588 Speyrischer M'onick. ^
Fürsten und Herren mehrertheilS in Kriegs^Sacben auff solche Maß sürganglN. Jede ZlWl y«>, ^
beygewohnt / die Verbesserung ihrer Nahrung offt die ssürnehmste erwählt / und dieselbe oe'^ ^^
versäumt/oder auch ihr Haabund Gut dabey zu gu- schlagung/ wie das neu Regiment zu bcsttM', ^
tem Theil in die Ochantz geschlagen / die von der ge» alten Rath von den Haußgenosscu iUF^clichti
mcinenBürgcrschaft aber vorAlters denKriegs und haben ein solche Verfassung des Raths auss^ ^^
Adelichen Rltcermässlgcn Übungen nicht nachge» nemlich / daß ewiglich dreyzehcn Personen r,,
strebt/ so haben sie in ihrem ruhigen Wesen ihreNah- Zünfften, und eilst / deren theils von den ^«"K^t/
rung bereichenund stattlich vermehren können / der- sen/theils andern Adelichen Bürgern m der ^^
halben hat mans dafür wollen halten / wenn bey so nicht zünfftig gewesen / den Rath be 'M " . ^
Reichthum fürnehme Gaben an Verstand und Tu» gestalt de> Rath ewiglich von 24- Personen"., ,^
gcnd sich deftnden / daß solche Personen von der werden soll. Diese 24. haben Macht geh"» ^.^
Gemeinde und d,e vom Adel in Gleichheil zu zie- einen von den dreyzehen / und emen aus den c» ^
hen / und ihnen d,c Weg zu Legierung der Stadt Bürgermeistern zu erwehlen. D»e d"^ ' ^
Aemptcrn / ehrlichen und löblichen Verrichtungen / den Zunft, en hat man aus den sechs P"!^"^
darin emcs ,cden Tugend an Tag gestellt werden M Zunsst zum Außschuß geordnet / 8"" ,
kan / unbcschlossen seyn sollen. Insonoere b« zu An« Wenn einer aus den dreyzehen im Rath av""'" ^
stellung angeregter Gleichheit vlc/ gcholften/ daß der so haben die fünffe der Zunfft Außschuh / "^.^ytr-
Brauch der Lateinischen Sprach bey allen Regi« wegen der Verstorbene den 3>ath besessen /' ,^
mentenmehrentheils «n Unbrauch gefallen/Statut, um aus der Zunsst einen zu sich g^og" ^^s,ch
Gesatz/ und alle andere Sachen / so man in Schliff, sechs worden / diese haben einen entweder mu'^
ten verhandelt / in Teutscher verständlicher Sprach oder aus ihren Zunfftgmossen / der sie an ^'"' ^
begriffen worden / deßhalben die von der Gemeinde/ und erbarem Wanoelzu solchem Ehrenstano 9 '
so des Studicrens und der Lateinischen Sprach u«< bedünckt / zum Rath erwählt uxd i'^lelnirl / ^^
den und Städten «yren ^irunouno Eiland auss nachdem der Vcrsto»ben zur ^rden vei'"'" ..c^
der Gerechtigkeit und Weißheit haben/aber der Ge« dreyzehen vonZunfften/undzeben der andern ^'^,
rechtigkeit Rucken 'ey die Kriegs^ Tugend undHc, tz< Personen vonAdelichen Geschlechtern in d" ^"^
hafftigkeit, der Weißheit ssuß und Rucken sey die len zu S.Georgen zusammen kommen/ "w v"'° ^
Furcht G0ttes urid Erfahrung darum tonce dem sämptllch an des Maeleibten Statt einen a«v ^
Adel / als den, Schutz und Vorinauer der Gerechtig» Haußgenossen / oder andern Adelichen Bürger» ^,,
leit/der erste Stand/ und den furnehmen Bürgern wählt, welcher auch dem Rath beyzuwohnen^^
von dcnZunfften/so wegen Gottesfurcht/ Verstand/ mö«z Bürgerlichen Aids / schuldig seyn s^^.chs/
Erfahrung und Reichthum ih.- Lob hätten/der ander ist die erste und einhellige Veränderung ve"l ^
Ort im Regiment verstatt / und durch beyder gle'ch« dabey abersonst alle Ampt / Statut / ?ltc ^ .^
stimmende Zusammcnschung der gemeine Nutz,nit Gewonbeiten in ihrem Wesen unverändert" ^,
^ .^. ^ . . _ ^ Der Brieff/welchen der Rath und 0',^
ieruber auffgericht / und z« ^„ ischendemRttscherund^^^u ck geschworen/ laut von ^)
stimmende Zusammcnschung der gemeine Nutz,nit Gewonbeiten in ihrem Wesen unverändert v , gedeylicherm Aortheil befurdcrt und verbessert bcn- DerBrieff/ welchen der Rath und 0".^ werden. Demnach dann der Rath ^nd Hdeüche zehen Zunsst hierüber auffgericht / u'w zu y „
der Gemeinde ander seile / der Stadt zu^.^
,n,glclt/ 'jlleoen urw^yi U">" "V . ^s„ac .........................,^4. ...., 'sta,s°«^Wdüb.ttM'»<^ „
im Gerechtigkeit und Possesson der Ob'er'keitllchcn
Regierung um so vielgcwichcn/daßsie vonden drey, wann der emerabgeyel/,0,0««.^.^"^^.^,^
iehtnZunften,undvon,ederderselbcne,nenzus.chin der Gezünffte/in die/der da abgangen ^
Rath gutwillig auffgenommen , und hat man ver> «en usser ihrer Zunsst zu ihn wählen /. daß V ""
hoffdwannödclundUnedel/Krieg-.undFriedens. werd n/und sollen dann die s^
keut / Erfahrne und Uncrfthrne / Arme und Reiche/ Menge / under ihn sechsen / oder unde w"" ,^
dochalleEhren/ Redlichkeit und Tugenden halben dem Zunsst'Gesellen / einen der sie auff MN",
belobte Leut/ miteinander das Regiment in gleicher der belle und wegeste duncket, weh en «nd l'' ^,
Verwaltung hätten / daß durch diese Vermischung und antworten jn den Rath / und soll" ^" ^l-
m der gantzen Bürgerschafft zwischen dem Adel und Ratb-Leute den empfangen zu cineln^ . II.
gemeinem MannFreundschafft/Fsied und Vertrau« l>n / als gewöhnlich und recht ist/ohne gevar^^
l'chke«!solle erhalten werden- Esistaber die Verän. so styndjetzodreptzthenindem Rathe ven"..o.
denmg durch den Adel und denen von der Gemeinde en/ darzu sepnd v«r drinne von den 0»V«m««" ^
