6i8 Speyrischer Khronick ^.

nen die von den Zünfften gegeben seynd, ,hr ?iahr <> 0err Lehman gedencket der sünfften?.Mu^ «ußgehet/ so sollen von denselben Zwölffen vier er> welche im Jahr's", voraegangen / <a"'"^^,

wählet werden, die der Leut Wort vor Rath thun/ über erfolgten Verordnung und 7'^^^

und über Frevel dasselbe Jahr"' " ......' ------"> -. ^

Jahr aus Richter an den weltli, und die übrige vier sollen zu Füll

...,....................---------------- .-., «,>... über erfolgten ^itrorrnung un^ ^"'7^.^«,

und über Frevel dasselbe Jahr richten / vier die das wornack es von selbiger Zeit biß tausend !^^ ,.

Jahr aus Irichter an den weltlichen Gerichten seyn/ dert etlich und siebcnzig stets gehalten w">

"ürsprechenandenwelt- gantz nicht/ vermuthlich dahero/wellen er

lichen Gerichten verordnet werden, und wenn die Chronic biß aufs die Regierung Kaystrs""^

vier c>er Leut Wort vor Rath gethan haben / so sollen I,»m 1. erstreckt hat/ deßwegen von gedachte, .'"^

sie alsdann, wann sie über Frevel zu richten, aus dem rühr jetzo auch nichts gemeldet/ sondern <,c m»

Rath gehen/ und über solche Sachen lichten / auff die cuncmuarim, verlparel/ unterdcsscn wen" >

daß niemand gesaumet werde. wol in dieser Chronic als deren Fortführung"

Auch sollen die vier und zwantzig Personen, die qrösten Tbeils der zu SplY" nn Ämdt gewl' ' ,.

den Rath besitzen / auf chren Eyd gebunden seyn drey Burgermeister gedacht wird / und etzl'cke bcgem

Tag in der Wochen zu Rath zu gehen, mitNamen daß derselben Namen ordentlich verzeichnet w<

aufd'n Montag/ Mltwoch und auff den Gambs< den/ damit man wisscnmöge, wann sie ms.'«

tag, beybestlmbterPön/werzuder andern Prime- gekommen und darinnen gewesen l")nd/ »o ^"

OlockennichtzudemRathkommet/zugleich«rWeiß denenselbenhiemit gehorsamen / undder ^u'^

als man das bißher auff die Mitwoch allein gehab meister Namen vom Jahr 1,72. biß > s^- v'^

ten hat/ nach Außweisung eines sonderlichen Brieffs setzen wollen/ welches dann folgende sind:

mie unserm an!><innf»il»'m r3^d>t^«l?«<,«l < »«.'« . ,

i)7.. Brechtel Freispecher Werner Schwel«"- 7). Contze Diele- Contze Freispecher. 74. Claus von Rinckenberg^Bechtow

Sonncrshcim- ^, «v...^<,n<l.

?s. Brechtel Freispecher Hensel MemM v6 ^8ie ?? ^

78'Brechtel Freispecher Heilman HollNM- 7?-Contze Diele Heilman Buntel- 8°. Brechtel Reinbot Dietrich S'de- «'.Wie?«. 8 2. Wie 79.

8 3. Wie 8^. «,,«stl

84-Brcc!ttel freispecher, ^3^^:«« «"

Mutterstettcr. ., .._ , <j«.

8s.Contze Diele Contze Freispecher ?

8^.Wie^.und8?. .^.kderM

87. Hensil Mutlerstetter HaneMo""

88. Contze Diele Contze Fritz-

89. Wie 8I. z;. und 86.

Zweite. 9:. Wie 80.8;. 8 6. und 8?. 9-.Wie «7-und i<o.

94-Wit9l.

3s.Wie8Q.83. 86.8y.und92.

36. Wie l>7. 9v.und9)-

97. Wie 9 'und 94. ^. ^«,^.,,f

98. Dietrich Side - ConradRöM.

33 Wie 87. 90.3;. und96. l4°o. Wie i?3>. 34.97-

Z. W>> ,^3' 94 i'7-l4«'"'

4-Wie »598. 141^

5. Wie'4^- .,

6. Wie 159l.34.37. 140a. i4<"-

7.Wie i?"8. 140». '4^4» 8.Wiei4°^.'4"s- .^.^406.

mit unserm anhangendem Stadt-In siege! / wi« man zu Rath gehen/ und andere Ordnungen im Rath halten soll welcher Brieft'in allen seinen Kläff­ten scyn und bleiben soll- Seynd verwesen die Beampte eines Rachs also verzeichnet -.

Die zwcn Bürgermeister,

Vier Rechenmeister /

Zwen Baumeister,

Zwen Rittmeister. Diese hat der Rath jährlich erwählet/ die man ins Raths Geschafften und Schickungen auff Reichs-Sta'tt und andere Tage gebraucht, welche daher Rittmeister genannt, weil von Alters das Reiten und nicht die Kutschenfahrten im Brauch gewesen. Sie haben auch zu solchem Ampt einen sondern Eyd geschworen/deßInnhalts/ daß sieder Städte Sachen und Bottschafften/ die ihnen der Rath befohlen/ getn'ulich werben sollen auffs aller» sürderlichste und beste / als sie können und mögen, daß ihr keiner in der Städte Bottschafft sein elqen Sach und Geschasst nicht werben noch außtragen soll, damit der Städte Sachen und Bottschafften niclit gesaumet/ und der Kosten vermehrt werde/ es geschehe dann mit eines Raths Wissen und Erlaub­nuß? daß ihr keiner mit niemand heimlich oder of« fentlich um keine Sachen reden soll/ es geschehe dann mitbcyder Rith beträchtlich um derEtadtBesien willen; und so sie wieder heimkommen / daß sie an dem nechstenTig darnach/ so der Ratbsitzt/ jhre Bott­schafft vermelden / rmd über den Kosten/ so lang sie außgewesen/ Rechnung thun.

Vier die das SchuItyei߫undCammer,Gericht besitzen.

Zier Fürsprechen für Gericht.

Vier Richtere/ die mit der Gefangenen Verhör «nd Er men durchs Jahr umbgangen-

Zwe, Rentmeister.

Die Verordnete zum Wein'Ungelt.

Die;um '«sauff^auß.

Die zum Mal Ungelt-

Vier Ve-or^netc zurStatt.Mment.

^>iee zu denFel t'Mncnten.

!^er ^lllmustn Ptlegere.

Und w^ere, welche mit Rrtbs'Und andttv Per» lonen aus der Gemeinde besitzt worden.

9. Wie ,?y, 34-37.1450.14")-" ,0. Wie 1 398. <4°l. '40^. l4"7- n.Ä?ie i-'N2.1405.1408. >»>'.f, ^.Claus v.Rinckcnberg/ CoMV«'^ ^