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wollten""). Die Gefangenen beiderseits sollten losgegcbcn, die Brandschatzungen aufgehoben, die Lehell und die Burgmannen zu den Lehen, Geistliche zu ihren Gütern, hergestellt werden. Dein Grafen Wilhelm I. zu Wied versprach der Erzbischof Balduin, er wolle ihn zum Amtmann in Koblenz und Ehrenbrcitstcin oder zu Hartenfels machen. Der Abt Reinhard zu Siegbcrg belehnte ihn mit derAdvocatie seiner Abte; »^).

Gerlach II. von Arenfels wollte den Schaden, den seine Kriegöleutc an der Abtei Nomcrsdorf verübt hatten, ersetzen; er schenkte ihr den Kirchensatz zu Hcimbach, den er allein als Tricr'schcs Lehen besaß, auf im­mer, und ließ dieses Vcrmächtniß von dem Erzstift bestätigen. Die Pfarrei Hcimbach wurde nun von Bal- duin der Abtei Romerdorf einverleibt >^). Gcrlach II. trug dem Erzbischof noch die Dorfer Almesdach, Nans- bach und Münsterhausen sammt Zugchörungen wicdcrloölich auf" 2)^ I^,^ Söhne Theodorich und Johann (S. 1233, 134ü), werden in den Urkunden nicht genannt, und kommen überhaupt nicht vor. Es blieben ihm also nur die zwei Erbtöchter Lysa und Adelheid.

Der Bürgerschaft zu Koblenz, die über ihren, in der Grenzaucr Fehde erlittenen Verlust untröstlich war, schenkte Balduinumb dem groiscn schaden und schmcrtzen" L,0W Gulden °").

Balduin war der Fehden müde, zog sich auf die von ihm erbaute Karthause zurück, und führte der Ordensbrüder strenges Leben. 1Z21. Der Graf Salcntin III. aus der Isenburg verkaufte an das Erzstift Trier sein Drittthcil an den bei­

den Burgen zu Kovcrn sammt allm Rechten, für 2,3NU Gulden ^).

Den Grafen Heinrich zu Runkcl (S. 1346) machte jetzt der Graf Johann von Nassau, Herr zu Mercnbcrg, zum Burgmann zu Weilburg, und setzte ihm ö Mark Geldes zu Lehen ^ ^).

Ein von Pfalz lchncührigcs Gut zu Kovern besaß der Graf von Katzcnclnbogcn. Der Pfalzgraf Ruprecht gab seine Einwilligung, daß Heinrich von Katzenelnbogcn dieses Gut an die Herren von Nimberg verpfändete "').

Der Graf Wilhelm I. zu Wieb belehnte den Walpot Ludwig von Rcichcnstein mit der Städt Dicr- dorf, so, daß er sie gleich seinen eigenen Leuten beschirmen sollte. Der Vertrag wurde nach zehn Jahren er­neuert. Er fühlte sich als Gatte und Vater unglücklich, und trug jetzt bei dem geistlichen Gerichtshofe der St. Florinskirche zu Koblenz um Scheidung von seiner Gemahlin Agnes von Virncourg an (S. 1329), weil es sich erst unlängst gefunden, daß sie im vierten Grade blutsuerwandt seyen, wcßhalb diese Ehe ohne Tod­sünde und schweres Aergerniß nicht bestehen könne. Die von Seiten seiner Gemahlin gemachten Schwierig­keiten wurden beseitigt, und ihre Ehe im September getrennt. Für Wilhclm's Sache thätig war der Pa­stor der Pfarrkirche zu Bicber (I^v^in") Johannes von Vallcndar, und bei der Verhandlung gegenwär­tig, unter andern, Johannes von Mich, Pfarrer der Kirche zu Andernach ««).

Hierauf fodcrtcn die Grafen von Virneburg den Wiedischcn Landcsantheil zurück, den Wilhelm mit Agnes erhalten hatte. Da aber Kinder von Agnes lebten: so wahrte der Streit lange fort. 1353. Dem Sohne Wilhclm's I-, Wilhelm, der dem geistlichen Stande gewidmet war (S. 1338), über­

trug der Kaiser Karl IV. die Würde eines Probstcs an St. Maria zu Aachen «°).

Graf Wilhelm I. verband sich, bald nach seiner Scheidung von Agnes, mit Johanna, Tochter des Markgrafen,, nachmals Herzogs von Jülich, Wilhclm's VII. Aber auch diese Geliebte war im vierten Grade mit ihm blutsverwandt. Er wirkte jedoch bei dem Papste Clemens VI. die Loszahlung von der Strafe und die Genehmigung dieser zweiten Ehe aus. In der dem Bischof zu Lüttich darüber zugekommenen päpstlichen Bulle wird als Nechtfertigungsgrund dieser Vermahlung angesührt, daß sie zu Beilegung der Mißhelligkciten und Feindschaften, welche zwischen den Gegnern des Markgrafen einerseits, und dem Gra­fen von Wied und seinen Freunden andrcrscits geherrscht, und viele gemeine Gefahr gedroht hätten, schon

83) Archiv zu Ncuw. 27) Ncuw. Archiv.

61) Archiv zu Ncmv. 84) lloiiUi, n;«t, i'i^v. 82) Fischcr, Ulk.llI.XXX,

82) Günther, Nomersborf. Gesch, 85) Günlhcr Isenb. Urk. Mn-cr. 89) Fischer, Urk. lll.XXHIH.

86) Wcnk Th. I.

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