Ocls VII. Buch Llip.cxXlV.

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BtMn gebraucht / anzogen mit kurtzen Worten / thämgst wohlmcyncnd Bcdencken erkennen zu ge-

ohngcfehr des Inl'alts. bcn/auch an allem dem / so zu Beförderung Ihret

Demnach aus I. M- Außschrciben die Ständein Käyserl. Majestät Hochbeit/ Ehr und K,e^ui«io^

guter A nzahl eiichienen/thäten I. M. sicb sreundli- auch des H. Reichs Wolsahrt immer dienlich seyn

chcn / gnädlglich und gnädigst bedanckeN / hätten könt/iftrtSThcllsnichtetwindcn zu lassen.

gehrlcN Jh. Maj. solches abzuhören/und da, aussich ^l,s.Maj woll ibr gnädiqst nicht zugegen seyn lassen/

lyrem Vemaucn nach der Gebühr zu erzeigen, daß ihnen dieselben abschlifftlich mitaelhellt werden/

Datauf verlistIhr. Maj. Set» crarius/oder ein Ih^r Majestät sich damit zu Gnaden unterthänigsi

ander dem Jh. Mai- solches befohlen/ die Ptopositi- empfehlend.

on öffentlich. ^ ^, .^ ^ ^ , _ . .^ Nach solcher Antwort wird dem Mäpntzischen'

. In mitten des Saals oder Rathstuben pflegt e,N ^^er die propcillciun zuaesttllt/ und sicher die

T,sch zu sichen/^ran0n Mayntzi,.CHurf.C^tzle!-/ Käpserl. Majcst. wieder auf/wird durch dieStäni?

wieder zu deroPallast b leytet. Prolocollhal^/sitzen/und die proponuren Puncten/ ' """"" ,/ ^

sampt andern Dingen / aufzeichnen sollen.

Nach Verlesung der Provosicion pstegt die Km)» serl.Ma/. selbst die Stände zu vermahnen/ Ach des Reichs Anliegm und p-oponirte Articul mitFlcisizU mvcaen/und zu^ dcrllchcr Berathschlc^gungzU zie> bcn/und Ihr. Maj^aufderen jeden insonderheit was darin zuchun/so dem Hi Reich und dessen angehö- n'gcn Gliedern am allcrnutzlichsten seyn möchte/ ihr tathsam Gutbedcncken zu eröffnen.

Darauf ll etten dir persönlich anwesende Cbur- ! sten und der andcin abwesenden Rärhe/ de'glei- chenauch die a«!si dem Füssten°Rath/ also aucb / der Frey > und Reichs»Srädre Gesandte« / ein jeder an seinen <)> t oder Rath zusammen / und unterreden sich / ivas Ihrer Majestätzu antworten

Un^waüN ein jeder Rath sich seines Vc>ri vergli­chen/ so referier eeMch der MtlyfttzischeCaNtzlerin Beyseyn eines Cburf. Pfältzischen Geftotcn dem Fmsten R^h/w^s der Churf B<-dc:!ckenist. ,

Hcrgi'gen der^rtzburg'schc Cantzler oder Oe- stcrrcichischet G sandtet resei uen umgewechselt dcM Churfürsten Rath, was des Fürüen'RachsVeden- cken/und wa> n die beydeRätht eines cinbelligenBe- denckcns sich bcrglichlN / st tretten siezu den Srädt- Gesandten/ undzciaen ihnen an/ was dtrChur»und Fürsten oder deren Botlschafften Bedencken sei).

DaraufverMcldeN der StädtcGesandtcn ihrB^ dencken/und nach endlich bcmeldter dreyer ^cithe Verglelchunc» / wird durch den Erßbischoffen jU My< ß als E> tz' Cantzlern des Reichs / oder ob es Jb. Churfürst!. Gnaden nicht selbst thuN/durch der« selbigen Canhler solche der Stände Antwort ange­zeigt ungcfth, lich ausfolgende Meynung -

Cs hätten die anwesende Churfürsten/Fürsten UndStände/auchdcrabwesendeRäthe/^ottschaff. tm üoGcsandten delKäys.MajallelgnädigstesFür- "«gen allcrunteilhänigst aigehött/auch dieProposi- t'on verleitn hären/und daß IH.Maj. cs Mit demH. Nu'ch also vätterlich und gutgcmeynt/auch desselben Molfäbrt ihr also angelegen scyn lassen/ des thaten ne sich in Unterthänigkcit bedancken^ , Was dannI-Maj-dererPropositionangehenckt

allctgnädiqstBegehlen anlangen thäte/da waren d«e Etä de in allerunterthänigstcMGehoffam gemeint/

solche Articu! der Propositiott zu ehester Gelegenheit fürzunchmen/zu beratschlagen und MitFlcis? zu cr- ^cn/und alsdann darauf Jh. Mai. dero unter-

Vom Ansagen auf einem Reichst 2^ag.

<^^Ie erste Ansag ju de- propollrion auf eineltt tH^/ jeden Reichs- öug gebührt der Käpl-V^ajest. oder Jh. Maj-abwesend deto^ummillHnen/weiche zu ihrer Gelegenheit / und nachdem sie befinden / daß die Stände m guter Anzahl gegenwärtig seynd/son­derlich aber wann der Churfürsten Rath crgäntzet ist /dutch des Reichs Ma. schalck den ständen unv gesandten lassen ansagen/zu was Zeit- efü>Ihret Majrsi. oocs aUsdem Ralhhauß erscheinen sollen. Hlle:n xr' zu demReichs-auchlleputauu, «s» unß N den 0lächl n ansagen/ gebühren der Manischen Cantztley/also daß diesclbige durch einen Zettel solche Ansag verordnet / und des Reichs Mai schalet' zu- schickt in ungefehl lich nächfolgende' Fornl. Form der Ansag allen RächeN/<chusfürlken/ Fürsten/Grafen/ Herren/und Srät>te Gesandten.

________________________ ^Botl schasse

und ^ejandten/morgcnMontags del! n.^prilis zu?. Uhren bor Mittag auf demRathhauß zu er­scheinen ansagen.

Mäyntzische Churfürstllche Cantzlep.

Form gemeiner Ansag.

<7^Es H. Rümif Reichs Erb-Marschalck soll

"i^den Churfürsten Räthen/der abwesenden

Ständen Botlschafften UndGesändten/lc.ansagen,

Form der Ansag einen oder zweien

Räthen allein.

Es >h. Rümis. Reichs Erb-Marschalck sott

den Churfürsten Räthen ansag, n / oder soll

der Freyen und Reichs - Stadt Gesmdtett ansagen.

Form der Ansäg in l)epl>t2tion,RächeN. ^rXEsHRömis. Reichs Erb-Marschalck M r<^/ den Verordneten zum 5u^Iication5^ath velaclaliamcaus^m.ncmlich denLhUlfürsten Rä­then/ Sältzburg/ Würtzburq/ Bayern / Wür- tenbcrg/ den Schwäbischen Prälaten/ undWet- terauischen Grafen / auch der Stadt Straßourcl Und Ulm Gesandten ansagen.

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