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ten Sprossen absterben wollte, wurde der Graf durch geistlichen Zuspruch einer himmlischen Vergütung an seiner Seele versichert für die Hingebung seines irdischen Besitzes an die Kirche, welche sich dann diesen von dem Kaiser bestätigen ließ. Der kirchliche Sprengel verwandelte sich so allmälig in eine weltliche Oberherr­schaft über das Eigenthum der Laien. Dicß geschah denn auch in dem Bereich des Erzbisthums Trier mit un­fern Grafschaften. Es durfte in diesem keine Burg mehr erbaut werden, die nicht dem Erzbischof geöffnet und von ihm als Lehen wieder empfangen wurde ^). Diese Erzdischöfliche Landcshcrrlichkeit erweiterte und befestigte sich in unscrn Gebieten hauptsächlich durch Schwäche, und unglückliche Handel der Pfalzgrafen, aus deren Hand die Grafen von Wicd, Ifenburg, Sayn, die Kaiserliche Vclchnung empfiengcn, und denen sie, so wie der Erzbischof von Trier deren Rcichsvoigtei, untergeordnet gewesen waren. Denn als der Pfalzgraf Hein­rich an dem Osterfeste 1197 dem Erzbischof Johann die Schirmvoigtei über die Stadt und Kirche Trier eid­lich überließ, nachdem schon die Pfalzgrafcn Hermann, Ehrenfticd, Heinrich, Siegfried, Wilhelm, Konrad, vieles dahingegcben hatten, und Ludwig seit 1215 das alte Pal<ttinat an die Kirche veräußerte: belehnten zwar die Nachfolger noch die Grafen, gaben sie aber den mächtigen Erzdischöfcn preis. Die Burgen Tris, Rheineck, Ehrcnbcrg, Schöncnbcrg, Sicgburg, die Güter Brol, Lcudcsdorf, Brcisig, Vilich, das Mayenseld, und den Engcrsgau, beherrschten jetzt und in der Folge die Erzbischöfc von Trier als Lchnhcrrn «). Um zu ihren Krie­gen in Italien Geld zu erhalten, benutzten endlich auch Kaiser die Kasse der Erzbischofe, und verpfändeten ih­nen Kammcrgütcr, wie Friedrich (S. bei 116?) Andernach mit allen Zugchörungcn an den Erzbischof Ncinald von Köln verkaufte.

Auch die Abtei Fulda besaß schon seit ihrer Stiftung durch Bonifacius Güter in unserer Nähe, wie Isenburg, Braubach; und von ihr wurden unsere Grafen mit dem Schlosse Iseuburg bis in die neue­ren Zeiten belehnt.

In diesen Grafenhausern diente ein, aus der Dienstmannschaft der Mächtigem, während der Kreuz­züge, indem achtbaren Nittcrstande vereinter Adel, der von der Burg, welcher er diente, oder mit welcher er belehnt war, den Namen trug. Es gab Ritter und Knappen, oder Burgmanncn von Wicd, Vraunsbcrg, Hcddesdorf, Engcrs, Benders, Isenburg, Nunkel, Limburg, Kittig, Kouern, Kcmpcnich, Lcudcsdorf, Truchscsse von Wied.

Die Vermehrung der Hofhaltungen, die Verbreitung von Kenntnissen, Künsten, fremden Erzeugnissen, Moden und Sitten, seit den Kreuzzügcn, insbesondere der Glanz und der lebensfrohe Geist des Niltcrthums, hoben und veredelten das gemeine Volksleben, legten aber den erwerbenden Unterthanen auch manche Last für ihre Häupter auf. Der glänzende Harnisch, Helm, Schild, Spccr und Schwcrdt, Ritterrosse und Nci- sigengefolge, prangende Turniere, Ausstattung der Kirchen und Klöster, die häufigen Fchdcn, und deren land- verwüstcnde Wirkungen, die Erbauung, Zerstörung, Wiederherstellung der Burgucstcn, und auf diesen die gast­freie, stets wirthliche und üppige Tafelrunde, von der Hausfrau und ihren Töchtern selbst besorgt, das alles er­forderte viel. Was die Landcseinkünfte nicht vermochten, mußten Raubabcnthcuer und die Grundrure, ein so­genanntes Recht des Landesherr«, die Fracht verunglückter Schiffe und Wagen sich zuzueignen, ersetzen. Wah­rend die Hochadcliche Hansfrau mit ihrcn Töchtern, der Kindercrzichung, dem Spinnrocken, der Klcidcrverfer- tigung, nicht eben aus Modesucht, da das Brautkleid lebenslang das Fcicrklcid blieb, und der Gastbcwirthung, lebte, übte sich der aufblühende Junker oder Bube im Reiten und Wasfengebrauch, neben dürftiger Belehrung in der Klostcrschule; von dem vierzehnten Jahre an ward er Knappe, und der mannbare Jüngling, nach be­standener Waffcnprobe, kirchlich gesegnet und feierlich zum Ritter geschlagen. Je zahlreicher die ritterliche Dicnstmannschaft war, die der Graf den hühcrn Fürsten und dein Kaiser zuführte, desto reichlicher lohnte die­ser dem Ergebenen mit Kammcrgütcrn Zöllen und andern Einkünften. Diese Gunst genossen auch unsere Herrn, vornehmlich in dem folgenden Zeitraum. Die Gemeinden mußten das Gefolge erhalten helfen; sie gaben Heerstcuer (Hercsturc"); der Landesherr gab seinen Dienstrittern erbliche Lchngüter, und aus Lebens-

4) Kindlinger. a. a, O.

S) 'rollner. «i'Lt. ralzt. <?. III»