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Dennoch aber entwickelte sich das gesellschaftliche Leben in dieser Periode bewundernswürdig schnell zu höherer Vervollkommnung, je mehr die Städte durch kaiserliche Verordnungen sich hoben, den freien Bürgcr- stand bildeten, Leibeigenen und Freigelassenen ihre Menschenrechte sicherten, Gewerbe in Zünfte vereinigten, und sich durch Handel bereicherten, der durch die Krcuzzüge hohen Schwung gewann. So «wuchsen Koblenz und Andernach zu bedeutenden Städten, und theiltcn in dem Bunde der Rheinstädte die Freiheit, das Ansehen und die Macht, die sich derselbe errang. Vormals kaiserliche Burgfleckcn, wurden auch sie, wie überhaupt die Städte, von Kaisern desto mehr begünstigt, jemehr beide die steigende Macht der Fürsien zu fürchten, und einander nöthig hatten.
Unsere beiden Städte und die nahen Ortschaften an den Nheinufcrn überhaupt, gewannen an Wohlstand besonders durch die lebhaft gewordene Handelsstraße zwischen dein obern Teutschland und der Stadt Köln, die bereits vor der Hansa mit England, Frankreich und Italien, in Verkehr, und ein Waarcnplatz dieser Lander war. Daher ward auch die Kölnische Elle, das Kölnische Gewicht und Geld in unserer Gegend gewöhnlich.
Der freie Bürgcrgcist der Städte weckte nun auch in den Höfen und Dörfern das Selbstgefühl, und bewirkte Loslassung und Loskaufung vieler Leibeigenen, zumal, nachdem der Papst Alexander III. 116? allc Christen von der Knechtschaft frei erklärt hatte.
Einen wohlthätigcn Einfluß auf den Anbau des Landes und auf den Zustand der Dörfer hatte besonders thcils die befestigte Grundhcrrlichkeit der Grafen, die nun so gfältigcr, als zuvor die wechselnden Beamten und Scndgrafen der Kaiser, die Verbesserung ihrer Gebiete beachteten, thcils die Klöster, welche sich mit blühenden Ländcreicn umgaben, wie Nomcrsdorf, Wülfersbcrg, Sayn, Laach, St. Katharincn, St. Thomas.
Freilich verloren die Hofbauern und freien Gemeinden durch die geistlichen und weltlichen Herren, unter welche das Tcutschc H eich zerfiel, ihre vormalige Selbstständigkeit; der Erzbischof und der Graf war Landeshaupt , mächtig durch seine Dicnstmannschaft, und durch seine adclichen Vasallen, die, wie er, sich in Burgen sicherten, sowohl vor einheimischen Ucbertretern und nach eigenen Verletzungen fremder Eigcnthumsrechtc in diesen Zeiten des sogenannten Faustrechis, als vor öftern Einfällen der Normannen und Ungarn.
Das alles erfolgte seit den Streitigkeiten der Enkel Karl des Großen, die, um gegenseitige Unterdrückung wetteifernd, ihre Partheicn hoben, ihre Dienstmannschaften vermehrten, und ihre geistlichen nnd weltlichen Lchnträgcr schon 860, bei den Verhandlungen zu Koblenz, als Beschützer des Throns ehrten. Da wurden denn Bischöfe, Herzoge, Grafen lind andere Dynasten reich und mächtig, die gemeine Rcichsmacht aufgelöst, so, daß in dem zwölften Jahrhunderte jene, in erblichem Besitze ihrer kaiserlichen Lehen, deren Namen und Wappen führten, und völlige Landeshoheit erlangten, des Volkes Freiheit und Hecrcsmacht aber, und mit ibr die Würde und Gewalt der Krone, die kraftvolle Einheit des Teutschcn Vaterlandes in jene Lähmung versank, in der es alle Schmach der folgenden secks Jahrhunderte erduldet hat.
Der alte Name der Gaue wich seit diesen Veränderungen in der Teutschcn Ncichsvcrfassung, den Namen der Dynastien und Bisthümcr. Die Grafen und Bischöfe, früher als kaiserliche Beamte über einander zur Aufsicht gegeben, ja die letzten anfangs den ersten untergeordnet, betrachteten sich nun gegenseitig mit eifersüchtigem Mißtrauen, bis es namentlich dem Tricr'schen Knimmstabe durch kaiserliche und päpstliche Begünstigungen gelang, sich der Obmacht der Herzoge und Grafen als kaiserlicher Vögte zu entledigen, und das Übergewicht über die schwächeren Grafen zu behaupten °). Im Jahr 1210 fodcrtcn die Erzbischöfe von Köln und Trier, jener als weltlicher, dieser als geistlicher Oberrichtcr, den Grafen Gerard von Ar, der als Dingvoigt der Abtei Lach, gesetzwidrigen Verfahrens beschuldigt worden war, vor ihr Gericht, und setzten ihn, gestützt auf kaiserliche Vollmacht, ab '). Einen großen Vorthcil über die weltlichen Herren verschafften den geistlichen die religiösen Vorurthcile jener Zeiten; bei Annäherung des Todes, und wenn ein gräflicher Stamm in den letz-
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2) Versuch einer Geschichte von Trier. Von F, H. Wyttcnbach. I. B. 166. II. B. 6.
3) Kindiingcr, Münst. Bcitr.
