588 Speyrischer M'onick. ^

Fürsten und Herren mehrertheilS in Kriegs^Sacben auff solche Maß sürganglN. Jede ZlWl y«>, ^

beygewohnt / die Verbesserung ihrer Nahrung offt die ssürnehmste erwählt / und dieselbe oe'^ ^^

versäumt/oder auch ihr Haabund Gut dabey zu gu- schlagung/ wie das neu Regiment zu bcsttM', ^

tem Theil in die Ochantz geschlagen / die von der ge» alten Rath von den Haußgenosscu iUF^clichti

mcinenBürgcrschaft aber vorAlters denKriegs und haben ein solche Verfassung des Raths auss^ ^^

Adelichen Rltcermässlgcn Übungen nicht nachge» nemlich / daß ewiglich dreyzehcn Personen r,,

strebt/ so haben sie in ihrem ruhigen Wesen ihreNah- Zünfften, und eilst / deren theils von den ^«"K^t/

rung bereichenund stattlich vermehren können / der- sen/theils andern Adelichen Bürgern m der ^^

halben hat mans dafür wollen halten / wenn bey so nicht zünfftig gewesen / den Rath be 'M " . ^

Reichthum fürnehme Gaben an Verstand und Tu» gestalt de> Rath ewiglich von 24- Personen"., ,^

gcnd sich deftnden / daß solche Personen von der werden soll. Diese 24. haben Macht geh"» ^.^

Gemeinde und d,e vom Adel in Gleichheil zu zie- einen von den dreyzehen / und emen aus den c» ^

hen / und ihnen d,c Weg zu Legierung der Stadt Bürgermeistern zu erwehlen. D»e d"^ ' ^

Aemptcrn / ehrlichen und löblichen Verrichtungen / den Zunft, en hat man aus den sechs P"!^"^

darin emcs ,cden Tugend an Tag gestellt werden M Zunsst zum Außschuß geordnet / 8"" ,

kan / unbcschlossen seyn sollen. Insonoere b« zu An« Wenn einer aus den dreyzehen im Rath av""'" ^

stellung angeregter Gleichheit vlc/ gcholften/ daß der so haben die fünffe der Zunfft Außschuh / "^.^ytr-

Brauch der Lateinischen Sprach bey allen Regi« wegen der Verstorbene den 3>ath besessen /' ,^

mentenmehrentheils «n Unbrauch gefallen/Statut, um aus der Zunsst einen zu sich g^og" ^^s,ch

Gesatz/ und alle andere Sachen / so man in Schliff, sechs worden / diese haben einen entweder mu'^

ten verhandelt / in Teutscher verständlicher Sprach oder aus ihren Zunfftgmossen / der sie an ^'"' ^

begriffen worden / deßhalben die von der Gemeinde/ und erbarem Wanoelzu solchem Ehrenstano 9 '

so des Studicrens und der Lateinischen Sprach u«< bedünckt / zum Rath erwählt uxd i'^lelnirl / ^^

den und Städten «yren ^irunouno Eiland auss nachdem der Vcrsto»ben zur ^rden vei'"'" ..c^

der Gerechtigkeit und Weißheit haben/aber der Ge« dreyzehen vonZunfften/undzeben der andern ^'^,

rechtigkeit Rucken 'ey die Kriegs^ Tugend undHc, tz< Personen vonAdelichen Geschlechtern in d" ^"^

hafftigkeit, der Weißheit ssuß und Rucken sey die len zu S.Georgen zusammen kommen/ "w v"'° ^

Furcht G0ttes urid Erfahrung darum tonce dem sämptllch an des Maeleibten Statt einen a«v ^

Adel / als den, Schutz und Vorinauer der Gerechtig» Haußgenossen / oder andern Adelichen Bürger» ^,,

leit/der erste Stand/ und den furnehmen Bürgern wählt, welcher auch dem Rath beyzuwohnen^^

von dcnZunfften/so wegen Gottesfurcht/ Verstand/«z Bürgerlichen Aids / schuldig seyn s^^.chs/

Erfahrung und Reichthum ih.- Lob hätten/der ander ist die erste und einhellige Veränderung ve"l ^

Ort im Regiment verstatt / und durch beyder gle'ch« dabey abersonst alle Ampt / Statut / ?ltc ^ .^

stimmende Zusammcnschung der gemeine Nutz,nit Gewonbeiten in ihrem Wesen unverändert" ^,

^ .^. ^ . . _ ^ Der Brieff/welchen der Rath und 0',^

ieruber auffgericht / und z« ^ ischendemRttscherund^^^u ck geschworen/ laut von ^)

stimmende Zusammcnschung der gemeine Nutz,nit Gewonbeiten in ihrem Wesen unverändert v , gedeylicherm Aortheil befurdcrt und verbessert bcn- DerBrieff/ welchen der Rath und 0".^ werden. Demnach dann der Rath ^nd Hdeüche zehen Zunsst hierüber auffgericht / u'w zu y

der Gemeinde ander seile / der Stadt zu^.^

,n,glclt/ 'jlleoen urw^yi U">" "V . ^sac .........................,^4. ...., 'sta,s°«^Wdüb.ttM'»<^

im Gerechtigkeit und Possesson der Ob'er'keitllchcn

Regierung um so vielgcwichcn/daßsie vonden drey, wann der emerabgeyel/,0,0««.^.^"^^.^,^

iehtnZunften,undvon,ederderselbcne,nenzus.chin der Gezünffte/in die/der da abgangen ^

Rath gutwillig auffgenommen , und hat man ver> «en usser ihrer Zunsst zu ihn wählen /. daß V ""

hoffdwannödclundUnedel/Krieg-.undFriedens. werd n/und sollen dann die s^

keut / Erfahrne und Uncrfthrne / Arme und Reiche/ Menge / under ihn sechsen / oder unde w"" ,^

dochalleEhren/ Redlichkeit und Tugenden halben dem Zunsst'Gesellen / einen der sie auff MN",

belobte Leut/ miteinander das Regiment in gleicher der belle und wegeste duncket, weh en «nd l'' ^,

Verwaltung hätten / daß durch diese Vermischung und antworten jn den Rath / und soll" ^" ^l-

m der gantzen Bürgerschafft zwischen dem Adel und Ratb-Leute den empfangen zu cineln^ . II.

gemeinem MannFreundschafft/Fsied und Vertrau« l>n / als gewöhnlich und recht ist/ohne gevar^^

l'chke«!solle erhalten werden- Esistaber die Verän. so styndjetzodreptzthenindem Rathe ven"..o.

denmg durch den Adel und denen von der Gemeinde en/ darzu sepnd v«r drinne von den 0»V«m««" ^