewesen/
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