'^
M
14 -----------------
ihrem Anzug kennen, und in den Oberrheinischen Nömcrstädten webten und stickten gegen das Ende unseres Zeitraums, Fränkische Weiber seidene und andere Zeuge für den Handel ^ ?).
Eine eng anschließende Kleidung, bei den Reichern mit Purpur und Pelzwerk besetzt, bei vielen nur eine Thierhaut, die, über der Brust zusammengeheftet, die weißen Glieder bloß ließ, goldblondes, langes Haar, sorgsam gepflegt, bei den Fränkischen Oberhäuptern den Nacken hinabwallend, bei den übrigen auf dem Scheitel gebunden, und ein, theils voller Bart, thcils dünn geschorncr, langer Bartbüschel an dem Kinn des sreicn Mannes ") vollendeten das Bild des großen, blauäugigen Geschlechts der Tuiskonen oder Teutonen, und, wie sie sich alle, auch die Ubier und Trcvirer jenseits, gerne nannten, Hcrmancn und Germanen "). Die Trcvirer trugen ein kurzes, wollenes Unterkleid, unter einem kurzen Mantel, selten Beinkleider, Schuhe; den Kopf umwanden sie mit einem Stück Tuch. Die Ubier näherten sich überhaupt der überrheinischen Lebensweise und Sitte °°).
In den öffentlichen Verhältnissen unterschieden sich Edclingc und Frcilinge, Leute, Leibeigene oder Hörige, und Sclaven, und Freigelassene ^). Die erstem besaßen eigene Grundgütcr, Allode, die Leute waren des Herrn Genossen, und hatten eigene Hofrechte, die Leibeigenen gehörten sammt ihrem Gut zu dem Ei- gcnthum eines Herrn, dem sie stöhnten, jährlich an Vieh, Gctraide und anderem Erworbenen, ein Gewisses abgaben, und, um wegziehen zu können, sich loskaufen mußten. Sclaven besaßen nichts für sich; ihr Leib und Leben war des Herrn. Freigelassene waren Leibeigene gewesen, die nun Freie wurden, doch erst in der Frankenzeit den Freigeborcncn an Rechten gleich; ftcigclasseuc Sclaven wurden Leibeigene. Eine gewiss Anzahl von Moden, als Familienwohnungcn und Feldern, Vikcn, Weilern, Dürfern, in einen: Gerichts- bezirk, Zent, See, vereinigt, hieß Zentgeleit, Hondschast, Hundrcitc, Hundrede, Goding, mehrere Zcntcn, Hundrcden oder Kreise, gewöhnlich zehn, machten einen Gau aus. Ein großer wurde auch in zwei und mehrere kleinere gcthcilt. Er bekam den Namen eines Gebirgs, Flusses, Thals. So hieß unser Land der Engersgau (Angarisgow). Die Lahn umschloß den obcrn und nicdern Lahngan, und von diesem war späterhin der Engersgau eine Abthcilung. Von diesem mehr im fünften Kapitel. Die Gaucinthcilung war uralt °°), wurde aber nach der Römcrzeit unter den Frankcnkönigen erneuert.
Auch ihr Gemeinwesen, ihre Kriegsverfassung, waren längst ausgebildet und in alten Herkommen begründet. Ucbcr einen Volksstamm wurde ein Fürst oder Obermann, zum obersten Richter und Heerführer erwählt; solche hatten die Ubier, Sigambcr, Katten und Trevirer, der gewählte Fürst und König wnrde, nach Altdeutscher Sitte, von Männern auf einen Schild gesetzt und auf den Schultern getragen °Z). Ueber einen einzelnen Gau war ein Gaugraf als Nichter gesetzt, dem aus jeder Hundrcde ein Freier als Zentgraf oder Nath, Rachimburger, Schöffe, beigegeben wurde, um „über handhafte und übermächtige Thaten" das Uttheil finden zu helfen °"). In monatlichen Versammlungen unter freiem Himmel, nach priesterlichcr Einweihung, wurden gemeinsame Angelegenheiten, Krieg, Friede, Wahlen der Haupter und Richter, dcr Iüng- lmge Mündigsprechung und Bewaffnung verhandelt. Es stimmten da alle freien Männer bewaffnet, -^cr Gcrichtsplatz, das Gauding, war ein erhabener, eingehegter Ort, mit einem Gaumahl bezeichnet, in unierer Nahe dcr Malberg. Die gerichtliche Handlung hegte das Ding an dem Dingtagc; zu dem Ding-
tamen die Betheiligten zu bestimmter Tagcfahrt. Das Gesetz war das alte, mündlich überlieferte Herkommen, auf dem bis Ende des fünften Jahrhunderts die Verfassung beruhte. Gute Sitten thaten mehr alc. gute Gesetze '6). Leben und Eigenthum waren gesichert; der Hausvater haftete für die Seinen, der Fremdling durfte nicht allein gehen, dem Nichter war alle Willkühr in Strafen benommen; denn sede
17) Skizze einer Culttirgcschichte der Teutschen Städte, von Huscher.
18) Li-egor 1>^«n, III. 18. Barth'« Urgeschichte Heutschlcmd's Th. II §, 97.
19) Moser's Osnabrück. Gesch, Th. I, S, 129, 20) i,,!. (^ae5. L. 5 IV 3.
2l) ^«t 0e.ni, 25 22) I„I, c^«, iv, i. i^^. «e^i. 12. 23) 7°«t, «il IV„ 15.
34) 7nc>t,. Q«m, 11. 25) ^cii, (3^, 19, (^«,5 h. 5. VI,, 13.
