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verhindert/ anzeigen / sich auch damben c> b.et-g ma- chen/ihre stattliche Rälhecumplcn^'"<.ll^zum hlst.mmten Ort zeitlich zuverordnen.
Erscheinen siem der Person / so,st es brauchltch / daß der Churfürst oderHürst sich bey o. rRöm. ^väys. Mai selbst/oder abrollend derselben chicn fteoidne- tcn dammil^rüxanzcige und emstelle/auch sich obscr «was langsam erschienen, dessen entschuldige / und selnes Geboesamsund Fle,ß zuAbhandlung derSa» chcnstch«naUerUnrertyamgttli erblellg mache.
Und müssen daneben die NschemendeStande/odel
Cantzlep berichtn/And die Gesandte .hren Gewalt daselbst emlleffelt,. Es wäredann / daß solcher Gewalt etwa zu weiNrPr^Äl'Sachen und Expedttio» nen/ats Lehen«Empftingnuß/ 5u!.c!i«lon l'r.v.l^- ^iarum.odtl andern derg<clchtnEacl>en gegeben wäre/alsdann wo erdenseibigen sehen/ und oen3)cäyn- hischen Secretarmm auseultiren l,cß/ mag er den Gewalt so lang/biß er den in andern Sachen gebraucht/wieder nehmen/und aulcuIc«ÄM <Il,j,«m
Hpuli ^» lassen.
Was auch der Gesandte suppI»Hnclc> weiter von seines ^erm wegen an o«e Stand zu bringen/ das hat er sslelcher Gestalt dl M Mayntzischen Cantzltr zu Ubergeben/undzu bltlln/solchev zu crsierGclegmhcit den Stünden fu>zubr.n^.n/und darauf vecre« zu befördern. Damit auch solche Sachen so viel desto mehr befordert und fü'genommcn werden mögen / »siegen die Gesandte gleichcrgestalt auch an d.eKäys Majest. zu sl-ppliciren / damn Jh. Ma/est. die Sachen perDecremm an die Stände weist/ damit sie desto mehr Ansehens haben/und dahin zu Berath- schlagung besolde, t werden. Und dieweil die 5up- plicÄnanel ausden Reichstagen fast langsam fürgt, nommen undexvcdnt werden/müssen die Gesandte am fieisslgsten Sollicitiren nichts mangeln lassen. Sonsten wo delGcsandtevö wegen eines sülnehmen Standes/alsChur»oderFurstfnerscheinet/hat er vit allein seinenG^walt llzlh termasstn >n dieMäyn» Hische Cantzley zu übergeben/ und sich anzuzeigen/ ftndernauch beyKäys.Ma.est.um Hudientzzubit- ten / und darin seines Herm Ve> Hinderung und Aussmbleiben zum bellen zu entschuldigen/sich zur Handlung anznbieten, und mit leiner Person aller» gnadigst zu frieden zu siyn zu bitten/wie solches gemeiniglich auch der Instruction einverleibt wird.
Es muß sich auch der Gesandte bey des Reichs Marschalckaftgebeu/damit ,ymc so viel besser zur bequemen Hcrberg verhol ffen / und in der Hnsag seiner mckt vergesse,' w^ide.
Wo auch 'eines Herm Nolhdurftt erfordert wis> sens zu haben/ was E lande ,n der Pe» son / oder was Gesandte geaenwänia /und sich angeze.ot wird ihme um die Gebühr aufAnsucben in der Mäyntzijchen Cantzeley derselben Verzeichnuß Mitgetheilt/ dieses- blge seinem Her:n züzuftl'.cl'en.
Was aber andere 5«IIiclc3ric)n« aufdenReiebs- lägen anlangt/al^ Leben Empfängnu!/Cl>nN.m.,.
tiune« ptivilcelurum oder vororum concciliun«, »:c. dleweil d»ese!b>qe nc^nil» exer-lnrllm.ilia und beraleichen/dieaehürenvor', äyser»MajsstR ichs« Hof'Canßley / und werden die SusPlicationes und HcnM daselbst e,ngcl»cffert.
ilhronick
lV.
V«m Proceß zu Anfang des Re.A"gs
vor und bev iLrössnung der Rä?»"
Ucden propol»«««.
Dieweil ein Römischer 5äy>r den RH ag außschre.bt/sogebuh.tMre.Maiesiatwas^ zuhandeln/oaraufoenStandenfu.zntragm ono
wegen wo txeKöyserl.Maieltat... der PH". demReichslag erscheint/und dannIhlo?^'' " nach »gcnheit der Sachen/so zu tlact'rm / d ChmfurlKnalle/oderdeteneiner/zwecn^ Theil und Für,ten und Stande/ auch der Abw " denRatbeun^
da d.e Sachen sonst keinen Verzug erleyden >,M tm/so Hr. Ihre Maj. durch deS R^oErb^ scha ck. gemein allenanweftndenChuttm^ banden/auck der abwesenden R^nBott^^
ten und Gesandten/ansagen auf Morgen «"- Stund aus dem Rachhauß zu Anhörung dei P'o posinopiue^
Stand / auch der abwesenden Räthe x?^'«"!Vs
und Gesandten auf benennten Morgen m vcr >" />'
Maj. Pallast erscheinen / und Ihre Maj. >n d'^
chen begleiten/alsdann mit Ihrer MaMtlliil"
auß der Kirchen auf das «athhauß ziehen.
Die weltliche Chur- und mehrerlheils weitnu^
Fürsten/nachdems.e dieKäys. Majest. "!>">'. chen begleit/gehen sie wiederum herauß/undnacy v"
lcndtem AmptiXrMeß warten sie vor der«»^ wieder aufdcn Dienst. ,... ,,^,.s.
Des Reichs-Marschalckaber und andere M^
setzte Crbämpter /
Churfürst!. Aemplerin derKirchen abzuwarten/W" dieselbe zu verrichten. . ^ , ....,.« ^ der 5st aber die Käyserl. Maieil. m6)t selbst n^ Person zugegen/sondern allein Ib: Mai.Co "'"' sarius/soesoann/wiegebräuchllch/eineFurM '," Person / so pflegen die Churfürst!. Räthe an statt.» rer Hcrrmauch aufzuwarten/ und Ih Für ^ zurKircheniubeglc,ten/etwaiuFuß/etwazu^
und ihrer Herren Stand «n^Scsson emzumh" ^ deßgleichen auch anderer Stande Geftndt '« thun pflegen/allein daslst unb, äuchl.ch/ daß del!"" gen Ständte Gesandten reiten sollen. ^.„.
" Und auf ein solchcnFall der Kaytz-öderen Majest. Abwesens hat sich etwa« d«e Cl>' s/^, da sie selbst anwesend/ des vi«"«« ,m R"w "^^ nommen / undZH. Maj. Person "«" n ^ dockin turtzerZeitnicktgesckehen/a^ zuRcgenspurg'An. »s67. durch d,e CH" N"^,. schen wol davon geredt/aberdoch!"«!"" <-« ^s. am HertzogÄlbrechtcns 'N,Baycrn/:c. als dc. > ^
worder/hat sich auch ml tl"NlTm/we, '^ Churfürst selbst in Perftn m " jugeam Hs ,
Wann die men/und ^b. Maj.aufdarzu bemttn Stt'l ^^tt- aucn Churf. Fürsten / ^ä"d^ und S ^ ^,ch schafften zugegen ' so assm Id'e Mar ,^.^. .nen zü> sten/a!5 c-,^«« V. ""^m'^''' ^^n,N U».,. I ' im^gemmmchdarzaHerMAll"-^ ,
