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gewiß. Karl der Große belehnte mehrere Grafen auf Lebenszeit, sein Sohn Ludwig der Fromme that es aus Freigebigkeit und Kriegsnoth. Dicß waren die Keime der nachmaligen Viclherrschaft in Teutschland, unter welcher die Selbstständigkeit der Gemeinheiten und die wehrhaste Kraft des Volkes verloren ging, um durch Herrnsöldlinge ersetzt zu werden.

In dem Nicdcrlahngau saß bereits um 832 ein machtiger Graf Gebhard; wahrscheinlich erstreckte sich seine Gerichtsbarkeit auch über den Engersgau, wenigstens zum Thcil ").

Außer den Gaugrafcn überließen die Könige auch den Bisthümern, Klöstern und Kirchen große Lan- dereicn. Das Bisthum Trier hatte anfangs königliche Rechte in Verwaltung, bald aber erlangte es sie ei­gentümlich. König Chilpcrich war schon unzufrieden über die großen Gerechtigkeiten dieses Stifts; unter Ludwig dem Frommen war schon das Erzstift - Trierische Land weltlichen Gcrichtspflegcrn und Vcrthcidigern, Advocaten oder Schirmvögte genannt, welche Edle, Grafen, und ursprünglich von dem Könige angestellt, dann gewählt waren, und Vicedomen (Vizthumcn), Aufsehern über die geistlichen Angelegenheiten, und an­dern Edeln, übertragen, die den Kriegsdienst des Erzstifts als geistlichen Fürstenthums leisteten ").

Unter den Edelcn hießen die mächtigsten, welche große Besitzungen an Feldern, Waldungen, Dorfschaf­ten als freies Eigenthum besaßen, Dynasten, minderreiche Faroncn, Baronen, Leudes; im Dienste weltlicher oder geistlicher Herren hießen sie Ministerialen, Edcllcute. Dann folgte der Stand der Freigcborncn, das ge­meine Volk, die thcilö von ihren kleinen freien Gruudgütcrn als Bauern lebten, aber, zu dem Heerbann ver­pflichtet, auf eigene Kosten zu Felde ziehen mußten. Die unterste Klasse waren die Leibeigenen und Knechte.

Die Rechtspflege war jener des vorigen Zeitraums ähnlich. Ein altes Dingmal scheint in der al­ten Hundschaft, zu welcher das obere Altwied, und die Dörfer Loscheid (Lorschcid), Winthain (Windhagen), Asbach, diesseits der Wied Neustadt, und andere, bis in die neuem Zeiten gehörten "), die Anhöhe Spiel­bügel (Spillhüll) zwischen den Dörfern Oberplagh und Hinterplagh in dem Kirchspiele Asbach zu scyn, wo man in neuem Zeiten noch an einen dicken Steine zu Berathungen, die das ganze Amt betrafen, und bei Vorstellung eines neuen Amtsverwalters sich versammelte. Den Platz sollen sonst 6 Fuß hohe Steine im Umkreise von 15 Klaftern bezeichnet haben. Ein Hauptdingmal in dem Engersgau vor Sconcnberg (Schön- berH) "). Die einzelnen Gemeinden hatten ihre besondern Holzgrafen, Hainrichter, unter welchen jene ihre Rechte an den Gemcindeholzungen und Vichwaiden bestimmten. Eine wichtige Stütze ihrer alten Selbststän­digkeit und Gerechtsame hatten die Gemeinden der Freien oder Wehren noch an den 7 Schöffen, die aus ih­nen gewählt, bei dem Göding eines Grafen das Recht wiesen, und nicht unter dem Grafen, sondern unter dem Kaiser oder dessen Bevollmächtigten standen, und diesen: jährlich ihre Rechte nachwiesen, und die Bedürf­nisse der Gemeinden an das Ncichsoberhaupt gelangen ließen.

Außer Pen jährlich bestimmten Landtagen, an welchen diese Untersuchung geschah, konnte der kaiser­liche Gesandte noch besondere Gerichtstage ansetzen, wo Rechtssachen vorgenommen wurden, die vor dem ge­wöhnlichen, ungebotcnen Dinge nicht gerichtet werden konnten; sie hießen gebotene Gerichte, Be­dinge. Unter Ludwig dem Tcutschen hieß es Obergal, Obcrgcricht "), späterhin Fehmgericht (Nehme) oder > Vcrbaungericht, vor welchem Freiheit, Leib und Leben verloren, die vor dem ordentlichen Nichter ihr Welt­geld nicht erlegt, und sich nicht zur Rechtfertigung gestellt hatten.

Die christliche Religion wurde im sechsten Jahrhunderte von den heiligen Männern Goar und Ca- stor, deren Andenken Kirchen "' St. Goar, Carden und Koblenz seit dem neunten Jahrhunderte erhalten, an dem Rhein, an der Lahn und Wieb, gelehrt. Das Christcnthum gewann au Pipin von Landen, und von Hcrstall, cm Karl Martell, vor allen aber an Karl dem Großen, mächtige Beschützer und Förderer. Bcncdic- tinermönche, des heiligen Wilibrad Schüler aus England, verkündeten es an der Maas und an dem Nie-

10) NcniUl, I^näroin. 5, N, Ki-onier, Qrigss. K.155, ?. 1, §. 15. 12) Mmolü'ö Beiträge zur Uebcrsicht der Römisch-Tcutschcn Geschichte. 15) c°i-6«», IVI^ULci-. 14) Möser's Osnabl. Gesch. IV., 261.

Reck'« Geschichte.

11) Uoiltlieini Nist. I'i-ev.

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