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Heinrich von Sayn Seelenheil dem Erzstifte Köln übertragen habe, nur mit Vorbehalt des lebenslänglichen Nießbrauchs ' -). Gleichzeitig ertheilte der Erzbischof Engelbert der Gräsin eine deutsche Revcrsurkunde, in wel­cher es heißt: clie 5Llvo <3revinns beke!6it 2U ioiiiiL I^ive üie lXu^vedurss inäe Üreitd2clt <l2l !25^, Kiei'^el mit alle äems, clat clai^u ^el^oirt.

Der Graf Bruno III. von Braunsbcrg verzichtete ferner zu Gunsten der Abtei Lach, auf eine Mühle des Hofs Mevscheidt, über den er die Vo!gtci von seinen Acltern geerbt hatte (S, bei 1231) und verschrieb dem Fraucnklostcr Wülfcrsbcrg bei Nomcrsdorf (S. 1136) seinen Hof in Langcndorf, nur mit Vorbehalt lebenslänglicher Nutznießung -'). ^

So freigebig gegen Kirchen und geistliche Stiftungen unsere Herren waren, so genau nahm es man­cher in rechtlichen Forderungen. Der Graf Philipp von Hohenftls und Boland (S. 125?) machte an sei­nen Neffen Gellach I. von Iscnburg-Arcnfcls eine Schuldfordcrung von 40 Mark für gekaufte Güter zu Och- tendung, wollte aber diese Summe verlieren, wenn Gcrlach und sein Vater Heinrich II. schwüren, daß sie ihm nichts scyuldig waren "). Gcrlach I. von Arenfels erhielt jetzt von seiner Schwiegermutter Adelheid von Clcvc (S. bei 1269) und ihrem Sohne Thcodorich, nach Erb - und Lchnrecht, den Hof zu Egre, mit andern Gutern zu Huswerde, Boslar, Fischerei, Schweinhut, Holzung u. s. w. -').

Durch den Bau des Schlosses Arcnfels ans dem Grunde des Stifts St. Simeon (S, bei 1232) hatten sich zwischen den Grafen von Isenburg Heinrich II. und Gcrlach I. und den Burggrafen von Ham- mcrstcm über die Gerichtsbarkeit zu Höningcn und Argcndorf, und wegen der Gefälle, die dem Burggrafen als Voigt des St. Simeonshofes zukamen, Zwistigkeiten erhoben. Endlich kamen Gerlach I. von Arcnfels und Johannes von Hammerstein übcrein, den Probst Werner zu St. Gcrron von Köln, zum Schiedsrichter zu erwählen, und seiner Verfügung sich zu unterwerfen. Dieser sprach nun dem Grafen Gerlach das Gericht von Höningen und Argendorf zu, ausgenommen eine Forderung an Wein von den Advocatic-Gütern des Hofs St. Simeon, den Johannes, mit dcm Voigteidienste, wie seine Vorfahren, fortbchaltcn sollte, bis Gcrlach oder seine Erben ihn für 20 Mark Denare, die Mark zu 12 Soliden gerechnet, kaufen würden. Feruer wurde angeordnet, daß Gcrlach allen Gütern sowohl von der hohen als niederen Gerichtsbarkeit in Niedcrhammerstein entsagen sollte, deren Gränzcn bei Peußcndach oberhalb Brul anfingen, zum Vortbcil für Johann und seine Erben, und daß diese die besagten Güter von Heinrich und Gcrlach in Lehcn haben, auch in dem Dorfe Hammerstein über peinliche Dinge richten sollten. Ucbrigcns wurde noch bestimmt, daß Gcr­lach und seine Erben zu völliger Gleichheit dieses Gütertausches dem Burggrafen vier Mark Denare jährlich uon den Gütern, Vcsesscngut genannt, bei Höningen, so lange entrichten sollten, bis sie diesem und seinen Erben 40 Mark auszahlen würden, für welche die Hammcrstcin'schen Erben den Isenburgcrn ein Eigenthum anweisen und als Lehen empfangen sollten. Die Leibeigenen des Burggrasen in Gerlach's Gericht sollten von ungewöhnlichen Forderungen befreit bleiben. Wenn endlich Gcrlach die Gerichte Lupsdorf und Datinburg ge­winnen könnte: so sollte auch an ihnen der Burggraf Theil haben. Als Zeugen unterschrieben sich dieser ge­nehmigten Urkunde die Ministerialen Th. von Braunsbcrg und Ludwig von Ncucrburg nebst andern 5«)."

Inzwischen hatte der Graf Bruno III. zu Vraunsbcrg das Maaß seiner Wohlthätigkcit an der Abtei Nomcrsdorf noch voller zu machen beschlossen. Er wollte zu Adcnrodc bei Breidcnau und Mcischcid ei­nem Eigenthum, das er mit den Söhnen der Schwester seines Vaters, Agnes (S. bei 1179 und 1210) 'den Grafen von Falkenstcin und Boland, Werner und Philipp, gemeinschaftlich besaß, ein Fraucnklostcr stiften,' und der Abtei Romersdorf übergeben; diese Teilhaber hatten auch schon mit ihrem Bruder Heinrich, Erzbischof zu ^rier (S. bei 1260), seit 1264 in Bruno's Vorhaben gewilligt, und ihre Rechte an Romersdorf abgetre­ten. Bruno gab indcß den Klosterplan auf, und schenkte mit Zustimmung jener Verwandten, deren Mutter Agnes in Romersdorf ruht, ganz Adcnrodc dcr Abtei, zu seinem und seiner Vorältern, insbesondere seiner verstorbenen Gemahlin Sophia Seelenheil; ein Geistlicher von Nomersdors aber sollte in der Capelle zu

52) Urkunde im Anhang N°. 17. Man vergleiche mit 1246. 5Z) Qllntlier I. c.

2« Günther, Iftnb. Urk. 56) Fischer, Urk. I.XXXII. 56) Fischer, Urk. N°. VI.

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